Gericht verhandelt Serie von Diebstählen in Dietikon
Vor dem Bezirksgericht Dietikon muss sich eine 48-jährige Pflegehilfe aus Polen verantworten. Die Staatsanwaltschaft klagt wegen gewerbsmässigem Diebstahl und fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem beantragt die Anklage einen Landesverweis von acht Jahren, was einem Zwangsaufenthaltsende in der Schweiz entsprechen würde.
Laut Anklage nutzte die Beschuldigte ihre berufliche Stellung als Seniorenbetreuerin, um in den Haushalten der ihr anvertrauten älteren Menschen Bargeld und Wertgegenstände zu entwenden. Ein Grossteil der behaupteten Straftaten ereignete sich in einem Einfamilienhaus im Bezirk Dietikon, wo die Pflegekraft während mehr als einem Jahr tätig gewesen sein soll. Zwischen Mai 2023 und Ende November 2025 habe sie das Vertrauen einer Rentnerin und deren Familie ausgenutzt, heisst es in der Anklage.
Die Staatsanwaltschaft spricht von "gewerbsmässigem Diebstahl".
Umfangreiche und ungewöhnliche Beute
Die Liste der der Anklage zufolge entwendeten Gegenstände ist lang und in Teilen ungewöhnlich. In dem Einfamilienhaus sollen unter anderem folgende Werte abhandengekommen sein:
- 6000 Fr. in Bargeld
- Diverse Gold- und Silberschmuckstücke sowie Goldvreneli und Silbermünzen
- Mehrere komplette Sätze Silberbesteck und zwei Spiegelreflexkameras
- Eine auffällige Menge an Spielwaren: mindestens 20 Modelleisenbahnen, über 250 Modellautos und -motorräder sowie rund 20 Lego-Bausätze
- Lederportemonnaies und Schals
| Posten | Angabe |
|---|---|
| Bargeld | 6000 Fr. |
| Modelleisenbahnen | mind. 20 Stück |
| Modellautos/-motorräder | über 250 Stück |
| Lego-Bausätze | rund 20 Sets |
| Wert der Beute (im Einfamilienhaus) | gut 66'000 Fr. |
Die Staatsanwaltschaft schreibt, die Beschuldigte habe die Waren teilweise über eine Online-Plattform verkauft. Die Einnahmen seien in ihre eigenen Taschen geflossen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Frau Wohnungen minutiös durchsucht habe, um lohnende Objekte zu finden. Der Tatzeitraum und die Menge des Diebsgutes haben für die Anklage den Vorwurf der Gewerbsmässigkeit begründet.
Folgen für Opfer und lokale Pflege
Für die betroffenen Senioren und deren Angehörige sind Diebstähle in den eigenen vier Wänden ein schwerwiegender Vertrauensbruch. Neben dem materiellen Verlust können gerade bei älteren Menschen auch psychische Folgen auftreten; die Bereitschaft, fremde Betreuungspersonen ins Haus zu lassen, kann darunter leiden. Die Anklage verweist auf den Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses als erschwerenden Umstand.
Für die Stadt Dietikon und involvierte Institutionen stellt sich die Frage, wie solche Vorfälle künftig verhindert werden können. Eine verstärkte Sensibilisierung von Angehörigen, klarere Kontrollen bei Betreuungsverhältnissen oder Hinweise zum sicheren Aufbewahren von Wertgegenständen sind mögliche Ansatzpunkte, die von lokalen Trägern und Kantonspolizei diskutiert werden dürften.
Der Prozess am Bezirksgericht Dietikon läuft am heutigen Freitag. Über das Urteil und mögliche Auflagen der Gerichtsbehörde wird in der Folge entschieden.