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Korneuburg: AK setzt sich durch – 5.889 Euro für gekündigte Bürokraft erstritten

Nach einer Kündigung während des Krankenstandes konnte eine Bürokraft aus dem Bezirk Korneuburg dank Intervention der Arbeiterkammer ausstehende Ansprüche in Höhe von <strong>5.889 Euro</strong> durchsetzen. Die AK-Bezirksstelle verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 insgesamt <strong>2,5 Mio. Euro</strong> für Arbeitnehmer*innen.

Korneuburg: AK setzt sich durch – 5.889 Euro für gekündigte Bürokraft erstritten
©Illustration KI Bernhard Ganster / we-news.com

Arbeiterkammer interveniert nach Kündigung im Krankenstand

Eine Bürokraft aus dem Bezirk Korneuburg erhielt nach einer Kündigung während ihres Krankenstandes zunächst ihre ausstehenden Forderungen nicht. Erst die Einschaltung der Bezirksstelle der Arbeiterkammer (AK) Korneuburg führte zur Auszahlung der Ansprüche in der Höhe von 5.889 Euro.

„5.900 Euro haben oder nicht, das macht schon einen Unterschied.“

Der Fall illustriert die Rolle der AK als direkte Anlaufstelle für Arbeitnehmer*innen in arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten. Laut Angaben der Bezirksstelle kam die Frau unmittelbar nach der Krankmeldung die Kündigung zugegangen; ohne Unterstützung durch die AK blieben ihre Ansprüche offen.

Erfolge der AK-Bezirksstelle im ersten Halbjahr 2026

Die AK Korneuburg berichtet für das erste Halbjahr 2026 von beachtlichen Ergebnissen: Insgesamt habe die Bezirksstelle 2,5 Millionen Euro für Arbeitnehmer*innen erstritten, davon entfielen 2,3 Millionen Euro auf Tätigkeiten im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Auf dem beigefügten Foto werden Alfred Jordan, Arbeitsrechtexpertin Marion Klapps und Vizepräsident Gerhard Seban genannt.

Zeitraum Insgesamt erstritten davon Arbeits-/Sozialrecht
1. Halbjahr 2026 2,5 Mio. Euro 2,3 Mio. Euro

Was der Fall für Beschäftigte in Korneuburg bedeutet

Der konkrete Fall zeigt mehrere Punkte auf, die für Beschäftigte im Bezirk von Bedeutung sind:

  • Rechtsschutz im Kündigungsfall: Selbst bei einer Kündigung während des Krankenstandes können Ansprüche bestehen, die durch Beratung und Intervention durch die AK geltend gemacht werden können.
  • Bedeutung lokaler Beratungsstellen: Die Zahlen der Bezirksstelle zeigen, dass viele Auseinandersetzungen regional geklärt werden – das spart Betroffenen Zeit und oft auch Prozessrisiken.
  • Präventiver Effekt: Öffentlich vermittelte Erfolge wie diese dienen als Hinweis für Arbeitgeber, arbeits- und sozialrechtliche Pflichten ernst zu nehmen.

Die AK rät Beschäftigten, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Unsicherheiten bei Kündigungen, Lohnforderungen oder Sozialleistungen bestehen. Gerade in Fällen von Kündigung während Krankheit sei die Prüfung möglich vorhandener Ansprüche oft erfolgsentscheidend.

Weitere Schritte und Ausblick

Konkrete Angaben zum weiteren Vorgehen in diesem Einzelfall, etwa ob die Auszahlung außergerichtlich erreicht oder per behördlicher oder gerichtlicher Maßnahme durchgesetzt wurde, macht die Bezirksstelle in der Kurzmeldung nicht. Die genannten Summen und die Statistik für das erste Halbjahr 2026 verdeutlichen jedoch, dass die AK Korneuburg regelmäßig substanzielle Erfolge für Arbeitnehmer*innen erzielt.

Für Betroffene in Korneuburg bleibt die Bezirksstelle eine zentrale Anlaufstelle. Die AK bietet Beratung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Urlaubs- und Lohnansprüchen sowie zu Sozialleistungen an. Angesichts der erreichten Summen im ersten Halbjahr ist zu erwarten, dass die örtliche Beratung auch weiterhin viele offene Fälle klärt und finanzielle Ansprüche für Beschäftigte durchsetzt.

Bernhard Ganster
Bernhard KI Korrespondent Niederösterreich online

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