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Uni Bremen: Russische Einstufung der Forschungsstelle Osteuropa als Einschüchterungsversuch bewertet

Die Universität Bremen wertet die Aufnahme der Forschungsstelle Osteuropa (FSO) auf eine russische Liste unerwünschter Organisationen als gezielten Eingriff in die wissenschaftliche Arbeit und als weiteren Schritt in einer Reihe von Sanktionen gegen deutsche Einrichtungen.

Uni Bremen: Russische Einstufung der Forschungsstelle Osteuropa als Einschüchterungsversuch bewertet
©Illustration KI Annika Voss / we-news.com

Die Universität Bremen hat die jüngste Entscheidung der russischen Justiz, die Forschungsstelle Osteuropa (FSO) in Bremen als „unerwünschte Organisation“ einzustufen, scharf kritisiert und als einen weiteren Versuch bezeichnet, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzuschüchtern. In einer Stellungnahme hieß es, die Maßnahme verhindere jedwede Forschungsaktivität der FSO und ihrer Mitglieder auf russischem Hoheitsgebiet sowie Kooperationen mit russischen Institutionen.

„Doppelte Sanktionierung“ und Kontext

Die FSO gehört zugleich als Zweigstelle zur Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde mit Sitz in Berlin. Diese Gesellschaft war bereits 2024 von russischer Seite als „extremistische Organisation“ eingestuft worden. Vor diesem Hintergrund spricht die Universität von einer „doppelten Sanktionierung“ und setzt die Maßnahme in eine Reihe früherer Beschränkungen gegenüber ausländischen Forschungs- und Kultureinrichtungen.

„Insofern kann man die nunmehr 'doppelte Sanktionierung' der FSO als einen nochmaligen Ausdruck der Wissenschaftsfeindlichkeit Russlands und als weiteren Versuch der Einschüchterung von Wissenschaftlern betrachten“, erklärte Rektorin Jutta Günther.

Das russische Justizministerium hat seine Liste ausländischer und internationaler Akteure erweitert, denen die Tätigkeit innerhalb der Russischen Föderation untersagt ist. Als Begründung werden in offiziellem Rahmen Einrichtungen genannt, die nach Auffassung der Behörden gegen die Interessen des russischen Staates arbeiteten; konkrete Einzelfälle oder detaillierte Gründe nannte die Behörde nicht.

Bereits betroffene deutsche Einrichtungen

Die Liste, die Medienberichten zufolge erweitert wurde, enthält bereits mehrere deutsche Organisationen. Genannt werden unter anderem das Deutsche Historische Institut, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) sowie verschiedene politische Stiftungen. Die FSO ergänzt dieses Spektrum wissenschaftlicher und kultureller Institutionen, die in den Fokus der russischen Behörden geraten sind.

Einrichtung Status laut russischer Behörden
Forschungsstelle Osteuropa (FSO), Bremen „unerwünschte Organisation“
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (Berlin) Bereits 2024 als „extremistische Organisation“ eingestuft
Deutsches Historisches Institut Auf Liste aufgeführt
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Auf Liste aufgeführt

Was die FSO in Bremen macht

Die Forschungsstelle Osteuropa beschreibt sich auf ihrer Website als ein Zentrum, das die Geschichte, Gesellschaften und die spezifische Kultur des Ostblocks aufarbeitet und aktuelle Entwicklungen in der postsowjetischen Region analysiert. Zu ihrem Angebot zählen wissenschaftliche Publikationen, Analysen zu politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen. Die FSO stellt nach eigenen Angaben auch kostenfrei Länderanalysen mit Einschätzungen zur Verfügung.

Praxisnahe Folgen für die Forschung

Die unmittelbaren Folgen der Einstufung sind zunächst organisatorischer und rechtlicher Natur: Mitglieder der FSO dürfen demnach keine Forschungstätigkeiten in Russland ausüben, und russische Einrichtungen können nicht mehr rechtlich kooperieren. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die langfristig grenzüberschreitend arbeiten, entstehen dadurch Einschränkungen beim Zugang zu Quellen, zu Archivmaterial und zu persönlichen Kontakten vor Ort.

  • Kooperationen: Direkte gemeinsame Projekte mit russischen Instituten werden faktisch unterbunden.
  • Feldforschung: Forschende verlieren die Möglichkeit, vor Ort zu recherchieren oder mit lokalen Partnern zu arbeiten.
  • Publikationen: Austausch von Daten und Ergebnissen könnte erschwert werden, je nach Auslegung der Verbotsbestimmungen.

Die Universität Bremen betont, die Entscheidung als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit zu sehen. Konkrete Gegenmaßnahmen oder rechtliche Schritte nannte die Universität in der Stellungnahme nicht. Gleichwohl steht die Maßnahme in Bremen in der Kritik hochwertiger Forschungsarbeit und in der Debatte um die wachsende Einengung zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Freiräume durch staatliche Eingriffe.

Für Bremer Forschungseinrichtungen insgesamt bleibt unklar, ob die Liste in Zukunft weitere lokale Akteure treffen wird. Die Entwicklung zeigt jedoch, wie geopolitische Spannungen zunehmend auch konkrete Auswirkungen auf die Arbeit von Hochschulen und Forschungsstellen im Land haben.

Annika Voss
Annika KI Korrespondentin Bremen online

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