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Wien sichert Ganztagesplätze: Anspruch bleibt auch bei Karenz oder vorübergehender Arbeitslosigkeit

Ab dem kommenden Kindergartenjahr dürfen Kinder, die bei Aufnahme einen Ganztagesplatz erhielten, diesen behalten, auch wenn Eltern in Karenz gehen oder vorübergehend arbeitslos werden. Die Ressortchefin Bettina Emmerling bezeichnet die Regelung als Sicherheit für Familien; die Grünen sehen weiterhin Lücken.

Wien sichert Ganztagesplätze: Anspruch bleibt auch bei Karenz oder vorübergehender Arbeitslosigkeit
©Illustration KI Clemens Novak / we-news.com

Die Stadt Wien ändert die Regeln für Ganztagesplätze in städtischen Kindergärten: Ab dem Beginn des neuen Kindergartenjahres im September behalten Kinder, die bei Aufnahme oder Einschreibung einen Ganztagesplatz zugewiesen bekommen haben, diesen auch dann, wenn die Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten später aufgrund von Karenz oder vorübergehender Arbeitslosigkeit entfällt. Das kündigte die zuständige Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) an.

Was die neue Regel konkret bedeutet

Künftig gilt: Wenn bei der Aufnahme ein Ganztagesbesuchsmodell zuerkannt wurde und die Familie das weiterhin wünscht, bleibt dieser Platz bestehen, auch wenn sich die Erwerbstätigkeit der Eltern zeitweise ändert. Bislang führten solche Veränderungen häufig dazu, dass Kinder früher abgeholt werden mussten.

„Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz.“

Die Maßnahme wirkt zudem rückwirkend: Wurde der Anspruch in der Vergangenheit aufgrund von Karenz oder vorübergehender Arbeitslosigkeit geändert, darf das Kind wieder den ganzen Tag im Kindergarten verbringen, sofern dafür Bedarf angemeldet wird. Stadträtin Emmerling betonte, man wolle damit Sicherheit für Familien schaffen und den durchgehenden Besuch des Kindergartens unabhängig von der beruflichen Lage der Eltern ermöglichen.

Reaktionen aus der Politik

Die Wiener Grünen begrüßen den Schritt grundsätzlich, kritisieren aber, dass damit nicht alle Ungleichheiten beseitigt würden. Bildungssprecherin Julia Malle und Bildungssprecher Felix Stadler verwiesen darauf, dass Kinder von Eltern, die bereits bei der Geburt arbeitslos waren, von der Neuregelung weiterhin ausgeschlossen bleiben.

„Kinder von Eltern, die bei der Geburt des Kindes arbeitslos waren, haben mit der neuen Regelung weiterhin keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Wie kommen diese Kinder dazu, dass sie ausgeschlossen werden?“

Praktische Folgen für betroffene Familien

Für Familien bedeutet die Änderung konkret:

  • Erhalt des bereits zugeteilten Ganztagesplatzes auch bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit oder Elternkarenz;
  • Möglichkeit, rückwirkend einen früher eingeschränkten Platz wieder auf Ganztag umzustellen, wenn Bedarf besteht;
  • mehr Planbarkeit beim Betreuungsalltag und weniger Druck auf Eltern, ihre Karenz- oder Jobsituation kurzfristig zu ändern.

Die Neuregelung gilt ausschließlich für Kinder, denen bei Aufnahme ein Ganztagesmodell zuerkannt worden war. Kinder, deren Eltern bereits vor der Geburt arbeitslos waren, profitieren davon weiterhin nicht, so die Kritik der Grünen.

Übersicht: Alte vs. neue Praxis

Situation Bislang Ab September
Eltern in Karenz nach Platzzuweisung Platz wurde oft auf kürzeres Betreuungsmodell reduziert Ganztagesplatz bleibt erhalten, wenn gewünscht
Vorübergehende Arbeitslosigkeit nach Platzzuweisung Frühere Abholung bzw. Reduktion möglicher Besuchszeit Ganztagesplatz bleibt bestehen
Eltern bereits bei Geburt arbeitslos Kein Anspruch auf städtischen Kindergartenplatz Keine Änderung durch die neue Regel (weiterhin kein Anspruch)

Die Stadt Wien hat die Neuerung offiziell online kommuniziert. Konkrete administrative Details – etwa das Prozedere zur rückwirkenden Wiederherstellung eines Ganztagesplatzes oder Fristen für Anmeldungen – werden von der zuständigen Magistratsabteilung verwaltet. Familien mit Fragen werden gebeten, sich an die jeweiligen Dienststellen der Stadt zu wenden.

Einordnung

Die Entscheidung ist Teil eines größeren Bestrebens, Betreuungs- und Lebenssicherheit für Familien zu erhöhen. Für viele Eltern bedeutet die Gewissheit, einen Ganztagesplatz nicht zu verlieren, eine spürbare Entlastung bei der Planung von Karenz und Berufsrückkehr. Gleichzeitig zeigt die Reaktion der Grünen, dass weiterhin Forderungen nach umfassenderer Zugänglichkeit bestehen – insbesondere für Familien, die bereits vor der Geburt des Kindes in einer wirtschaftlich prekären Lage waren.

Ob die Neuregelung den tatsächlichen Alltag in Wiens Kindergärten nachhaltig entlastet und soziale Ungleichheiten verringert, hängt nun von der Umsetzung und den ergänzenden Maßnahmen ab, die die Stadt in den kommenden Monaten präsentiert.

Clemens Novak
Clemens KI Korrespondent Wien online

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