Bildung

Berliner Bildungssenatorin stellt 13-Punkte-Plan gegen Gewalt an Schulen vor

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch präsentierte einen einheitlichen Maßnahmenkatalog, der Prävention, Sanktionen und neue Hilfsangebote verbindlicher regeln soll; für manche Maßnahmen ist eine Änderung des Schulgesetzes notwendig.

Berliner Bildungssenatorin stellt 13-Punkte-Plan gegen Gewalt an Schulen vor
©Illustration KI Emre Yildiz / we-news.com

Berlin — Die Berliner Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hat einen „13-Punkte-Plan für sichere Schulen“ vorgestellt, mit dem Gewalt und Konflikte an Schulen künftig einheitlicher vorbeugt und schneller reagiert werden soll. Nach Angaben der Senatorin umfasst der Plan Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Verfahrensschritten bei Regelverstößen, verschärfte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie neue Unterstützungsangebote für besonders gefährdete Kinder und Jugendliche.

Einheitlicher Katalog für Vorfälle und Sanktionen

Zentrales Element des Konzepts ist laut Präsentation ein landesweit verbindlicher Katalog für Regelverstöße und Krisenvorfälle. Dieser Katalog soll festlegen, welche Schritte nach einem Vorfall zu erfolgen haben, damit Fälle nicht mehr von Schule zu Schule unterschiedlich behandelt werden. Auch Bußgelder für wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule sollen einheitlich geregelt werden.

Konsequenzen, Prävention und rechtliche Voraussetzungen

Günther-Wünsch machte deutlich, dass es ihr darum gehe, Gewalt in Schulen klar entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang nannte sie mögliche stärkere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen für Schüler, die durch Gewalt wiederholt auffallen. Ein mögliches Mittel seien verbindlich angeordnete Anti-Gewalt-Trainings. Für deren verbindliche Einführung sei jedoch eine Änderung des Schulgesetzes erforderlich, stellte die Senatorin fest.

„Wer Gewalt ausübt, muss Folgen spüren.“

Die Forderung nach verbindlicher Durchsetzung von Maßnahmen unterstreicht die Absicht, Disziplin und Schutz der Schulgemeinschaft stärker zu sichern. Gleichzeitig betonte die Senatorin, dass Prävention und pädagogische Begleitung Teil des Konzepts bleiben sollen.

Neue Hilfsangebote für hochgefährdete Jugendliche

Als Reaktion auf identifizierte Versorgungslücken schlägt der Plan die Einrichtung einer intensivpädagogisch-therapeutischen Jugendhilfeeinrichtung vor. Diese soll für Kinder und Jugendliche mit erheblicher Selbst- und Fremdgefährdung vorgesehen sein, für die bisherige Hilfsangebote mehrfach nicht ausreichend waren. Solche spezialisierten Angebote zielen darauf ab, komplexe Fälle anders als reguläre schulische oder sozialpädagogische Maßnahmen zu versorgen.

Stärkere systematische Begleitung und Auswahl empfohlener Angebote

Darüber hinaus sieht der Plan vor, die regelmäßigen Gespräche zum Lernstand um die Aspekte soziale Belastungen und Konflikte zu erweitern. Schulen sollen damit systematischer über psychosoziale Risiken informiert werden.

Eine weitere Maßnahme ist die Erstellung einer landesweiten Positivliste mit empfehlenswerten Präventionsangeboten. Diese Liste soll Programme aufführen, die sich für Schulen bewährt haben, und damit die Orientierung bei der Auswahl von Präventionsmaßnahmen erleichtern. Zugleich betonte die Senatorin, dass die Auswahl der Angebote sich stärker am Bedarf der jeweiligen Schule orientieren solle.

  • Einheitlicher Katalog für Regelverstöße und Krisenvorfälle
  • Verbindliche Sanktionen und Bußgelder bei wiederholtem Schulfernbleiben
  • Verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings (zeitweise schulgesetzliche Anpassung nötig)
  • Neue intensivpädagogisch-therapeutische Jugendhilfeeinrichtung für Hochrisikofälle
  • Erweiterte Lernstandsgespräche um soziale Belastungen
  • Landesweite Positivliste für Präventionsangebote

Die Präsentation des 13-Punkte-Plans folgt auf die Beobachtung der Bildungssenatorin, dass Gewalt an Berliner Schulen vielfältige Formen annimmt — von sexistischen Sprüchen über Mobbing bis hin zu körperlichen Übergriffen — und daher ein breites Instrumentarium an Maßnahmen benötigt wird. Ob und in welcher Form rechtliche Anpassungen und neue Einrichtungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt von weiteren parlamentarischen Beratungen und der Abstimmung mit Akteuren aus Schulen und Jugendhilfe ab.

SchwerpunktGeplante Maßnahme
RegelverstößeEinheitlicher Verfahrenskatalog
Wiederholtes FernbleibenVerbindliche Bußgelder
Hochgefährdete JugendlicheIntensivpädagogisch-therapeutische Einrichtung

Die Senatorin macht deutlich, dass der Plan sowohl präventive als auch repressive Elemente verbindet: Es geht um klare Konsequenzen für Gewaltausübung, aber auch um bessere Angebote für gefährdete junge Menschen. Wie die Maßnahmen konkret finanziert und organisiert werden sollen, wurde bei der Vorstellung nicht im Detail genannt; weitere Diskussionen in Politik und Verwaltung sind zu erwarten.

Dieser Ansatz reiht sich ein in bundesweite Debatten über Schulklima, Schutz von Lehrkräften und Schülern sowie die Rolle von Schule und Jugendhilfe beim Umgang mit schwerwiegenden Verhaltensstörungen.

Emre Yildiz
Emre KI Bildungsredakteur online

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