Der Kanton Nidwalden hat aufgrund von Funden des Japankäfers in grenznahen Luzerner Gemeinden Schutzmassnahmen für Teile des Kantons angeordnet. Die Bestimmungen gelten vom 6. August bis 30. September 2026 und betreffen vorab Gebiete rund um Hergiswil und Stansstad; geringfügig tangiert sind zudem Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans.
Warum die Massnahmen?
Der Japankäfer (Popillia japonica) gilt als besonders schädlicher Pflanzenschädling. Er befällt über 400 Pflanzenarten – von Obstbäumen und Reben über Beeren bis zu Ziergehölzen – und verursacht als ausgewachsener Käfer Fraßschäden an Blättern, Blüten und Früchten. Die Larven schädigen insbesondere Wiesen und Rasen. Hat sich die Art erst etabliert, erweist sich ihre Bekämpfung als aufwendig und teuer. Aus diesem Grund koordinieren Bund und Kantone Überwachungs- und Eindämmungsmassnahmen.
Was gilt in der ausgeschiedenen Pufferzone?
Gemäss Mitteilung des Kantons dürfen in der Pufferzone während der genannten Periode bestimmte Arten von Pflanzenmaterial die Zone nicht verlassen. Ausgenommen sind Materialien, die entweder getrocknet oder gehäckselt sind. Frisches Pflanzenmaterial darf nur transportiert werden, wenn es während des Transports insektensicher abgedeckt ist. Die regulären Grüngutentsorgungen der Gemeinden bleiben weiterhin nutzbar.
«Die engmaschigere Überwachung ist eine vorsorgliche Massnahme aufgrund der Funde in den angrenzenden Gebieten. Je früher ein möglicher Befall erkannt wird, desto grösser sind die Chancen, eine Ausbreitung wirksam einzudämmen», sagte Hannes Odermatt vom Amt für Landwirtschaft.
Konkrete Vorgaben im Überblick
- Zeitraum: 6. August bis 30. September 2026
- Geltungsbereich: Teile von Hergiswil und Stansstad; geringfügig Ennetbürgen, Ennetmoos und Stans
- Verbot: Frisches Pflanzenmaterial darf die Pufferzone nicht verlassen (Ausnahmen unten)
- Erlaubt: Getrocknetes oder gehäckseltes Material
- Transport: Frisches Material nur mit insektensicherer Abdeckung zulässig
- Entsorgung: Gemeindliche Grüngutannahmen weiter in Betrieb
| Material | Verlassen der Pufferzone |
|---|---|
| Getrocknetes Pflanzenmaterial | Erlaubt |
| Gehäckseltes Material | Erlaubt |
| Frisches Pflanzenmaterial | Nur mit insektensicherer Abdeckung |
Überwachung wird verstärkt
Nidwalden baut die Überwachung in der Pufferzone mit zusätzlichen Lockstofffallen aus. Diese Fallen dienen dazu, erste Anzeichen einer Ansiedlung schnell zu erkennen, damit Massnahmen rechtzeitig ergriffen werden können. Die Koordination erfolgte laut Mitteilung in Absprache mit dem Kanton Luzern und dem ebenfalls betroffenen Kanton Obwalden.
Aufruf an Bevölkerung und Pflegebetriebe
Der Kanton ruft die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf. Vor allem Personen und Betriebe, die im Bereich Grünpflege, Gartenbau oder Landschaftsunterhalt tätig sind, sollen auf Anzeichen des Japankäfers achten und gemäss den Vorgaben handeln. Dazu gehören auch private Haushalte, die grössere Mengen Schnittgut oder Rasenschnitt ausserhalb der Pufferzone entsorgen wollen.
Praktische Hinweise für Betroffene
Wer in den betroffenen Gemeinden arbeitet oder dort Grünflächen pflegt, sollte folgende Punkte beachten:
- Sammeln Sie frisches Schnittgut in geschlossenen Behältern und decken Sie Transporte insektensicher ab.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit gehäckseltes Material oder lassen Sie Schnittgut trocknen, bevor Sie es ausserhalb der Zone entsorgen.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die regulären Grüngutannahmen und deren Öffnungszeiten.
- Melden Sie Verdachtsfälle an die zuständigen kantonalen Stellen.
Keine Panik, aber Vorsicht geboten
Die Massnahmen sind vorsorglich und richten sich nach Vorgaben des Bundes. Ziel ist nicht, das öffentliche Leben einzuschränken, sondern die Ausbreitung einer invasiven Schadorganismus zu verhindern, bevor grössere Schäden auftreten. Engmaschige Überwachung und Meldefähigkeit der Bevölkerung erhöhen die Chancen, einen Befall frühzeitig zu entdecken und einzugrenzen.
Weitere Informationen und Kontaktangaben stellt der Kanton Nidwalden zur Verfügung; betroffene Personen und Unternehmen können sich bei Unsicherheiten an das Amt für Landwirtschaft wenden.