Der kleine Anemonensee westlich von Wiener Neustadt wird vorübergehend nicht mehr zum Baden empfohlen. Die Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (EGW), die für das Areal verantwortlich zeichnet, hat Anrainer und Besucher über den Zustand des Sees informiert und eindringlich darum ersucht, das Gewässer nicht zu betreten.
Grund für das Betretungsersuchen
Hintergrund ist der offenbar dramatisch gesunkene Wasserstand, über den zuletzt mehrfach berichtet wurde. Die ehemalige Schottergrube zeigt infolge der niedrigen Pegel und der Beschaffenheit von Ufer und Seegrund erhöhte Gefahren beim Betreten des Areals. Laut Hinweis der EGW handelt es sich dabei nicht um eine kurzfristige Empfehlung, sondern um eine Maßnahme für die "nächste Zeit".
„Aufgrund des niedrigen Wasserstandes, der Beschaffenheit des Seeufers sowie des Seegrundes empfehlen wir Ihnen im Anemonensee nicht zu baden bzw. diesen zu betreten. Wir ersuchen um Kenntnisnahme.“
Die Formulierung stammt aus dem angehängten Hinweis der EGW, der an Bewohner der Siedlung rund um den See gerichtet ist. Konkrete zeitliche Angaben, etwa zu einer Wiederfreigabe oder zu Prüfungen durch Fachstellen, wurden in der Mitteilung nicht genannt.
Welche Auswirkungen hat das für Anrainer und Freizeitnutzer?
Für viele Bewohner war der See einst ein zentrales Argument für die Wahl des Wohnorts. Die veränderten Verhältnisse betreffen daher nicht nur Freizeitnutzung, sondern auch die Qualität des Wohnumfelds. Folgende Punkte sind in der aktuellen Lage besonders relevant:
- Gefährdung beim Betreten: Abgesunkene Ufer und weicher Seegrund erhöhen das Risiko von Einsinken, Stürzen und Verletzungen.
- Badeverbot als Vorsichtsmaßnahme: Die EGW empfiehlt, Badeaktivitäten zu unterlassen, um Unfälle zu vermeiden.
- Ungewisse Dauer: Die EGW spricht von einer Maßnahme „für die nächste Zeit“, ohne verbindlichen Wiedereröffnungszeitpunkt.
Stadtnahe Baggerseen sind allgemein anfällig für Pegelschwankungen; Hitzeperioden können die Lage zusätzlich verschärfen. In diesem Zusammenhang wurde zuletzt von einem „Sterben der Wiener Neustädter Baggerseen“ berichtet, das durch jede weitere Hitzewelle zu verschlimmern drohe.
Was ist jetzt zu tun — und was ist nicht bekannt?
Die EGW bittet um Kenntnisnahme und trifft mit dem Hinweis eine reine Vorsorgeentscheidung. Konkrete Verbots- oder Sperrschilder vor Ort sind in dem veröffentlichten Hinweis nicht dokumentiert; ebenso fehlen Angaben zu Kontrollen durch Gemeindebehörden oder Rettung. Ebenso wenig nennt die Mitteilung Maßnahmen zur Sanierung des Ufers oder eine Zuständigkeit für mögliche technische Eingriffe.
| Aspekt | Bekannter Stand |
|---|---|
| Verantwortliche | EGW (Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft) |
| Empfehlung | Nicht baden, See nicht betreten |
| Dauer | „Für die nächste Zeit“ (nicht konkretisiert) |
Für Anrainer empfiehlt es sich, die Mitteilungen der EGW und der Gemeinde aufmerksam zu verfolgen. Sollte es zu sichtbaren Gefahrenstellen kommen (etwa ein Einsinken von Personen), wäre unverzüglich die Rettung bzw. die zuständige Behörde zu alarmieren. Für weitergehende Informationen, etwa über mögliche Prüfungen durch Geologen oder Maßnahmen zur Ufersicherung, bleiben offizielle Auskünfte der EGW oder der Stadt abzuwarten.
Die Situation am Anemonensee zeigt exemplarisch, wie stark lokale Freizeitflächen von klimatischen und hydrologischen Schwankungen betroffen sein können. Für Wiener Neustadt bedeutet das: Kurzfristige Einschränkungen für Erholungssuchende und mittelfristiger Klärungsbedarf für Bewohner und Verantwortliche.