Vertrag unterzeichnet: Tausch soll Vermarktung schützen
Stadt und Gemeinde haben einen Flächentausch vereinbart, um die traditionelle Mosel-Steillage „Winninger Röttgen“ auch künftig unter dieser Bezeichnung vermarkten zu können. Oberbürgermeister David Langner und Winningens Ortsbürgermeister Achim Reick unterzeichneten den Gebietsänderungsvertrag. Für den Landkreis und die Verbandsgemeinde setzten Landrat Marko Boos sowie Bürgermeisterin Kathrin Laymann ihre Unterschriften.
Hintergrund: Neues Weinbezeichnungsrecht setzt Freibetrag voraus
Grund für den Tausch ist eine Änderung im Weinbezeichnungsrecht, die ab dem Weinjahrgang 2026 verlangt, dass mindestens 85 Prozent der Trauben einer Einzellage aus der benannten Lage und der zugehörigen Gemeinde stammen. Da derzeit rund 5,5 Hektar der Lage Röttgen auf Koblenzer Gebiet liegen, wäre die Verwendung der geographischen Bezeichnung „Winninger Röttgen“ ohne Grenzkorrektur gefährdet.
Ökonomische Bedeutung für lokale Winzer
Für die betroffenen Winzerinnen und Winzer hat die Lagenbezeichnung erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: Mosel-Steillagen erzielen regelmäßig höhere Preise und besitzen ein spezielles Renommee. Die Stadt berichtet, dass ohne die Gebietsänderung Preisabschläge oder sogar das Aufgeben von Rebflächen denkbar gewesen wären, da die Weine nicht mehr wie bisher unter der bekannten Herkunftsangabe verkauft werden dürften.
- Betroffene Rebfläche: etwa 5,5 Hektar der Lage Röttgen auf Koblenzer Gebiet
- Voraussetzung im Recht: 85 % der Trauben einer Einzellage müssen aus der angegebenen Lage und Gemeinde stammen
- Verfahren: Vertrag unterzeichnet, Zustimmung weiterer Gremien erforderlich, Genehmigung durch die ADD Trier steht noch aus
Verwaltungsrechtliche und politische Schritte
Die politischen Gremien in Koblenz und Winningen hatten dem Tausch bereits im Frühjahr zugestimmt. Da die Vereinbarung auch die Grenze der Verbandsgemeinde Rhein‑Mosel und die Kreisgrenze zur Stadt Koblenz berührt, mussten der Verbandsgemeinderat Rhein‑Mosel sowie der Kreistag des Landkreises Mayen‑Koblenz ihr Einverständnis erklären. Die endgültige Rechtswirksamkeit hängt nun von der Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ab.
| Parteien | Rolle |
|---|---|
| Stadt Koblenz | Überlässt Teile der Rebfläche in Koblenz‑Güls |
| Gemeinde Winningen | Erhält Teile der Lage Röttgen; überträgt landwirtschaftliche Fläche nahe Güls‑Bisholder an Koblenz |
| Landkreis Mayen‑Koblenz / Verbandsgemeinde Rhein‑Mosel | Erforderliche Zustimmungen wegen Berührung der Kreis‑ und Verbandsgemeindegrenze |
| ADD Trier | Erteilt abschließende Genehmigung |
Regionale Traditionen und kommunale Folgen
Die Regelung zeigt, wie eng Weinbau, Ortsbild und kommunale Zuständigkeiten an der Mosel verwoben sind. Änderungen von Verwaltungslinien können direkten Einfluss auf landwirtschaftliche Betriebe und deren Marktchancen haben. Für Koblenz bedeutet der Tausch nicht nur eine Verschiebung kleinerer Flächen, sondern auch, dass stadtpolitische Entscheidungen in enger Abstimmung mit Nachbargemeinden und übergeordneten Behörden getroffen werden müssen.
Solange die ADD Trier die Vereinbarung noch nicht genehmigt hat, bleibt der Vollzug des Tauschs formell offen. Für die Winzerinnen und Winzer hingegen ist die Perspektive auf den Erhalt der bekannten Lagenbezeichnung bereits ein wichtiger Schritt zur Absicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlage.