Im Kanton Solothurn haben mehrere Vorfälle mit offener Flamme in den letzten Monaten zu Bränden geführt. Betroffen waren unter anderem Dulliken, Wangen bei Olten und Derendingen. In zwei Fällen ergingen Strafbefehle gegen die verantwortlichen Männer; in einem weiteren Fall kam es ebenfalls zu einem Brand, die verfügbaren Informationen dazu sind bislang unvollständig.
«Spiel nicht mit dem Feuer.»
Kurze Übersicht der bekannten Vorfälle
Die bisherigen Meldungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Am 22. März entzündete sich in Dulliken eine Thuja-Hecke, als ein Mann mit einem Unkrautbrenner arbeitete. Die Hecke wurde auf rund sieben Metern zerstört. Der Mann erhielt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und eine bedingte Geldstrafe von 2100 Franken.
- Am 30. Mai kam es in Wangen bei Olten zu einem Glimmbrand an einem Nadelbaum neben einer Terrasse. Auslöser war ein Mann, der auf seiner Terrasse mit einem Gasverbrenner Unkraut entfernte und durch einen eingehenden Anruf kurz abgelenkt wurde. Der Brand entwickelte sich rasch zum Vollbrand; der entstandene Sachschaden wird mit 3000 Franken angegeben. Auch hier erfolgte ein Strafbefehl: eine bedingte Geldstrafe von 2200 Franken.
- Am 6. Juni ereignete sich in Derendingen ein weiterer Brand, als ein Mann versuchte, eine undichte Einstellhalle mit Dachpappe und einem gasbetriebenen Bunsenbrenner abzudichten. Zu weiteren Verfahrens- oder Strafdetails liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor.
Was die Fälle gemeinsam haben
In allen drei Vorfällen spielte offenes Feuer oder eine heisse Flamme eine zentrale Rolle. Die Ereignisse zeigen typische Gefahren beim Einsatz von Gas- oder Unkrautbrennern: kurze Unachtsamkeit, Nähe zu brennbarer Vegetation oder Gebäudeteilen sowie die Beschleunigung eines Glimmbrandes durch Hitze und Trockenheit.
Die Verurteilungen in den Fällen von Dulliken und Wangen bei Olten erfolgten per Strafbefehl. Beide Male lautete die Tatbestandsbezeichnung «fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst», und die verhängten Strafen sind bedingte Geldstrafen. Die angegebenen Beträge lauten 2100 Fr. respektive 2200 Fr.
| Datum | Ort | Ursache / Tätigkeit | Folge / Strafe |
|---|---|---|---|
| 22. März | Dulliken | Unkrautbrenner an Thuja-Hecke | Hecke auf ~7 m zerstört; bedingte Geldstrafe 2100 Fr. |
| 30. Mai | Wangen bei Olten | Gasverbrenner auf Terrasse; kurze Ablenkung durch Telefon | Vollbrand eines Nadelbaums; Schaden 3000 Fr.; bedingte Geldstrafe 2200 Fr. |
| 6. Juni | Derendingen | Abdichten mit gasbetriebenem Bunsenbrenner und Dachpappe | Brand; weitere Verfahrensdetails nicht in den vorliegenden Quellen |
Praktische Hinweise und Gefahrenhinweise
Die Vorfälle unterstreichen, dass auch scheinbar kleine Arbeiten mit offener Flamme rasch ausser Kontrolle geraten können. Feuerwehr und Polizei mahnen generell zur Vorsicht. Wichtige Punkte, die zu beachten sind:
- Nur an geeigneten, freien Orten mit ausreichendem Abstand zu brennbarer Vegetation oder Gebäudeteilen arbeiten.
- Nie unbeaufsichtigt brennende Geräte lassen; Ablenkungen wie Telefonanrufe vermeiden.
- Bei trockenem Wetter oder Wind auf den Einsatz von offenem Feuer verzichten.
- Feuerlöscher oder Wasser in erreichbarer Nähe bereithalten und Nachkontrolle durchführen, um Glimmbrände zu verhindern.
Die beiden verurteilten Fälle zeigen ausserdem, dass solche Unachtsamkeiten rechtliche Konsequenzen haben können. Strafbefehle wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst sind möglich, wenn durch das Verhalten andere Menschen, Gebäude oder die Umwelt gefährdet werden.
Für betroffene Hauseigentümer und Mieter bedeutet das: Prävention hat Vorrang. Insbesondere bei längerer Trockenheit gelten striktere Vorsichtsmassnahmen, und lokale Feuerverbote oder Empfehlungen sind zu beachten.
Weitere Informationen zu den einzelnen Fällen und Umfang allfälliger weiterer Strafverfahren liegen in den öffentlich verfügbaren Quellen nur teilweise vor. Die zuständigen Behörden — Polizei und Staatsanwaltschaft — entscheiden über mögliche weitere Massnahmen und veröffentlichen gegebenenfalls ergänzende Details.