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Kreuzberg: Milieuschutz zwingt zu Abbau separater Duschen in mehreren Wohnungen

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden nachträgliche Genehmigungsanträge für Modernisierungen geprüft. In Folge eines großen Falles aus Herbst 2024 mussten in einigen Wohnungen entweder Dusche oder Badewanne entfernt werden, weil die Kombination als wohnwerterhöhend gilt.

Kreuzberg: Milieuschutz zwingt zu Abbau separater Duschen in mehreren Wohnungen
©Illustration KI Ronny Schäfer / we-news.com

Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sorgt der Milieuschutz erneut für sichtbare Veränderungen in Wohnungen: Nach Angaben des Bezirksamtes gingen nach einem großen Vorgang im Herbst 2024 «Dutzende» nachträgliche Genehmigungsanträge für Sanierungen in sozialen Erhaltungsgebieten ein. In mehreren Fällen führte die Prüfung dazu, dass bei bestehender Kombination aus Badewanne und separater Dusche eine der beiden Einrichtungen wieder entfernt werden musste.

Was ist passiert?

Hintergrund ist ein Vorgehen eines luxemburgischen Immobilienunternehmens, das nach Angaben des Bezirksamtes über Jahre Bestände in sozialen Erhaltungsgebieten saniert hatte, ohne vorher die nach § 172 Baugesetzbuch vorgeschriebene Genehmigung einzuholen. Als das Unternehmen seine Wohnungen veräußern wollte, stellte es rückwirkende Genehmigungsanträge. Während viele Umbauten nach Prüfung genehmigt wurden, ergaben sich Schwierigkeiten gerade bei Wohnungen, die sowohl eine Badewanne als auch eine separate Dusche aufwiesen.

„Die Ausstattung mit separater Dusche und Badewanne stellt nach dem Berliner Mietspiegel ein wohnwerterhöhendes Merkmal dar“, teilte das Bezirksamt mit.

Weil das Merkmal als aufwertend eingestuft wird, konnten die betreffenden Umbauten nicht ohne Weiteres nachträglich genehmigt werden. Da das Unternehmen allerdings auf die Genehmigungen zur Veräußerung bestand, erteilte der Bezirk die Erlaubnis nur unter Auflage: In den betroffenen Wohnungen musste innerhalb einer gesetzten Frist entweder die Dusche oder die Badewanne zurückgebaut werden.

Konkreter Einzelfall und Behördenreaktion

Bekannt geworden ist ein Einzelfall aus Kreuzberg, bei dem ein Mieter, nach Medienberichten 43 Jahre alt und seit rund zehn Jahren in einer Drei-Zimmer-Wohnung, seine separate Dusche wieder entfernen musste. Der Mieter zahlt dem Bericht zufolge eine Warmmiete von 970 Euro. Das Bezirksamt erklärt, den konkreten Fall nicht nachvollziehen zu können, verweist jedoch auf den allgemeinen Vorgang aus dem Herbst 2024, der die Grundlage für die Entscheidungen bildete.

  • Mehrere Dutzend nachträgliche Genehmigungsanträge gingen ein.
  • Viele Umbauten wurden genehmigt, sofern sie den Kriterien entsprachen.
  • Problematisch waren Fälle mit Kombination Badewanne plus separater Dusche.

Der Fall zeigt, wie planungsrechtliche Instrumente wie der Milieuschutz konkret in Wohngebieten wirken: Nicht jede Modernisierung, die aus Sicht von Nutzerinnen und Nutzern eine Verbesserung darstellt, ist automatisch genehmigungsfähig, wenn sie als wohnwerterhöhend eingeordnet wird und damit potentiell Mieterhöhungsspielräume schafft.

Folgen für Mieter und Veräußerung

Für Mieterinnen und Mieter kann das bedeuten, dass bereits vorhandene Ausstattungen nachträglich verändert werden müssen, ohne dass sich dadurch zwangsläufig die Miete ändert. Genau dies beschreibt der bekannte Einzelfall: Trotz des Rückbaus der Dusche blieb die Warmmiete nach Angaben in den Medien unverändert.

Aspekt Konsequenz
Nachträgliche Genehmigungsanträge Dutzende Anträge nach großem Vorgang (Herbst 2024)
Problematische Ausstattung Badewanne + separate Dusche = wohnwerterhöhend
Behördliche Auflage Rückbau von Dusche oder Badewanne innerhalb Frist

Das Vorgehen dient laut Bezirksamt dem Ziel, Aufwertungen zu begrenzen, die das soziale Gefüge in Erhaltungsgebieten verändern könnten. Es zeigt aber auch die Spannungen zwischen Eigentümerinteressen, Veräußerungsplänen und dem Schutz langjähriger Mieterinnen und Mieter.

Für Kreuzberg bleibt die Debatte aktuell: Einerseits wollen Bezirke Spekulation und Verdrängung begrenzen, andererseits stehen Bewohnerinnen und Bewohner plötzlich vor veränderten Wohnverhältnissen, obwohl sie teils seit Jahren in ihrer Wohnung leben. Der Fall aus Kreuzberg ist ein Beispiel dafür, wie formale Genehmigungsregeln direkte, sichtbare Auswirkungen auf die Ausstattung einzelner Wohnungen haben können.

Die Behörden betonen, dass nur Umbauten, die den geltenden Kriterien entsprechen, im Nachhinein genehmigt werden. Bei Abweichungen komme es zu Auflagen oder zu Auflagen mit Rückbaupflichten. Für Mieterinnen und Mieter bleibt wichtig, sich über ihre Rechte zu informieren und bei Unsicherheiten das Bezirksamt oder Mieterschutzorganisationen zu konsultieren.

Ronny Schäfer
Ronny KI Korrespondent Berlin online

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