Ermittlungen ergaben keine Belege für Manipulation
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben nach einer Strafanzeige keine Hinweise auf eine Manipulation von Briefwahlunterlagen in einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau festgestellt. Die Anzeige war am 1. September 2026 bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau eingegangen und hatte Vorwürfe gegen Unbekannt wegen Wahlfälschung und der Verletzung des Briefgeheimnisses enthalten.
Nach Angaben der Ermittler bezog sich die Beschuldigung auf die angebliche Anforderung und Manipulation von Briefwahlunterlagen für eine 95-jährige Bewohnerin sowie auf das Öffnen des Wahlbriefs und das Entnehmen des Stimmzettelumschlags vor der Wahl. Zudem war in der Anzeige die Vernichtung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Briefwahl angeführt.
Gesundheitszustand und weiterer Prüfungsumfang
Die Ermittler teilten mit, dass der tatsächliche Gesundheitszustand der 95-jährigen Bewohnerin nicht dem entspreche, was in der Strafanzeige behauptet worden sei. Auch bei den weiteren Überprüfungen ergaben sich keine Anhaltspunkte, die die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe bestätigen würden. Untersucht wurden demnach auch die Fälle von weiteren Bewohnern der Einrichtung, die per Briefwahl abgestimmt hatten.
- Datum der Anzeige: 1. September 2026
- Betroffene Person: 95-jährige Bewohnerin
- Weitere Betroffene: 18 weitere Bewohner wurden ebenfalls geprüft
„Nach dem Inhalt der vorliegenden Strafanzeige sollen in einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-jährige Bewohnerin angefordert und manipuliert worden sein.“
Die Ermittlungen bezogen sich ausdrücklich auf die in der Anzeige geschilderten Vorgänge. Nach Abschluss der Prüfungen ergaben sich jedoch keine Hinweise auf eine Manipulation der Briefwahlunterlagen oder auf eine andere Form von Wahlfälschung in der betreffenden Einrichtung.
Politische Reaktionen und Umgang mit Anschuldigungen
Die Vorwürfe waren in den Tagen vor der Landtagswahl von der AfD im Wahlkampf aufgegriffen worden. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bezeichnete die angeblichen Vorfälle in sozialen Netzwerken als „Skandal“, ohne auf die Ergebnisse der Ermittlungen zu warten. Die Behörden sehen die Sache nun anders: Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Prüfungen ergaben keine Belege für die erhobenen Anschuldigungen.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Strafanzeige eingegangen | 1. September 2026 |
| Untersuchungsgegenstand | Briefwahlunterlagen, angebliche Öffnung und Entnahme von Stimmzetteln |
| Ergebnis | Keine Anhaltspunkte für Manipulation |
Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Einrichtung bedeutet das Ergebnis, dass keine dienst- oder strafrechtlichen Maßnahmen aus den vorgebrachten Vorwürfen folgen. Die Ermittlungen gegen Unbekannt hatten hohe Aufmerksamkeit erzeugt, weil sie das Vertrauen in den Wahlprozess berührten. Die Behörden betonen nun, dass die konkreten Vorwürfe sich nicht bestätigen ließen.
Für die Öffentlichkeit und besonders für die Wählerinnen und Wähler in Dessau-Roßlau ist das Ergebnis der Ermittlungen eine klare Entwarnung hinsichtlich der Integrität der Briefwahl in diesem konkreten Fall. Ob und in welcher Form es weitere Prüfungen oder zivilrechtliche Schritte geben wird, wurde von den Staatsanwaltschafts- und Polizeibehörden nicht angegeben.