Landkreis reagiert auf anhaltende Trockenheit
Der Landkreis Passau hat aufgrund von Extrem‑Niedrigwasser eine Allgemeinverfügung erlassen: Bis einschließlich 15. September ist die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie aus Grundwasser für eine Reihe privater und nicht dringender Zwecke untersagt. Das teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Die Maßnahme gilt sowohl für erlaubnisfreie Entnahmen als auch für wasserrechtlich zugelassene Fördermengen.
Das Verbot zielt auf die Schonung der Trinkwasserressourcen in einer Phase niedriger Zuflüsse. Betroffen sind zahlreiche übliche Nutzungen im häuslichen und privaten Bereich, die das lokale Versorgungsnetz und die Grundwasserstände zusätzlich belasten könnten.
Was genau verboten ist
- Befüllung und Betrieb privater Pools, Badebecken, Springbrunnen und Wasserspielanlagen
- Bewässern von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, einschließlich Golf‑ und Sportplätzen
- Gießen von Gehölzen, Hecken und Stauden in Haus‑, Klein‑ und Schrebergärten (ausgenommen Friedhöfe)
- Bewässern von Beeten in privaten Gärten zwischen 9 und 19 Uhr
- Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen (Ausnahme: öffentliche Sicherheit und Ordnung, z. B. Einsatzfahrzeuge)
- Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Staubminderung, soweit es nicht behördlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist
- Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Dächern, Straßen, Hof‑ und Wegflächen durch Privatpersonen
| Gegenstand | Verboten bis |
|---|---|
| Private Pools, Springbrunnen | 15. September |
| Rasenbewässerung, Sportplätze | 15. September |
| Autowäsche (privat) | 15. September |
| Baustellenbefeuchtung (sofern nicht vorgeschrieben) | 15. September |
Appell der Verwaltung
„Trinkwasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage und, wie uns diesen Sommer deutlich vor Augen geführt wird, ein extrem kostbares Gut.“
Die allgemeine Verfügung wurde von der stellvertretenden Landrätin Cornelia Wasner‑Sommer unterzeichnet, die während der Abwesenheit des Landrats die Maßnahme bekanntgab. In der Pressemitteilung ruft die Verwaltung die Bevölkerung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser auf und betont, dass jede Person durch Sparmaßnahmen einen Beitrag leisten könne.
Konkrete Folgen vor Ort
Für Haushalte und private Gärten bedeutet die Verfügung, Gewohnheiten kurzfristig umzustellen: Pools dürfen nicht aus dem Versorgungsnetz befüllt werden, das tägliche Rasenspritzen entfällt, und Hobby‑Autowäschen sind untersagt. Sportvereine und Golfplätze sind ebenfalls betroffen, sofern sie ihr Bewässerungswasser aus dem öffentlichen Netz oder aus lokalem Grundwasser entnehmen. Für Baustellen ergeben sich Einschränkungen bei Maßnahmen zur Staubbindung, sofern diese nicht behördlich angeordnet oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
Rechtliche und praktische Hinweise
Die Verfügung gilt sowohl für die Entnahme aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz als auch für Grundwasserentnahmen – unabhängig davon, ob diese genehmigungsfrei sind oder über eine wasserrechtliche Zulassung verfügen. Damit sollen kurzfristig verfügbare Wasserressourcen geschützt werden, bis sich die Lage entspannt. Die Verwaltung empfiehlt, alternative Maßnahmen zur Schonung zu prüfen, etwa Mulchen zur Verringerung des Wasserbedarfs in Beeten, Regenwasserablesung dort, wo erlaubt, und die Nutzung professioneller Waschanlagen, die Wasser aufbereiten und recyceln.
Das Landratsamt kündigte an, die Lage weiter zu beobachten und bei Bedarf weitere Hinweise zu geben. Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises werden gebeten, die Regelungen zu beachten und Fragen an die zuständigen kommunalen Stellen zu richten.