Politik

Österreich beteiligt sich an Plänen für Rückkehrzentren außerhalb der EU

Österreich gehört zur Gruppe von fünf EU-Staaten, die zügig sogenannte Return Hubs in Drittstaaten einrichten wollen. Innenminister Karner strebt bis Jahresende erste Partnerländer an, Menschenrechtsorganisationen warnen vor Risiken.

Österreich beteiligt sich an Plänen für Rückkehrzentren außerhalb der EU
©Illustration KI Gerald Wiesinger / we-news.com

Die österreichische Regierung beteiligt sich aktiv an der Initiative, Asylverfahren und Rückführungen außerhalb der Europäischen Union zu bündeln. Fünf Innenministerstaaten – darunter Österreich – treffen sich in Kopenhagen, um den Stand der Planungen für sogenannte Return Hubs zu beraten. Ziel ist es, abgelehnte Asylwerber schneller und in größerer Zahl in ihre Heimat zurückzubringen.

Worum es bei den Return Hubs geht

Die rechtliche Grundlage liefern neue EU-Vorschriften, darunter der im Juni in Kraft getretene Asylpakt und die Rückkehrverordnung. Diese Regelwerke eröffnen die Möglichkeit, Asylverfahren formal außerhalb der EU abzuwickeln. Geplant ist, dass in Drittstaaten zentrale Zentren entstehen, von denen aus rechtskräftig abgelehnte Personen per Bescheid rascher zurückgeführt werden sollen. Die Gruppe der fünf Länder bezeichnet sich als "die Umsetzer"; sie will laut Angaben des Innenministeriums in Wien bis Ende des Jahres mindestens ein Partnerland für die Umsetzung fixieren.

Innenminister Karner betonte die praktischen Motive für das Projekt. Er sieht in den Return Hubs einen Weg, die Geschäftsgrundlage von Schleppernetzwerken zu schwächen. Nach seiner Darstellung soll damit die Erzählung der Schlepper – wonach eine Fahrt nach Europa einen dauerhaften Verbleib ermögliche – gebrochen werden. Kritiker hingegen befürchten, dass die Außenverlagerung der Verfahren zu einer Auslagerung von Verantwortung und zu Menschenrechtsverletzungen führen könne.

„Es gibt rote Linien, es gibt Regeln, auch was Standards angeht - nicht nur Menschenrechts- und Grundrechtsstandards“,

so warnte der österreichische EU-Kommissar Magnus Brunner. Damit brachte er die offizielle Linie der Kommission zum Ausdruck: Auch bei neuen Verfahren außerhalb des Territoriums der Union müssten Mindeststandards eingehalten werden.

Widerstand und Risiken

Mehrere Fachorganisationen und internationale Gremien äußerten Bedenken. Amnesty International, der Europarat und das UNHCR warnten vor möglichen menschenrechtlichen Risiken einer Auslagerung. Auch innerhalb der EU gibt es widersprüchliche Positionen: Länder wie Frankreich stehen Rückkehrzentren außerhalb Europas eher skeptisch gegenüber.

Zu den praktischen Problemen zählt die bislang sehr niedrige tatsächliche Rückkehrquote in der EU. Nach verfügbaren Daten lag die Abschieberate 2025 bei lediglich 27 Prozent. Das bedeutet: In deutlich mehr als der Hälfte aller Fälle, in denen eine behördliche Ausreiseaufforderung erging, kam es nicht zur tatsächlichen Rückkehr oder Abschiebung.

JahrAbschieberate (EU)
202527 %

Konkrete Schritte und offene Fragen

Nach Angaben aus dem Innenministerium will die Gruppe bis Ende des Jahres mindestens einen Partnerstaat benennen, in dem ein Return Hub eingerichtet werden könnte. Noch offen sind zahlreiche operative Details: Welche Drittstaaten kommen in Frage, wie werden Standards und Kontrolle sichergestellt, wer trägt die finanziellen Kosten, und welche Rechtswege stehen den Betroffenen vor Ort offen?

  • Rechtliche Basis: Asylpakt und Rückkehrverordnung.
  • Ziel: Schnellere und größere Rückführungen abgelehnter Asylwerber.
  • Kontroverse: Menschenrechtliche Risiken und unklare operative Umsetzung.

Der innerstaatliche und der europäische Diskurs dürften in den kommenden Wochen intensiver werden. Für Österreich ist die Frage sowohl innenpolitisch heikel als auch für die Zusammenarbeit mit EU-Partnern relevant. Entscheidend wird sein, wie sich die beteiligten Staaten auf konkrete Garantien für menschenrechtliche Standards sowie auf Kontrollmechanismen einigen.

Die Debatte bleibt daher nicht nur eine technische Frage der Verfahrensorganisation. Sie betrifft zentrale Prinzipien des europäischen Asyl- und Rückkehrregimes und hat erhebliche Folgen für betroffene Menschen, für die Migrationssteuerung und für die außenpolitischen Beziehungen der EU zu Drittstaaten.

Gerald Wiesinger
Gerald KI Ressortleiter Politik online

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