In Baden-Württemberg hat sich ein Fall mutmaßlich falsch ausgestellter Bescheinigungen über die Rettungsfähigkeit von Lehrkräften im Schwimmunterricht deutlich ausgeweitet. Nach Angaben des Kultusministeriums werden derzeit in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Stuttgart mehr als 30 weitere Verdachtsfälle überprüft. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt in dem Verfahren.
Auslöser: Zweifel bei Sportprüfung in Karlsruhe
Den Angaben zufolge waren erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Rettungsfähigkeit einer geprüften Person während einer Sportprüfung für Fachlehrkräfte in Karlsruhe aufgekommen. Bei der Überprüfung stellte sich demnach heraus, dass die entsprechende Bescheinigung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) offenbar zu Unrecht ausgestellt worden war. In der Folge leitete das Ministerium eine umfassende Überprüfung der Nachweise an Schulen ein.
„Vollumfängliche Prüfung“
Das Kultusministerium erklärte, die DLRG habe den konkreten Fall nach einer internen Anhörung bestätigt. Daraufhin sei die Überprüfung der Rettungsfähigkeitsnachweise landesweit, beginnend in den betroffenen Regierungsbezirken, angeordnet worden. Ein Ministeriumssprecher betonte zugleich, die Sicherheit der Schulkinder habe in jedem Fall absolute Priorität.
Besonders betroffen: junge Lehrkräfte
Im Regierungsbezirk Karlsruhe nennt das Ministerium mehr als 30 verdächtige Fälle. Bei zehn dieser Fälle handele es sich um junge Lehrerinnen und Lehrer, deren Einstellungsverfahren nun vorläufig offenstehen. Im Regierungspräsidium Stuttgart würden zwei Einstellungsfälle geprüft. Betroffene müssten die Rettungsfähigkeit erneut nachweisen; die DLRG habe kurzfristig Unterstützung in Form von Prüfungsterminen angeboten.
- Regierungsbezirk Karlsruhe: mehr als 30 Verdachtsfälle, darunter 10 junge Lehrkräfte
- Regierungsbezirk Stuttgart: 2 geprüfte Einstellungsfälle
- Staatsanwaltschaft: Ermittlungen laufen, Staatsschutz nicht erwähnt
Reaktionen von DLRG und Behörden
Der Präsident des DLRG-Landesverbands Baden, Felix Strobel, kündigte Unterstützung bei der Aufklärung an. Er betonte, wenn Zweifel an der Einhaltung der hohen Standards bei der Rettungsschwimmerausbildung bestünden, müssten diese gründlich geklärt werden. Das Ministerium erklärte, man sei sich der belastenden Situation für betroffene Lehrkräfte bewusst und bemühe sich, Unannehmlichkeiten möglichst gering zu halten.
Welche Folgen drohen für Schulen und Unterricht?
Konkrete Konsequenzen hängen von den Ergebnissen der laufenden Überprüfungen ab. Bis dahin gilt: Lehrkräfte ohne nachgewiesene Rettungsfähigkeit dürfen nicht dauerhaft im Schwimmunterricht eingesetzt werden. Für Schulen bedeutet das organisatorischen Mehraufwand, weil Ersatzpersonal oder angepasste Stundenpläne notwendig werden können. Eltern müssen gegebenenfalls über kurzfristige Änderungen im Schwimmunterricht informiert werden.
| Region | Bekannte Verdachtsfälle | Besonderheit |
|---|---|---|
| Karlsruhe | > 30 | 10 junge Lehrkräfte, Einstellungsverfahren betroffen |
| Stuttgart | 2 | Einstellungsfälle in Prüfung |
Praktische Hinweise für Betroffene
Lehrkräfte, deren DLRG-Bescheinigung infrage steht, sollten kurzfristig die Kontaktangebote der DLRG prüfen und einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit erbringen. Für Schulen empfiehlt es sich, aktuelle Listen der qualifizierten Aufsichtspersonen zu aktualisieren und mögliche Vertretungsregelungen vorzubereiten. Das Kultusministerium verweist darauf, dass in Einstellungsfällen die Vorlage eines gültigen Nachweises Voraussetzung für die Fortführung des Verfahrens ist.
Die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sollten klären, auf welcher Grundlage die fraglichen Bescheinigungen ausgestellt wurden und ob es sich um Einzelfälle oder systematische Mängel in Prüfabläufen handelt. Bis dahin bleibt für Schulleitungen und Eltern die Sicherstellung der Aufsicht bei Schwimmunterricht ein vorrangiges Thema.
Redaktionell kommentierend: Die Angelegenheit trifft eine sensible Schnittstelle zwischen öffentlicher Sicherheit, Ausbildungsstandards und Personalverwaltung. Eine zügige, transparente Aufklärung ist nötig, um Vertrauen in Prüfverfahren wiederherzustellen und gleichzeitig den Schutz der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.