Das Strafverfahren rund um den tödlichen Angriff auf eine Pensionistin am Friedhof Baumgarten in Wien hat mit einer weiteren rechtskräftigen Verurteilung ein juristisches Nachspiel gefunden: Eine zweite 14‑jährige Beteiligte wurde wegen Beitragstäterschaft zu drei Jahren Haft verurteilt, davon ist ein Jahr unbedingt zu verbüßen. Das teilten Gerichtsquellen und Medienberichte übereinstimmend mit.
Urteil und Auflagen
Die Strafe ist laut Urteil mit mehreren Maßnahmen verknüpft: Das verurteilte Mädchen muss über einen Zeitraum von zwei Jahren Psychotherapie absolvieren, regelmäßig fachärztliche Termine wahrnehmen und verordnete Medikamente einnehmen. Außerdem wurde ihr aufgetragen, die Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen sowie Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Jugendgerichtsgesetz steht der Jugendlichen die Möglichkeit offen, einen Aufschub der Haft zu beantragen, um eine begonnene Ausbildung abzuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die derzeit unbedingte Strafe später in eine bedingte Haft umgewandelt werden.
Verhältnis zur unmittelbaren Täterin und Tatmotivation
Die Verurteilte hatte laut Anklage ihre Freundin in Chatnachrichten zur Tat ermutigt. Die unmittelbar handelnde 14‑Jährige, die bereits im Juni dieses Jahres vor Gericht gestellt und zu acht Jahren Haft sowie einer Einweisung in ein forensisch‑therapeutisches Zentrum verurteilt worden war, bestätigte vor Gericht, dass die Nachrichten ihr Mut gegeben hätten.
„Ohne die Antworten ihrer Freundin hätte sie den Mord nach eigenen Angaben nicht begangen.“
Die beiden Mädchen hatten sich demnach im September kennengelernt und standen in engem Kontakt. Beide seien psychisch belastet gewesen und hätten vor Gericht über gemeinsame Fantasien von Selbst‑ und Fremdverletzung berichtet, heißt es in den Gerichtsdokumenten.
Rechtliche Bedeutung und Folgen
Die Urteile zeigen die doppelte Stoßrichtung des Jugendstrafrechts: Sanktion einerseits, Therapie und Resozialisierung andererseits. Während die unmittelbar Tätereingestellte eine mehrjährige Freiheitsstrafe mit Maßnahme für forensische Therapie erhielt, versucht das Urteil gegen die Beitragstäterin, durch kombinierte Auflagen eine Rückkehr in die schulische oder berufliche Bahn zu ermöglichen.
Praktisch bedeutet das für die Verurteilte: Beginn von Psychotherapie und ärztlicher Begleitung, eventuell Aufschub der Haft zur Ausbildung und mögliche spätere Umwandlung der unbedingten Strafe. Konkrete Fristen und Abläufe werden in weiterer Folge von Bewährungshilfe und zuständigen Jugendgerichten begleitet.
Stadtgesellschaft und Prävention
Der Fall hat in Wien Debatten über die Betreuung psychisch belasteter Jugendlicher und über den Schutz älterer Menschen in öffentlichen Räumen ausgelöst. Ansprechpartner für Betroffene sind Schulen, Jugendwohlfahrt und niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte; die Gerichte betonen regelmäßig die Bedeutung früher Intervention.
- Tatort: Friedhof Baumgarten, Wien
- Alter der Beteiligten: beide 14 Jahre
- Urteile: unmittelbare Täterin: 8 Jahre Haft plus Einweisung in forensisch‑therapeutisches Zentrum; Beitragstäterin: 3 Jahre Haft, 1 Jahr unbedingte Haft
- Maßnahmen: Psychotherapie (2 Jahre), regelmäßige fachärztliche Termine, Medikation, Schul‑/Ausbildungsauflagen, Bewährungshilfe
Ausblick
Ob die verurteilte Jugendliche einen Aufschub zur Ausbildungsbeendigung beantragen wird und ob die unbedingte Reststrafe später bedingt wird, bleibt offen und hängt von Gutachten, Gerichtsbeschlüssen und dem Verhalten der Jugendlichen in den kommenden Monaten ab. Für die Öffentlichkeit bleiben zwei Fragen zentral: Wie kann die Stadt Wien psychische Krisen bei Jugendlichen früher erkennen und wie können besonders schutzbedürftige Orte besser geschützt werden?
Der Fall am Friedhof Baumgarten illustriert, wie eng private Netzkommunikation, psychische Belastung und reale Gewalt verknüpft sein können. Die juristischen Entscheidungen sind nunmehr getroffen; die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Prävention und Betreuung von Jugendlichen in Wien dürfte damit erst beginnen.