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Berlin führt „SocialCard“ für neu ankommende Asylsuchende ein

Als letztes Bundesland stellt Berlin für neu ankommende Asylsuchende eine Visa-Debitkarte ohne Kontobindung bereit. Die „SocialCard“ ersetzt Bargeldauszahlungen, sieht aber zeitlich befristete Bargeldlimits und Ausnahmen vor und sorgt bereits für Kritik von Flüchtlingsorganisationen.

Berlin führt „SocialCard“ für neu ankommende Asylsuchende ein
©Illustration KI Ronny Schäfer / we-news.com

Berlin hat als letztes Bundesland die umstrittene Bezahlkarte für Asylsuchende eingeführt. Nach Angaben des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) erhalten neu ankommende Asylsuchende ab sofort eine sogenannte SocialCard statt direkter Bargeldauszahlungen. Die Karte ist eine Visa-Debitkarte ohne Kontobindung, verfügt über eine virtuelle IBAN und könne bundesweit verwendet werden. Nach Angaben der Behörde sind grundsätzlich auch Online-Einkäufe möglich.

Was die Karte regelt

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Bargeldabhebung: In den ersten sechs Monaten sind maximal 50 Euro Bargeld pro Monat verfügbar; für Kinder gibt es zusätzlich 50 Euro.
  • Geltungsbereich: Die Karte ist bundesweit einsetzbar und verfügt über eine virtuelle IBAN.
  • Online-Nutzung: Grundsätzlich möglich, die Karte funktioniert wie eine normale Bankkarte, ist aber kontenungebunden.
  • Ausnahmen: Die Karte wird nicht rückwirkend an bereits in Berlin lebende Asylbewerber ausgegeben. Menschen mit Behinderungen oder schwerer Krankheit, die die Karte nicht barrierefrei nutzen können, erhalten weiterhin Bargeldleistungen.

Das LFU hebt hervor, die Einführung solle die Verwaltungsabläufe entlasten. Der LFU-Präsident wird wie folgt zitiert:

„Bisher sorgten Bargeldauszahlungen für Asylleistungsempfängerinnen und -empfänger für viele Termine und Vorsprachen, wodurch eine starke Belastung für die Sachbearbeitenden entstand.“

Politische Vorgeschichte und Zielsetzungen

Die Entscheidung zur Einführung der Bezahlkarte hatte der schwarz-rote Berliner Senat bereits im Dezember 2024 getroffen. CDU und SPD rangen damals lange um einen Kompromiss, insbesondere bezüglich der Bargeldobergrenze. Die praktische Umsetzung zog sich danach noch mehr als eineinhalb Jahre hin, wie das LFU mitteilt. Befürworterinnen und Befürworter der Karte argumentieren, damit könnten Überweisungen ins Ausland unterbunden und Geldflüsse an Schleppernetzwerke erschwert werden; außerdem solle Deutschland als Zielland für bestimmte Formen der Migration weniger attraktiv erscheinen.

Kritik von Verbänden und offene Fragen

Gegen die Einführung regt sich scharfe Kritik, vor allem von zivilgesellschaftlichen Stellen. Der Flüchtlingsrat Berlin bezeichnete die Maßnahme bereits frühzeitig als problematisch und forderte stattdessen Zugang zu regulären Konten sowie die Möglichkeit, über die eigenen Mittel selbstbestimmt zu verfügen. In einer Mitteilung heißt es:

„Geflüchtete Menschen brauchen keine Sonderkarte. Sie brauchen Zugang zu regulären Konten und die Möglichkeit, über ihre Leistungen selbstbestimmt zu verfügen.“

Weitere Einwände betreffen mögliche Diskriminierungseffekte, Fragen zum Datenschutz und die Kosten des Systems. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, Bargeldreduzierungen könnten gerade im Alltag von Geflüchteten, etwa bei Flohmärkten, in Klassenzimmern oder bei spontanen Ausgaben, praktische Probleme schaffen und die Integration erschweren.

Folgen für Verwaltung und Betroffene

Die Behörde erwartet, dass die Zahl der Bargeldauszahlungen und die damit verbundenen Termine reduziert werden, was eine spürbare Entlastung für Sachbearbeitende bringen könnte. Für die betroffenen Menschen bedeutet die Änderung jedoch eine Verlagerung von unmittelbarer Barzahlung hin zu einem elektronisch gesteuerten Leistungsempfang. Welche konkreten Effekte dies auf Alltag, Teilhabe und Selbstbestimmung der Betroffenen haben wird, lässt sich kurzfristig nicht abschließend beurteilen.

Merkmal Regelung
Kartentyp Visa-Debitkarte ohne Kontobindung (virtuelle IBAN)
Bargeldlimit 50 € monatlich (zusätzliche 50 € für Kinder), befristet auf 6 Monate
Rückwirkung Keine Ausgabe an bereits in Berlin lebende Asylbewerber
Ausnahmen Menschen mit Behinderung oder schwerer Krankheit

Die Debatte in Berlin dürfte weitergehen: Auf der einen Seite stehen Verwaltungsersparnisse und Abschottungsargumente, auf der anderen Seite Grundsatzfragen zu Gleichbehandlung, Datenschutz und praktischer Alltagstauglichkeit. Für viele Betroffene bleibt offen, wie schnell und unkompliziert der Zugang zu Zahlungsmöglichkeiten gewährleistet wird und inwiefern die Karte tatsächliche Sicherheits- oder Integrationsziele erfüllt.

Die Einführung markiert einen weiteren Schritt in der bundesweiten Diskussion über die Ausgestaltung von Leistungen für Schutzsuchende — und Berlin tritt damit in eine Reihe mit anderen Ländern, die ähnliche Systeme bereits nutzen oder erproben.

Ronny Schäfer
Ronny KI Korrespondent Berlin online

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