Halle/Magdeburg. Frauen und Kinder, die vor häuslicher Gewalt fliehen, bleiben in Sachsen‑Anhalt zunehmend länger in Schutzeinrichtungen, ehe sie in eine eigene Wohnung ziehen können. Nach Angaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit hat sich die durchschnittliche Verweildauer in den Frauenschutzhäusern im vergangenen Jahr von 67 auf 69 Tage erhöht.
Aufnahmezahlen und Auslastung
In den 19 Frauenschutzhäusern des Landes wurden im Jahr 2025 insgesamt 496 Frauen mit 455 Kindern aufgenommen. Ein Jahr zuvor waren es noch 523 Frauen und nahezu 600 Kinder. Die Auslastung der Einrichtungen stieg den Angaben zufolge leicht von 77 auf 78 Prozent.
| Jahr | Frauen | Kinder | Durchschnittliche Verweildauer (Tage) | Auslastung (%) |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 523 | fast 600 | 67 | 77 |
| 2025 | 496 | 455 | 69 | 78 |
Gründe für verlängerten Aufenthalt
Das Landesamt nennt mehrere Faktoren, die dazu führen, dass Frauen länger in Schutzeinrichtungen bleiben: Der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum sei eingeschränkt, passende Wohnungen fehlten oder entsprächen nicht den Vorgaben der Jobcenter. Zusätzlich verzögern sich nach Angaben der Einrichtungen behördliche Entscheidungen, etwa zu Aufenthaltstiteln, Leistungsansprüchen bei Sozialämtern und Angelegenheiten mit Jobcentern. Diese Verzögerungen erschweren zügige Auszüge in eine dauerhafte, sichere Wohnsituation.
Folgen für Betroffene und Einrichtungen
Eine längere Verweildauer hat sowohl für die Frauen und Kinder als auch für die Kapazitäten der Häuser Folgen. Die Einrichtungen nutzen die Zeit, um die Bewohnerinnen beim Aufbau einer eigenständigen Lebenssituation zu unterstützen, etwa durch Beratung, Vermittlung von Wohnraum und Hilfe bei finanziellen und organisatorischen Fragen. Gleichzeitig schränkt die knappe Verfügbarkeit von Plätzen die Aufnahme weiterer Hilfesuchender ein.
- Unterstützung vor Ort: Beratung zu Mietangelegenheiten und finanzielle Hilfen sind zentrale Aufgaben.
- Behördliche Hürden: Lange Bearbeitungszeiten bei Ausländerbehörden und Sozialstellen verzögern Auszüge.
- Spezielle Bedarfe: Manche Gruppen benötigen differenziertere Angebote, etwa Frauen mit älteren Söhnen, Trans‑Frauen oder Betroffene mit Suchterkrankungen.
Landesbeauftragte fordert Differenzierung und schnellere Übergänge
Sachsen‑Anhalts Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellungspolitik, Sarah Schulze, betont die Bedeutung der Frauenhäuser als Schutz- und Kriseneinrichtungen. Sie mahnt zugleich schnellere Übergänge in eigenständigen Wohnraum an und weist auf die Notwendigkeit spezifischer Angebote hin.
„Vulnerable Gruppen benötigen differenziertere Angebote“.
Schulze nennt als Beispiele Frauen mit älteren Söhnen, Trans‑Frauen und Frauen mit Suchterkrankungen. Ihrer Ansicht nach müsse das Hilfesystem kontinuierlich weiterentwickelt werden, damit Betroffene nachhaltig geschützt und begleitet werden können.
Praktische Konsequenzen für Kommunen und Träger
Für Kommunen, Träger und Beratungsstellen ergibt sich daraus ein klarer Handlungsbedarf: Es geht um schnelleren Zugang zu sicherem Wohnraum, mehr Unterstützung bei Mietschulden und eine Beschleunigung behördlicher Verfahren. Angesichts steigender Verweildauern und anhaltender Auslastung müssen kommunale Wohnungsgesellschaften, Land und Jobcenter stärker kooperieren, um Übergänge zu erleichtern.
Ausblick
Die Daten für 2025 zeichnen ein Bild, das auf strukturelle Probleme des regionalen Wohnungs- und Sozialsystems hinweist. Ob Land und Kommunen darauf zeitnah mit zusätzlichen Angeboten oder veränderten Abläufen reagieren, wird maßgeblich beeinflussen, wie schnell Frauen und Kinder, die Schutz benötigen, wieder in ein dauerhaftes, gewaltfreies Umfeld gelangen können.
Die Zahlen des Landesamtes liefern eine Basis für weitere Debatten in Politik und Verwaltung. Konkrete Maßnahmen oder zusätzliche Mittel zur Entlastung der Frauenschutzhäuser wurden in den vorliegenden Angaben jedoch nicht genannt.