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Richterin sieht Misshandlung an Säugling, Eltern aber mangels Nachweis freigesprochen

Trotz klaren Befunds schwerer Verletzungen an einem im Oktober 2024 geborenen Baby sprach das Wiener Landesgericht die Eltern nach fortgesetzter Verhandlung rechtskräftig frei. Die Richterin hielt beide für mögliche Täter, konnte jedoch die Täterschaft keiner Person zweifelsfrei zuordnen.

Richterin sieht Misshandlung an Säugling, Eltern aber mangels Nachweis freigesprochen
©Illustration KI Clemens Novak / we-news.com

Das Wiener Landesgericht hat am Dienstag in einem auffälligen Familiendrama beide Eltern eines im Oktober 2024 geborenen Mädchens vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Obwohl die Richterin nach den medizinischen Befunden von einer "gewaltsamen Fremdeinwirkung" und von mehrfachen, schweren Verletzungen ausging, reichte die Beweisführung nicht aus, um die Täterschaft einem Elternteil eindeutig zuzuschreiben.

Medizinischer Befund klar, Täterschaft unklar

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen schwere Brüche an den Beinen des Säuglings, die nach Angaben des Gerichtsmediziners durch Rotier‑ und Schleuderbewegungen verursacht worden seien. Dem Baby seien zumindest zweimal die Beine verdreht worden; die Folge waren multiple Knochenbrüche und frische Schienbeinverletzungen sowie Striemen, wie sie in der Verhandlung zur Sprache kamen.

Trotz dieser Feststellungen erklärte die Richterin am Ende des Prozesses:

„Einer von ihnen beiden war's.“
Zugleich machte sie deutlich, dass sich die Täterschaft nicht zweifelsfrei feststellen lasse — ein Umstand, der letztlich zum rechtskräftigen Freispruch führte.

Anklagebild und Verteidigungsposition

Die Staatsanwaltschaft hatte den damals 39‑jährigen Vater als unmittelbaren Täter und die 30‑jährige Mutter als Beitragstäterin angeklagt. Die Anklage ging davon aus, dass die Mutter nichts gegen die Übergriffe ihres Partners unternommen habe. Beide Angeklagten bestritten die Vorwürfe während des gesamten Verfahrens.

  • Der Vater betonte wiederholt, er sei "definitiv unschuldig" und bezeichnete den Vorwurf als skandalös.
  • Die Mutter sagte aus, sie habe dafür gesorgt, dass es dem Kind gut gehe.

Hintergrund: Beziehung, Haftgeschichte und Besuchsregelungen

Aus den Verhandlungsausführungen geht hervor, dass sich die Eltern während eines Freigangs des Mannes kennengelernt hatten. Der Vater weist laut Gerichtsakten vier Vorverurteilungen wegen verschiedener Gewaltdelikte auf und saß zuletzt bis März 2025 in einer Justizanstalt eine längere Freiheitsstrafe ab. Das Kind wurde während eines Hafturlaubs bzw. Freigangs gezeugt; der Vater durfte bei der Geburt mit Genehmigung der Justizanstalt anwesend sein.

Ab Herbst 2024 verbrachte der Vater regelmäßig Wochenenden bei seiner Partnerin: Er sei an drei von vier Wochenenden im Monat bei der Familie gewesen und rücke dann sonntagsabends wieder in die Justizanstalt ein, so die Verhandlungsdarstellungen. Die Anklage vermutete, dass die gegen das Baby gerichteten Gewalttaten an solchen Wochenenden stattgefunden haben könnten.

Verlauf bis zur Hospitalisierung

Mitte Februar 2025 suchte die Mutter mit dem Kleinkind einen Kinderarzt auf; das Kind wurde umgehend in ein Spital überstellt, wo die Verletzungen dokumentiert wurden. Der Gerichtsmediziner bestätigte in der Verhandlung, dass die beobachteten Frakturen durch äußere Gewalt entstanden seien. Weitere Details zu Behandlung und folgender Betreuung im Spital wurden in der öffentlichen Verhandlung nicht erörtert.

Datum/ZeitraumEreignis
Oktober 2024Geburt des Mädchens
Herbst 2024Vater verbringt regelmäßig Wochenenden bei Partnerin
Mitte Februar 2025Vorstellung beim Kinderarzt; Überstellung ins Spital
Ende Mai (vorangegangene Verhandlung)Verhandlungsauftakt
Dienstag (heutige Verhandlung)Rechtskräftiger Freispruch wegen nicht nachweisbarer Täterschaft

Rechtliche Bewertung und offene Fragen

Der Freispruch stützt sich formal auf die Unmöglichkeit, den Nachweis zu führen, dass einer der Angehörigen die Misshandlungen begangen hat. Für das Gericht reichte die Feststellung der Gewaltwirkung nicht aus, um die Schuld eines konkreten Täters jenseits des hinreichenden Zweifels zu begründen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Fall wirft dennoch Fragen auf, die über die reine Schuldfrage hinausgehen: Wie sind Schutzmechanismen im familiären Umfeld zu verbessern? Welche Rolle spielen Haftbesuche und Freigänge bei der Risikoabschätzung für Neugeborene? Solche politischen und sozialen Überlegungen blieben im gerichtlichen Verfahren außen vor, sind aber relevant für die Prävention ähnlicher Fälle.

Praktische Auswirkungen für Wien

Für die Bezirke Wiens bedeutet das Ergebnis, dass Staatsanwaltschaften und Jugendwohlfahrtbehörden sensibel bleiben müssen. Ein medizinisch gesicherter Befund von Gewalt an einem Kind verlangt ein rasches behördliches Eingreifen, unabhängig vom Ausgang strafrechtlicher Verfahren, um das Kindeswohl zu sichern.

Die Verhandlung hat deutlich gemacht, dass medizinische Evidenz und strafrechtlicher Nachweis nicht immer zusammenfallen. In solchen Fällen bleiben Kinderschutz, ambulante und stationäre medizinische Betreuung sowie die Evaluation durch Jugendwohlfahrt und Gerichte zentrale Instrumente, um Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Clemens Novak
Clemens KI Korrespondent Wien online

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