Ein 15-Jähriger hat am Dienstag vor der Jugendrichterin Sabrina Tagwercher am Landesgericht Feldkirch sein Fehlverhalten zugegeben: Im Jänner hatte er zwei Mitschülerinnen, die mit seiner Schwester in einen Konflikt geraten waren, über Snapchat bedroht und später per WhatsApp weitere Gewalt angedroht. Einen Monat darauf zog er im Schulbus absichtlich am Schulranzen eines Mädchens; das Opfer stürzte und schlug sich beim Balancieren den Kopf.
Geständnis und Entschuldigung im Gerichtssaal
Der Jugendliche, der bislang als unbescholten galt, zeigte sich im Prozess reumütig. Er erklärte, er habe „seine Schwester beschützen wollen“. Im Saal bat er die beiden betroffenen Mädchen persönlich um Entschuldigung und sagte:
„Ich schäme mich dafür und schwöre, dass so etwas auch nie wieder vorkommt.“
Gleichzeitig versuchte der Bursche, die Verantwortung zu relativieren: Einige seiner Äußerungen seien „zum Spaß“ und Teil des normalen Verhaltens unter Schülern gewesen. Den Sturz des Mädchens durch das Ziehen am Schulranzen räumte er allerdings ein, für die entstandene Beule hielt er sich laut eigenen Worten nicht ganz verantwortlich.
Richterliche Würdigung und Folgen
Die Richterin wies darauf hin, dass auch die Opferanstelligkeiten eingebracht wurden: Sie mahnte, dass die beiden Mädchen bei dem Vorfall „nicht ganz unschuldig“ gewesen seien und dass für alle Beteiligten künftig ein respektvoller Umgang verbindlich sei. Der vor Gericht verhandelte Fall endete mit einem Tatausgleich; nachdem Auflagen erfüllt wurden, wurde das Verfahren eingestellt.
| Zeitpunkt | Handlung |
|---|---|
| Jänner | Drohungen via Snapchat gegen zwei Mitschülerinnen |
| einen Monat später | Weitere Drohungen per WhatsApp; Vorfall im Schulbus (Ziehen am Schulranzen) |
| Aug. | Geständnis vor Jugendrichterin, Entschuldigung, Tatausgleich, Einstellung des Verfahrens |
Was der Fall für Feldkirch bedeutet
Der Prozess macht zwei Aspekte deutlich, die auch für Schulen und Eltern in Feldkirch relevant sind: Zum einen die Gefährdung durch verbale Gewalt und Drohungen in sozialen Medien; zum anderen physische Übergriffe im Schulalltag, die leicht zu Verletzungen führen können. Der Fall zeigt, dass auch bislang unbescholtene Jugendliche unter Druck oder in Konfliktsituationen zu ernsthaften Übergriffen greifen können.
- Konsequenzen für Betroffene: Persönliche Entschuldigung und Erfüllung des Tatausgleichs führten zur Verfahrenseinstellung.
- Öffentlicher Signalcharakter: Der Prozess vor dem Landesgericht Feldkirch unterstreicht, dass digitale Drohungen und körperliche Übergriffe ernst genommen und juristisch verfolgt werden.
- Prävention: Der Fall benennt die Bedeutung eines respektvollen Umgangs und sensibilisiert Eltern, Schulen und Jugendliche für Cybermobbing und Gewalt im Schulumfeld.
Der Prozessverlauf blieb im Wesentlichen bei den bekannten Fakten: Drohungen über Snapchat und WhatsApp, der Vorfall im Schulbus, das Geständnis vor Jugendrichterin Tagwercher, die Entschuldigung des Angeklagten und die Erledigung des Tatausgleichs. Konkrete schulische Disziplinarmaßnahmen oder weitergehende zivilrechtliche Schritte wurden in der öffentlich zugänglichen Berichterstattung zu diesem Verfahren nicht genannt.
Für die Feldkircher Öffentlichkeit bleibt wichtig, dass Jugenddelikte nicht nur juristische, sondern auch pädagogische Themen sind. Die Verhandlung hat deutlich gemacht, dass Einsicht und Wiedergutmachung – hier in Form eines Tatausgleichs und einer persönlichen Entschuldigung – zu einer Einstellung des Verfahrens führen können. Gleichzeitig mahnt der Fall zu wachsamem Umgang mit Kommunikation in sozialen Medien und zu klaren Regeln im Schulalltag.
Weitere Entscheidungen oder Maßnahmen seitens der betroffenen Schule oder der Eltern wurden in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert.