Wahlrecht ohne festen Wohnsitz: Drei Wochen Frist zur Eintragung
Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können an der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 teilnehmen. Darauf hat der Landeswahlleiter Stephan Bröchler hingewiesen. Voraussetzung ist, dass Betroffene selbst aktiv werden und sich innerhalb der vorgesehenen Frist ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Die Eintragungsfrist beginnt am 17. August und endet am 28. August. Wer wahlberechtigt ist, muss dabei dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Wahlberechtigte mit festem Wohnsitz: Deutsche Staatsangehörigkeit, mindestens 16 Jahre alt und mindestens drei Monate in Berlin wohnhaft. Für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind außerdem Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten mit Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt.
So funktioniert die Eintragung praktisch
Die Eintragung erfolgt persönlich im Wahlamt des Bezirks, in dem sich die betreffende Person in der Nacht vom 15. zum 16. August aufgehalten hat. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Vor Ort unterstützen die Mitarbeitenden der Wahlamter beim Ausfüllen der Anträge und beantworten Fragen rund um das Thema Wahl. Wer möchte, kann dort auch eine Wahlbenachrichtigung ausstellen lassen und direkt Briefwahl beantragen.
- Frist für Eintragung: 17. bis 28. August
- Ort: Wahlamt des Bezirks, in dem die Person am 15./16. August übernachtet hat
- Mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis
- Möglich: Ausstellung einer Wahlbenachrichtigung und Briefwahl im Wahlamt
„Es gilt, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Berlins für die Teilnahme für die Wahlen am 20. September 2026 zu mobilisieren.“
Mit diesen Worten betonte Bröchler gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass wohnungs- beziehungsweise obdachlose Menschen als Mitbürgerinnen und Mitbürger gesehen werden sollen und die Wahlen eine Möglichkeit böten, dieses Verständnis öffentlich auszudrücken.
Pilotprojekt in Pankow: direkte Hilfe in einer Tagesstätte
Das Wahlamt in Pankow geht über die regulären Angebote hinaus: Im Rahmen eines Pilotprojekts werden Mitarbeitende eine Tagesstätte für Wohnungslose besuchen, um bei der Eintragung ins Wählerverzeichnis zu helfen und gegebenenfalls beim Wählen zu unterstützen. Konkrete Details zur Ausgestaltung des Projekts – etwa weitergehende Begleitung am Wahltag oder Nachverfolgung – wurden nicht übermittelt, das Projekt ist jedoch als zusätzliche Maßnahme zur Erreichung wahlberechtigter Menschen ohne festen Wohnsitz zu verstehen.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 15.–16. August 2026 | Bezugsnacht für Festlegung des zuständigen Wahlamts |
| 17.–28. August 2026 | Frist zur Eintragung ins Wählerverzeichnis |
| 20. September 2026 | Wahltag: Abgeordnetenhauswahl |
Für Berlin hat das Thema direkte praktische Bedeutung: Die einfache Möglichkeit zur Ausstellung einer Wahlbenachrichtigung und zur Briefwahl im Wahlamt kann Hindernisse abbauen. Zugleich ist die Information über die Fristen und die notwendige Dokumentation für Betroffene von entscheidender Bedeutung, da die Eintragung nicht automatisch erfolgt.
Die Handlungsmöglichkeiten sind klar umrissen: Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss rechtzeitig ein Wahlamt aufsuchen und einen Lichtbildausweis vorlegen. Unterstützungsangebote vor Ort sowie das Pilotprojekt in Pankow sollen diese Hürde senken. Der Hinweis des Landeswahlleiters richtet sich sowohl an Betroffene als auch an die Allgemeinheit: Mobilisierung und Informationsvermittlung sind zentral, damit die Stimme möglichst vieler Wahlberechtigter Gehör findet.
Für Berlinerinnen und Berliner, die in sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen oder Wohlfahrtsprojekten arbeiten, bedeutet dies: Aufklärung und aktive Unterstützung in den kommenden Wochen kann darüber entscheiden, ob Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht nutzen können. Die Wahlamter stehen bereit; nun kommt es auf rechtzeitige Information und Aktion an.