Die Bundesregierung berät über die Einführung eines „Zukunftsdepots“ für jedes in Österreich geborene Kind. Ziel ist, Familien einen steuerlich begünstigten Grundstock für den Vermögensaufbau des Nachwuchses zu schaffen. Kernpunkte des bisher bekannt gewordenen Entwurfs sind ein staatliches Startguthaben von bis zu 500 Euro, eine jährliche Einzahlungsobergrenze sowie weitgehende Steuerbefreiungen.
Wie das Modell funktionieren soll
Nach den bisherigen Berichten können Einzahlungen in das Depot bereits ab der Geburt beginnen. Um Anreize für langfristigen Vermögensaufbau zu schaffen, sieht der Entwurf vor, das Depot weitgehend von Abgaben zu befreien. Konkret ist vorgesehen, auf die Kapitalertragsteuer (KESt) zu verzichten. Außerdem sollen Kontoführungsgebühren entfallen. Eine Auszahlung des angesparten Kapitals wäre laut Plan ab dem 18. Geburtstag steuerfrei möglich.
Begrenzung und Budget
Die Entwürfe sehen eine jährliche Obergrenze für Einzahlungen von 5.000 Euro vor. Für die Umsetzung hat die Regierung für die Jahre 2027 und 2028 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro als neue familienpolitische Leistung im Budget eingeplant. Die genaue Herkunft dieser Mittel ist jedoch Gegenstand laufender Verhandlungen und politischer Kritik.
- Startguthaben: bis zu 500 Euro pro Kind
- Jährliche Einzahlungslimit: 5.000 Euro
- Budget 2027–2028: 40 Millionen Euro (geplant)
- Steuerstatus: KESt-Verzicht geplant; Auszahlung ab 18 steuerfrei
Streitpunkte: Finanzierung und Verteilung
Die Frage nach der Finanzierung ist derzeit zentral. Aus Kreisen der Grünen wurde vorgebracht, die benötigten Mittel könnten aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) entnommen werden. Regierungskreise sollen solche Pläne laut Medienberichten dementiert haben. Unabhängig davon bleibt offen, wie das Vorhaben dauerhaft budgettechnisch abgesichert werden soll.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die soziale Verteilung der Vorteile. Grünen-nahen Berechnungen zufolge führt das Modell zu deutlich unterschiedlichen Steuervorteilen, abhängig von der Höhe der Einzahlungen. Demnach würde eine Familie, die das jährliche Einzahlungslimit voll ausschöpft, bis zur Volljährigkeit des Kindes einen kumulierten Steuervorteil von rund 23.700 Euro erzielen. Dagegen stünde bei einer minimalen monatlichen Einzahlung von 15 Euro ein Vorteil von etwa 815 Euro. Die Grünen bewerten dies als erhebliches Ungleichgewicht zugunsten einkommensstarker Haushalte.
| Posten | Angabe |
|---|---|
| Startguthaben | 500 Euro |
| Jährliche Einzahlungen | bis 5.000 Euro |
| Budget 2027–2028 | 40 Millionen Euro |
| Beispiel Steuervorteil (voll) | 23.700 Euro |
| Beispiel Steuervorteil (15 €/Monat) | 815 Euro |
Kontext und mögliche Folgen
Das Konzept reiht sich in internationale Debatten über staatliche Startkapitalien für Kinder ein. In Österreich würde es Familie und Vermögensbildung langfristig fördern, birgt aber das Risiko, bestehende Einkommensunterschiede zu verstärken, wenn einkommensstarke Haushalte die Vorteile deutlich stärker nutzen können. Politisch ist deshalb mit intensiven Verhandlungen zu rechnen: Neben der Budgetfrage wird die Bundesregierung auch die soziale Ausgestaltung und mögliche Ausgleichsmechanismen prüfen müssen.
Ob das Zukunftsdepot unverändert, abgeschwächt oder mit klaren sozialen Korrekturen in Gesetzesform gegossen wird, hängt von den laufenden Beratungen ab. Entscheidend werden sowohl die Finanzierungsquellen als auch flankierende Maßnahmen sein, um die angestrebte Chancengerechtigkeit tatsächlich zu erreichen.
Die Bundesregierung setzt sich derzeit mit dem Modell auseinander; in den kommenden Wochen sind weitere Diskussionen und mögliche Anpassungen zu erwarten.