POTSDAM. Brandenburgs Landesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Vergabe von Fördermitteln an politische Stiftungen neu regeln will. Das Kabinett beschloss, dass staatliche Zuwendungen künftig an die Bedingung geknüpft werden sollen, dass Stiftungen ihre politische Bildungsarbeit ausdrücklich auf der Grundlage der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung erbringen.
Worum es in dem Gesetzentwurf geht
Nach dem Gesetzentwurf sollen Stiftungen, die politische Bildung übernehmen, die Prinzipien des Grundgesetzes in ihrer Arbeit verankern und aktiv vertreten. Innenminister Jan Redmann (CDU) betonte in Potsdam, dass es darum gehe, sicherzustellen, „dass das Geld auch im Sinne des Grundgesetzes ausgegeben wird - im Sinne der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung“.
„Wir schlagen in diesem Gesetzentwurf vor, dass die politischen Stiftungen, die ja den Auftrag haben, politische Bildungsarbeit zu erbringen, diese politische Bildungsarbeit zwingend auf dem Boden des Grundgesetzes erbringen müssen.“ — Jan Redmann
Redmann verwies dabei explizit auf Stiftungen, die politischen Strömungen nahestehen, die vom Verfassungsschutz oder allgemein als extremistisch eingestuft werden. Ohne einen klaren Bezug zur freiheitlich‑demokratischen Ordnung sei eine Förderung problematisch.
Hintergrund: Erasmus‑Stiftung und Fördermittel
Als konkretes Beispiel fiel in der Debatte die Erasmus‑Stiftung, die der AfD nahe steht. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft den AfD‑Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburg war nach Angaben aus der Landesregierung bislang das einzige Bundesland, das die Erasmus‑Stiftung finanziell unterstützte. Seit 2022 seien mehr als 100.000 Euro aus Landesmitteln geflossen.
| Jahr | Förderung (Land Brandenburg) |
|---|---|
| seit 2022 | mehr als 100.000 Euro |
Reaktionen aus der Politik
Auch der SPD‑Landtagsfraktionschef Björn Lüttmann begrüßte die geplante Änderung. Er betonte, dass öffentliche Mittel nicht dazu beitragen dürften, Strukturen zu stärken, „die gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung gerichtet sind oder diese schwächen“. Damit signalisierten beide Koalitionspartner, SPD und CDU, eine klare Haltung zur Verwendung von Steuermitteln in politischer Bildung.
Nach Angaben aus Regierungskreisen habe es im Vorfeld Diskussionen mit dem Koalitionspartner BSW gegeben. Laut der Mitteilung war es schwierig, die Änderung durchzusetzen, solange nicht Einigkeit innerhalb der Koalition bestand.
Rechtliche und praktische Fragen
Offen bleibt, wie die vorgeschriebene Prüfung in der Praxis aussehen soll und welche Rechtsfolgen bei festgestellten Verstößen eintreten. Zentral ist die Frage, nach welchen Kriterien die Landesregierung künftig beurteilt, ob eine Stiftung tatsächlich „auf dem Boden des Grundgesetzes“ arbeitet. Solche Prüfungen könnten gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, sofern betroffene Stiftungen eine Entscheidung anfechten.
- Prüfkriterien: Wer legt fest, welche Aktivitäten dem Grundgesetz entsprechen?
- Verfahrensfragen: Wie wird das Prüfverfahren verwaltet und welche Instanzen sind beteiligt?
- Rechtsfolgen: Werden Fördermittel zurückgefordert oder künftig ganz versagt?
Bedeutung für die Landespolitik
Das Vorhaben hat Signalwirkung: Es zeigt, wie die Koalition mit dem Spannungsverhältnis zwischen politischer Bildung und dem Schutz der demokratischen Ordnung umgehen will. Für Brandenburg ist es ein Versuch, die Verwendung öffentlicher Gelder transparenter und an demokratische Standards gebunden zu gestalten. Gleichwohl wird die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes darüber entscheiden, ob die Regelung rechtssicher und praktikabel ist.
Die Debatte dürfte nicht nur in Potsdam, sondern auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene beobachtet werden. Insbesondere die Frage, ob und wie sich Förderkriterien für politische Stiftungen gesetzlich definieren lassen, könnte Vorbildcharakter haben.
Wie das Gesetz im Detail aussehen wird und wann es in Kraft treten soll, ging aus der Mitteilung des Kabinetts nicht hervor. Weitere Beratungsschritte und mögliche Beratungen im Landtag stehen noch an.
Für betroffene Stiftungen und Zuwendungsempfänger bleibt zu erwarten, dass sie ihre Satzungen und Förderkonzepte auf entsprechende Formulierungen und Nachweise prüfen müssen, um künftigen Förderansprüchen gerecht zu werden.
Uwe Lindemann, Korrespondent Brandenburg