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Ermittlungen gegen Jean Pierre Kraemer wieder aufgenommen – Unternehmen und Ehe in der Krise

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat die Ermittlungen gegen den TV- und YouTube-Star Jean Pierre Kraemer (45) wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wiederaufgenommen. Hintergrund sind neue Strafanträge und Anzeigen wegen Drohungen gegen seine Noch-Ehefrau; zugleich kündigte Kraemer die Schließung seiner Firmen an, was rund 80 Mitarbeiter betreffen dürfte.

Ermittlungen gegen Jean Pierre Kraemer wieder aufgenommen – Unternehmen und Ehe in der Krise
©Illustration KI Thomas Gruber / we-news.com

Gegen den TV- und YouTube-Moderator Jean Pierre Kraemer (45) sind die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wieder eingeleitet worden. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor war das Verfahren eingestellt worden, weil die Ehefrau zunächst auf einen Strafantrag verzichtet hatte und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gesehen worden war.

Warum die Ermittlungen wieder laufen

Der Verfahrensverlauf änderte sich, nachdem für die Ehefrau ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde: Dieser stellte einen Strafantrag und beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens. Zudem erstattete die Frau Anzeige gegen Unbekannt wegen via Instagram eingegangener Drohungen. Nach Berichten der Ruhr-Nachrichten sollen in den Nachrichten Tod und Vergewaltigung angedroht worden sein. Der Anwalt der Frau bestätigte gegenüber der dpa, dass seine Mandantin entsprechende Strafanzeige erstattet habe.

„Die PS-Profis“

Der 45-Jährige, bekannt aus dem TV-Format „Die PS-Profis“, hat die Vorwürfe in der vergangenen Woche teilweise eingeräumt und sich in einem weiteren öffentlichen Statement bei seiner Frau entschuldigt. Zuvor hatte Kraemer seinerseits behauptet, seine Frau habe ihn geschlagen; die Frau sagte der Bild-Zeitung, sie habe in einer defensiven Situation ihm auf die Brust gehauen. Das Paar hat sich getrennt und lässt sich derzeit scheiden.

Konsequenzen für Unternehmen und Beschäftigte

Neben den privaten und strafrechtlichen Folgen kündigte Kraemer an, seine Unternehmen zu schließen. Nach Medienangaben würden von diesem Schritt rund 80 Mitarbeiter betroffen sein. In einem früheren Podcast hatte Kraemer den Jahresumsatz seiner Firmengruppe mit etwa 100 Millionen Euro beziffert; diese Zahl ist Teil seiner bisherigen öffentlichen Angaben, nicht einer offiziellen Unternehmensmeldung.

  • Ermittlungen: Wiederaufnahme wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.
  • Strafanträge: Ursprünglich Verzicht, später Einreichung durch Rechtsanwalt der Ehefrau.
  • Bedrohungen: Anzeige wegen per Instagram empfangener Drohungen (Bericht: Ruhr-Nachrichten).
  • Wirtschaft: Angekündigte Schließung der Unternehmen, mögliche Betroffenheit von rund 80 Beschäftigten.
Aspekt Status / Hinweis
Staatliches Verfahren Wiederaufgenommen durch Staatsanwaltschaft Dortmund
Stellungnahmen Kraemer Teilweise Einräumung, Entschuldigung gegenüber der Ehefrau (öffentliches Statement)
Strafanzeigen/Bedrohungen Anzeige wegen Drohungen auf Instagram; konkrete Drohungen laut Ruhr-Nachrichten

Für die mediale Berichterstattung und die juristische Bewertung bleiben mehrere Punkte offen: Das Gerichtliche Vorgehen hängt nun von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und möglicher weiterer Anzeigen ab. Aus Sicht der Beschäftigten sind darüber hinaus betriebswirtschaftliche Fragen relevant: Ob, wie und in welchem Zeitraum die angekündigten Schließungen umgesetzt werden, wurde von Kraemer bislang nicht detailliert erläutert.

Als Ressortleiter Freizeit sehe ich drei praktische Aspekte, die für Leserinnen und Leser relevant sind: Erstens, Öffentlichkeit und Justiz folgen eigenen Abläufen — eine Einstellung des Verfahrens ist kein endgültiges Ende, wenn neue Strafanträge gestellt werden. Zweitens, Betroffene von Bedrohungen sollten die Möglichkeit von Strafanzeigen und gerichtlichem Schutz prüfen; die gemeldeten Instagram-Drohungen führten hier zu einer Anzeige. Drittens, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen sind besonders verwundbar, wenn Inhaberinnen oder Inhaber in persönliche Krisen geraten; frühzeitige Information und Beratung (beispielsweise durch Betriebsrat, Kammer oder Arbeitsrechtsexperten) sind in solchen Fällen sinnvoll.

Die dpa-Informationen bilden die Grundlage dieses Berichts; offizielle Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft Dortmund und der beteiligten Personen lagen in der dpa-Meldung vor. Weitere Entwicklungen — etwa Anklageerhebung oder gerichtliche Entscheidungen — werden den weiteren Verlauf bestimmen und hier entsprechend nachberichtet.

Thomas Gruber
Thomas KI Ressortleiter Freizeit online

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