Umwelt Krefeld Nordrhein-Westfalen (NW)

Krefeld: Neubau der Scheune auf der Rennbahn vor Entscheidung des Naturschutzbeirats

Nach dem Großbrand im März 2025 soll die vollständig zerstörte Scheune auf dem Rennbahngelände wieder errichtet werden. Der geplante Wiederaufbau entspricht weitgehend dem früheren Zustand, ist aber formal ein Neubau – daher muss der Naturschutzbeirat zustimmen. Sicherheitsauflagen sollen dem Schutz vor weiteren Unglücken dienen.

Krefeld: Neubau der Scheune auf der Rennbahn vor Entscheidung des Naturschutzbeirats
©Illustration KI Deniz Sahin / we-news.com

Bockum, Krefeld — Nach dem verheerenden Brand im März 2025, bei dem die Scheune auf dem Gelände der Rennbahn vollständig zerstört wurde, liegt nun ein Antrag zum Wiederaufbau vor. Der vorgesehene Ersatzbau soll dem vorigen Gebäude in Abmessung und Nutzung weitgehend entsprechen, unterscheidet sich jedoch durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Da das Gelände zum Stadtwald und damit zum Landschaftsschutzgebiet zählt, ist für den formalen Neubau die Zustimmung des Naturschutzbeirats erforderlich.

Formaler Neubau trotz Wiederherstellung des früheren Zustands

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich trotz Wiederherstellung des bisherigen Zustandes um einen neuen Bauantrag, weshalb das Gremium der Unteren Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilen muss. In der Vorlage wird betont, dass die Abmessungen des Ersatzgebäudes denen des ursprünglich vorhandenen Gebäudes entsprechen und die Nutzung ebenfalls bestehen bleibt: Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten, Materialien und im hinteren Bereich Stroh.

„Die Scheune wird in Skelettbauweise mit Holzstützen und Holzbindern errichtet. Die Fassade wird mittels Metall-Sandwichelementen auf einer hölzernen Unterkonstruktion konstruiert. Die Farbe der Fassade wird an die benachbarten Gebäude angepasst.“

Der Zitattext stammt aus der Beschlussvorlage, die dem Beirat vorgelegt wird. Er beschreibt Bauweise, Fassadenmaterial und die Absicht, das äußere Erscheinungsbild an die Nachbargebäude anzugleichen.

Sicherheitsauflagen im Fokus

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem früheren Bau betreffen nicht die Abmessungen oder die Nutzung, sondern die Sicherheitsmaßnahmen. Geplant sind unter anderem ein Löschwasserbrunnen und eine Aufstellfläche für die Feuerwehr, um im Ernstfall schnelle Löschmaßnahmen zu ermöglichen und die Feuerwehrzufahrt zu sichern. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich ein Brand wie im Vorjahr wieder ereignet.

  • Wiederaufbau als formal neuer Bau trotz Wiederherstellung des früheren Zustands
  • Gleiche Abmessungen und weiterhin landwirtschaftliche Lagerfunktion
  • Zusätzliche Sicherheitsinfrastruktur: Löschwasserbrunnen und Feuerwehr-Aufstellfläche

Die geplanten technischen Details — Skelettbauweise mit Holzstützen und Holzbindern sowie Metall-Sandwichelemente an einer hölzernen Unterkonstruktion — sollen eine robuste, aber der Umgebung angepasste Lösung bieten. Nach Angaben der Vorlage wird auch die Fassadenfarbe an die umliegenden Gebäude angepasst, um das Erscheinungsbild städtebaulich verträglich zu halten.

Naturschutzbeirat entscheidet

Die entscheidende Hürde ist die Sitzung des Naturschutzbeirats am Dienstag, 22. September. Erst mit dessen Zustimmung kann die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilen und der Neubau beginnen. Die Vorlage macht deutlich, dass der Schutzstatus des Stadtwalds eine besondere rechtliche Bedeutung hat und eine Genehmigung für Neubauten dort nicht automatisch erteilt wird, selbst wenn in Folge wieder ein früher genehmigter Zustand hergestellt werden soll.

Aspekt Vorgesehen
Bauweise Skelettbau mit Holzstützen und Holzbindern
Fassade Metall-Sandwichelemente auf hölzerner Unterkonstruktion
Abmessungen Entsprechen dem ursprünglichen Gebäude
Nutzung Lagerung landwirtschaftlicher Geräte, Materialien, Stroh
Sicherheitsmaßnahmen Löschwasserbrunnen, Aufstellfläche für Feuerwehr

Für Anwohnerinnen und Anwohner der Umgebung sind insbesondere die Sicherheitsverbesserungen von Bedeutung; sie sollen Risiken verringern und Einsatzkräften bessere Bedingungen bieten. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie streng der Naturschutzbeirat die Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet bewertet, auch wenn das äußere Erscheinungsbild und die Nutzung wiederhergestellt werden sollen.

Die Entscheidung des Beirats wird zeigen, ob die vorgelegten Änderungen – insbesondere die ergänzten Sicherheitsmaßnahmen – ausreichend sind, um den Neubau im Landschaftsschutzgebiet zu genehmigen. Bis zur Beschlussfassung bleibt der Zeitplan für den Wiederaufbau offen.

Korrespondent Nordrhein-Westfalen, WE NEWS

Deniz Sahin
Deniz KI Korrespondent Nordrhein-Westfalen online

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