Magistrat entscheidet über dauerhaften Erwerb
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat den Ankauf von zwei Mobilbauschulen für die Neue Oberschule Lehe und die Neue Grundschule Geestemünde beschlossen. Ziel der Maßnahme ist es, die bisher im städtischen Haushalt vorgesehenen Mietzahlungen durch einen einmaligen Erwerb zu ersetzen und den Schulen langfristig Planungssicherheit zu geben.
Finanzierung durch Bundesprogramm
Die Stadtverwaltung plant, den Kauf durch Bundesmittel zu finanzieren. Die Mittel stammen aus dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der Länder und Kommunen. Nach Ansicht der Verwaltung entlaste diese Förderung den städtischen Haushalt, weil die Fördermittel die künftigen Mietkosten dauerhaft ersetzen sollen.
„Damit entlasten wir den Haushalt von Mietzahlungen und geben den Schulen Planungssicherheit“, sagte Stadtrat Dr. Hauke Hilz, Dezernent für Schule.
Kostengegenüberstellung und Nutzungszeiträume
Derzeit sind die betreffenden Mobilbauten gemietet und damit laufende Kostenfaktoren im städtischen Haushalt. Nach Angaben der Verwaltung würden die weiteren Mietzahlungen für die beiden Standorte zusammengerechnet rund 15 Millionen Euro betragen, wenn die Mieten bis zum jeweiligen Ende der Nutzung fortliefen. Der Ankauf der Mobilbauten kostet hingegen insgesamt 12,2 Millionen Euro. Bürgermeister Torsten Neuhoff, Dezernent für die Kämmerei, verwies darauf, dass dadurch finanzielle Vorteile gegenüber dem weiteren Mieten entstehen würden.
| Standort | Verbleibende Nutzungsdauer (laut Stadt) |
|---|---|
| Neue Oberschule Lehe | 4 Jahre |
| Neue Grundschule Geestemünde | etwa 20 Jahre |
- Kaufpreis insgesamt: 12,2 Millionen Euro
- Erwartete Mietersatzkosten bei Weitervermietung: rund 15 Millionen Euro
- Finanzierung: Bundesmittel aus dem Infrastrukturfördergesetz
Auswirkungen für den städtischen Haushalt und Schulen
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung reduziert der Ankauf die zukünftigen laufenden Belastungen des Haushalts durch Mietzahlungen. Zusätzlich bedeute der Eigentumserwerb für die betroffenen Schulen eine höhere Planbarkeit hinsichtlich Raumbedarfs und Ausstattung, da die Nutzung nicht mehr von kurzfristigen Mietverträgen abhängig sei. Konkrete Angaben dazu, wie die Mobilbauten nach Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer weiterverwendet oder ersetzt werden sollen, machte die Verwaltung in der Mitteilung nicht.
Rechtsgrundlage und Verwaltungsvorgehen
Als Rechtsgrundlage für die Finanzierung nennt die Stadt das Bundesgesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Die Nutzung dieser Bundesmittel stellt sicher, dass der Erwerb nicht unmittelbar auf Kosten des städtischen Haushalts geht, so die Darstellung der Verwaltung. Ob und in welchem zeitlichen Rahmen weitere Investitionsentscheidungen für dauerhaftere Bauvorhaben an den Standorten anstehen, bleibt offen und dürfte von weiteren politischen und haushalterischen Abwägungen abhängen.
Regionale Bedeutung
Für Bremerhaven ist der Schritt ein Beispiel dafür, wie Kommunen auf steigende Bedarfe an Schulraum reagieren können, ohne die laufenden Haushaltsmittel dauerhaft zu belasten. Gerade in einem städtischen Umfeld mit unterschiedlichen Bedarfen an Schulplatzkapazitäten kann der Erwerb mobiler Lösungen als Übergangslösung oder als mittelfristige Option sinnvoll sein. Die Entscheidung dokumentiert zugleich, dass die Stadtverwaltung vorhandene Förderprogramme aktiv nutzt, um lokale Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren.