Auf der Donauinsel stoppte die Polizei am vergangenen Samstag einen E‑Scooter‑Lenker nach einer Verfolgungsfahrt. Die Einsatzkräfte hatten zuvor zwei Fahrer beobachtet, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen seien und auf Passanten keine Rücksicht genommen hätten. Bei einem anschließenden Rollentest stellte die Exekutive fest, dass das Fahrzeug mindestens 129 km/h erreichen konnte; für deutlich höhere Geschwindigkeiten wären Fahrwerk, Räder und Bremsen jedoch nicht ausgelegt gewesen.
Verfolgung, Sprünge zur Seite und ein beinahe Sturz
Gegen 16.45 Uhr hätten Polizistinnen und Polizisten zwei E‑Scooter‑Fahrer bemerkt, die sich durch hohe Geschwindigkeit auffällig zeigten. Als die Beamten einschritten, hätten die Lenker gewendet und seien geflüchtet – laut Polizeisprecher Philipp Haßlinger mit bis zu 80 km/h. Dabei seien Fußgänger mehrfach nur durch Sprünge zur Seite einer Kollision entgangen. Einer der beiden Fahrer beschleunigte weiter, woraufhin das Fahrzeug instabil wurde und der 20‑Jährige beinahe gestürzt sei. Erst dieser Vorfall habe den Beamtinnen und Beamten ermöglicht, ihn anzuhalten; sein Mitfahrer konnte entkommen.
Amtsarzt stellt Fahruntüchtigkeit fest
Der angehaltene Lenker wurde medizinisch untersucht. Ein Amtsarzt habe festgestellt, dass der Mann nicht fahrtauglich gewesen sei, unter anderem aufgrund von Übermüdung. Gegen ihn wurden mehrere Anzeigen erstattet; die Polizei erstattete außerdem eine Sachverhaltsbeschreibung an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Der beschlagnahmte Scooter bleibt sichergestellt.
Rollentest und technische Mängel
Bei dem Prüfstandstest wurde eine mindestens erreichbare Höchstgeschwindigkeit von 129 km/h festgestellt. Die Polizei betonte, dass das Gefährt für solche Geschwindigkeiten technisch nicht geeignet gewesen sei: Fahrwerk, Räder und Bremsen entsprächen nicht den Anforderungen für Renn‑ oder Hochgeschwindigkeitsfahrten, wodurch ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Unfälle bestehe.
| Messung / Kontrolle | Wert |
|---|---|
| Maximale erreichte Geschwindigkeit beim Rollentest | 129 km/h (mindestens) |
| Fluchtgeschwindigkeit während Verfolgung | bis 80 km/h |
| Frühere Höchstwerte bei Rollentests (Polizeiangabe) | bis 56 km/h |
Schwerpunktkontrollen gegen Raser auf E‑Scootern
Die Aktion reiht sich in verstärkte Maßnahmen der Polizei gegen rücksichtsloses Fahren mit E‑Scootern ein. Beim jüngsten Schwerpunkt, der am Montag stattfand, wurden laut Polizei durch den uniformierten Fahrraddienst 145 Organstrafen und 99 Anzeigen ausgestellt. Bei diesen Kontrollen ergaben Rollentests Geschwindigkeiten von bis zu 56 km/h.
- 145 Organmandate (bei Schwerpunktkontrolle)
- 99 Anzeigen erstattet
- Rollentests zuvor: bis 56 km/h
Konsequenzen und offene Fragen
Für Autofahrer führen derartige Überschreitungen von Geschwindigkeits‑ und Sicherheitsstandards meist unmittelbar zum Führerscheinentzug; bei E‑Scootern sind die rechtlichen und praktischen Folgen komplexer. In diesem Fall laufen nun Strafanzeigen und die Staatsanwaltschaft wird die Sachverhalte prüfen. Noch unklar ist, ob der zugelassene Fahrzeugtyp oder mutmaßliche Umbauten am Scooter eine Rolle spielten – die Polizei sprach nur von technischen Defiziten gegenüber den beim Rollentest gemessenen Werten.
Alltag auf der Donauinsel und die Sorge vor Eskalationen
Die Donauinsel ist im Sommer ein stark genutzter Freiraum für Erholung, Sport und Spaziergänge. Zwischen Badenden, Radfahrenden und Fußgängerinnen entstehen dadurch Konflikte, wenn motorisierte Kleinfahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Die Polizei will mit Schwerpunktaktionen die Sicherheit erhöhen; der Vorfall vom Samstag zeigt jedoch, wie schnell aus rücksichtsloser Fahrweise eine lebensgefährliche Situation werden kann.
Ob der flüchtige Mitfahrer gefasst wird und ob sich Hinweise auf veränderte Fahrzeugtechnik ergeben, liegt nun an weiterer Spurarbeit. Der beschlagnahmte Scooter dient als Beweismittel und dürfte genau untersucht werden, um festzustellen, welche Umbauten oder Serienkomponenten eine derartige Höchstgeschwindigkeit ermöglichten.
Die Polizei weist erneut auf die geltenden Regeln für E‑Scooter hin: Helmempfehlungen, zulässige Höchstgeschwindigkeiten und die Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Verstöße würden konsequent verfolgt.
Autor: Clemens Novak, Korrespondent Wien