Das Landgericht Hamburg hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Kritik an den Veröffentlichungen der gemeinnützigen, staatlich geförderten GmbH CLAIM grundsätzliche berechtigt geäußert werden darf. Kläger war die Organisation CLAIM, beklagt wurde die Behauptung eines Journalisten, ihre Zahlen zu antimuslimischen Vorfällen seien manipuliert beziehungsweise falsch dargestellt worden.
Gerichtliche Entscheidung im Fokus
Im Verfahren (Az. 324 O 305/26) ging es um Äußerungen des Journalisten und Autors Sascha Adamek, der in einer Fernsehsendung die von CLAIM präsentierten Zuwächse kritisierte. Adamek hatte die Steigerung der gemeldeten Vorfälle 2023 gegenüber dem Vorjahr sowie die weitere Erhöhung 2024 als „eine glatte Fälschung“ bezeichnet und von „Alarmismus“ gesprochen. Das Gericht gab Adamek insofern Recht, als die vom Journalisten erhobene Kritik zulässig sei, weil sie sich auf die eingesetzten Erhebungsmethoden und deren Auswirkung auf die Zahlen bezog.
„Eine glatte Fälschung“
Methodischer Hintergrund und Zahlen
CLAIM hatte für das Jahr 2023 einen Anstieg von 114 Prozent gegenüber 2022 berichtet; für 2024 nannte die Organisation ein weiteres Plus von 60 Prozent. Kritiker verweisen darauf, dass sich die Zahl der Meldestellen im Beobachtungszeitraum deutlich erhöht hat, was die Fallzahlen mechanisch ansteigen lassen kann. Konkret stieg laut Angaben die Zahl der beteiligten Meldestellen zwischen 2022 und 2024 von 10 auf 26.
| Jahr | Meldestellen (Anzahl) | Berichteter Zuwachs |
|---|---|---|
| 2022 | 10 | — |
| 2023 | — | +114 % |
| 2024 | 26 | +60 % (bei gleichbleibenden Meldestellen +34,58 %) |
CLAIM selbst räumte ein, dass bei konstant bleibender Anzahl an Meldestellen der Zuwachs für 2024 nicht 60 Prozent, sondern 34,58 Prozent betragen hätte. Die Polizei-Statistik wird in der Debatte als Vergleichsmaßstab herangezogen; für 2023 nennt die polizeiliche Erhebung einen Anteil von 26 Prozent für Hasskriminalität gegenüber Muslimen, was in der öffentlichen Diskussion immer wieder mit den NGO-Zahlen kontrastiert wird.
Folgen für öffentliche Debatte und Förderung
Die Entscheidung des Gerichts hat über den Einzelfall hinaus Signalwirkung: Sie betont, dass kritische Fragen zur Erhebungsmethodik von NGOs gestellt werden dürfen, ohne dass dies gleich als unwahre Unterstellung zu werten ist. Zugleich stellt das Urteil die Frage nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Opferstatistiken, insbesondere wenn es sich um staatlich geförderte Projekte handelt.
- Erweiterung der Meldestellen kann zu höheren Fallzahlen führen, ohne dass die tatsächliche Belastung proportional ansteigt.
- Unterschiedliche Erhebungsgrundlagen zwischen Polizei und NGOs erschweren direkte Vergleiche.
- Gerichtliche Klärungen können die Debatte über Förderpolitik und wissenschaftliche Standards anstoßen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeuten solche Streitfragen praktische Folgen: Entscheidungen über Präventionsmaßnahmen, die Mittelvergabe und die politische Einordnung von Problemen hängen stark von der Bewertung vorliegender Zahlen ab. Wenn Behörden, Medien und Zivilgesellschaft unterschiedliche „Lagenbilder“ zeichnen, sinkt das Vertrauen und politische Handlungsspielräume werden enger.
Ausblick
Das Urteil selbst setzt keinen inhaltlichen Schlussstrich unter die Debatte um antimuslimischen Rassismus in Deutschland. Vielmehr unterstreicht es die Notwendigkeit klarer Methodik, transparenter Datengrundlagen und nachvollziehbarer Kommunikation. Ob und wie CLAIM ihre Erhebungsverfahren anpasst oder ob weitere rechtliche Auseinandersetzungen folgen, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Frage nach der Vergleichbarkeit verschiedener Quellen ist für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft von unmittelbarer Bedeutung.
Die Diskussion wird zeigen, ob die Debatte um Zahlen künftig vor allem als wissenschaftliche Auseinandersetzung geführt wird oder ob sie weiter gesellschaftlich und politisch aufgeladen bleibt.