Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die staatliche Ausbildungsförderung Bafög umfassend anheben und um Verwaltungsvereinfachungen ergänzen soll. Die Reform sieht gestaffelte Erhöhungen des Grundbedarfs und der Wohnkostenpauschale vor sowie eine künftig regelmässige Überprüfung der Fördersätze.
Konkrete Erhöhungen und Stufenplan
Kernpunkte des Entwurfs sind insbesondere Anpassungen der Wohnkostenpauschale und des Bafög-Grundbedarfs. Demnach soll die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, bereits zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 Fr. auf 440 Fr. pro Monat steigen. Der Grundbedarf für Studierende, aktuell bei 475 Fr., wird in zwei Schritten gehoben: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Fr. und schliesslich zum Sommersemester 2029 auf 563 Fr., was dem derzeitigen Niveau der Grundsicherung entspricht. Ab 2030 ist vorgesehen, die Höhe des Bafög alle zwei Jahre gesetzlich zu überprüfen und neu festzusetzen, um mehr Beständigkeit in das System zu bringen.
Was die Reform für Empfängerinnen und Empfänger bedeutet
Aktuell können Bafög-Beziehende mit Grundbedarf und Wohnkostenpauschale bis zu 855 Fr. erhalten. Nach dem letzten geplanten Reformschritt 2029 wären es bis zu 1 003 Fr. Bei selbst zu zahlender Krankenversicherung sind Zuschläge vorgesehen, die ebenfalls erhöht werden sollen. Auch das Schüler-Bafög steigt: Wer beispielsweise eine Berufsfachschule besucht und nicht bei den Eltern wohnt, kann ab dem nächsten Frühjahr 713 Fr. anstelle von bisher 666 Fr. bekommen.
- Frühester Startpunkt neuer Wohnpauschale: Sommersemester 2027 (440 Fr.).
- Gestaffelte Anhebung des Grundbedarfs: 503 Fr. (WS 2027/28), 563 Fr. (SS 2029).
- Regelmässige Überprüfung: alle zwei Jahre ab 2030.
| Zeitraum | Wohnkostenpauschale | Grundbedarf |
|---|---|---|
| Aktuell | 380 Fr. | 475 Fr. |
| Sommersemester 2027 | 440 Fr. | — |
| Wintersemester 2027/28 | — | 503 Fr. |
| Sommersemester 2029 | — | 563 Fr. |
Reaktionen und Zielsetzung
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) bezeichnete den Kabinettsbeschluss als einen entscheidenden Schritt, damit das Bafög seinem Anspruch als Aufstiegsinstrument gerecht bleibe. Sie betonte die Bedeutung der Leistung für die Finanzierung akademischer und schulischer Ausbildungen sowie Vorhaben zur Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das Bafög sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“
Die Koalition hatte sich laut Bericht zuvor lange über die Finanzierung der Reform auseinandergesetzt, was zu Verzögerungen führte. Ursprünglich war die Anhebung der Wohnkostenpauschale bereits für das unmittelbar bevorstehende Wintersemester geplant; die Umsetzung wurde jedoch verschoben.
Verwaltungsfragen und individuelle Berechnung
Nach dem Entwurf bleibt das Bafög eine individuell berechnete Leistung. Massgeblich sind weiterhin unter anderem die Einkommen der Eltern sowie Einkommen und Vermögen der Antragstellenden. Die Reform sieht zudem jährliche Erhöhungen der Freibeträge vor, um die Berechnungspraxis zu modernisieren und an veränderte Lebenssituationen anzupassen. Parallel soll das System digitaler werden und die Verwaltung vereinfacht werden, um den Zugang zu erleichtern.
Der Gesetzentwurf geht nun an Bundestag und Bundesrat, die Beratungen und Beschlüsse sind für den Herbst geplant. Damit richtet sich das Verfahren an die parlamentarische Prüfung und entscheidet über den endgültigen Zeitplan für die vorgesehenen Leistungserhöhungen.
Für Studieninteressierte, Eltern und Bildungseinrichtungen bedeuten die geplanten Anpassungen eine schrittweise Verbesserung der finanziellen Unterstützung, die insbesondere Wohnkosten stärker berücksichtigt und die Basisförderung an die Grundsicherung angleicht. Ob und in welcher Form die Massnahmen endgültig verabschiedet werden, hängt von den parlamentarischen Beratungen in den kommenden Monaten ab.