Koblenz. Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz hat die Novelle des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes, mit der Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen eingeführt wurden, für verfassungsgemäß erklärt. Mit Urteil vom 28. August wies das höchste Gericht des Landes einen Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion zurück; der Antrag sei zwar zulässig, aber unbegründet.
Grundlage der Prüfung und Entscheidungszuständigkeit
Die umstrittenen Änderungen waren im Juli 2025 vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet worden. Seitdem können Mitarbeitende von Abgeordneten und Fraktionen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden; wer die Prüfung verweigert oder als „unzuverlässig“ eingestuft wird, erhält keine staatlichen Mittel mehr für seine Tätigkeit. Für die Bewertung werden insbesondere das Bundeszentralregister sowie Informationen der Verfassungsschutzbehörden und des Landeskriminalamts herangezogen. Die endgültige Entscheidung über die Frage der Zuverlässigkeit trifft der Landtagspräsident nach einer Gesamtwürdigung des Einzelfalls.
AfD sieht Grundrechte verletzt
Die AfD-Landtagsfraktion hatte gegen die Novelle geklagt und im Kern gerügt, die Regelungen verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten, das Recht auf angemessene Amtsausstattung, die Fraktionsautonomie sowie gegen die Sperrwirkung des Parteienprivilegs und die Betätigungsfreiheit. Zudem kritisierte die Fraktion, dass die Vorschriften nicht allein auf verurteilte Straftäter oder Mitglieder verbotener Vereinigungen beschränkt seien und damit unverhältnismäßig weit reichten.
Gerichtsbegründung und Bewertung
Der Verfassungsgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Nach Ansicht des Gerichts greifen die beanstandeten Normen nicht in einem verfassungswidrigen Ausmaß in die genannten Rechte ein. Vielmehr sei die Einschränkung der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie durch das Ziel gerechtfertigt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Die Entscheidung ist endgültig und bindend für die Verfassungsordnung des Landes.
„Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden.“
Dieses Argument hatte der damalige Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) bei der Gesetzesverabschiedung ins Feld geführt und bildet auch in der juristischen Debatte einen zentralen Bezugspunkt für die Frage der Legitimität staatlicher Mittelvergabe an Mitarbeitende.
Praktische Auswirkungen und bisherige Erfahrungen
Die Neuregelung hat bereits Wirkung entfaltet: Mehr als 600 Mitarbeitende wurden seit Einführung der Prüfung bereits kontrolliert. Bei diesen Überprüfungen ergaben sich laut Gerichtsangaben in zwei Fällen Zweifel an der Verfassungstreue; in einem weiteren Fall verweigerte ein Mitarbeitender die Zustimmung zur Prüfung. Nach dpa-Informationen betrafen alle drei Fälle Mitarbeitende der AfD-Fraktion. Die praktischen Folgen in Einzelfällen sind abhängig von der Entscheidung des Landtagspräsidenten, der nach der vorgeschriebenen Gesamtwürdigung handelt.
- Juli 2025: Verabschiedung der Gesetzesnovelle
- Seit Einführung: Über 600 Überprüfungen durchgeführt
- Feststellungen: Zwei Zweifel an Verfassungstreue, ein Verweigerungsfall
- 28. August: Urteil des Verfassungsgerichtshofs: AfD-Antrag unbegründet
Rechts- und Politikfolgen
Das Urteil setzt einen Präzedenzfall in Rheinland-Pfalz: Der Landtag hat mit der Gesetzesänderung und die Gerichtsentscheidung rückbestätigt, dass Schutzinteressen der Demokratie die Einschränkung bestimmter Ausstattungsansprüche von Mitarbeitenden rechtfertigen können. Zugleich bleibt die Praxis umstritten: Kritiker sehen Gefährdungen für die parlamentarische Arbeit und für das freie Mandat, Befürworter betonen den Schutz der demokratischen Ordnung vor politisch extremistischen Einflüssen.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Juli 2025 | Gesetzesänderung im Landtag |
| Seit Juli 2025 | Über 600 Prüfungen durchgeführt |
| 28. August 2026 | Urteil des Verfassungsgerichtshofs: AfD-Antrag abgewiesen |
Ausblick
Die Entscheidung dürfte die Debatte über Transparenz, Kontrolle und Abwägung zwischen Mandatsfreiheit und Schutz der Verfassung in Rheinland-Pfalz weiter anheizen. Ob und in welchem Umfang andere Länder ähnliche Regelungen prüfen oder übernehmen werden, bleibt offen; das Urteil jedoch verleiht der rheinland-pfälzischen Lösung rechtliche Stabilität innerhalb des Landes.
Die Verantwortung für die Einzelfallentscheidungen liegt weiterhin beim Landtagspräsidenten; die genaue praktische Anwendung der Gesamtwürdigung in weiteren Fällen wird die künftige Diskussion prägen.