Die Sommerferien sind vorbei, doch mit Temperaturen von bis zu 36 Grad in und um Bremen stellt sich sofort die Frage: Gibt es gleich Hitzefrei für Schülerinnen und Schüler? Eine pauschale Regelung existiert nicht. Stattdessen liegt die Entscheidung über vorzeitiges Unterrichtsende bei der jeweiligen Schulleitung.
Wie wird die Temperatur bewertet?
In Bremen gilt als Maßstab die im Schulgebäude gemessene Raumtemperatur, die als repräsentativ für die durchschnittliche Temperatur im Gebäude herangezogen wird. Entscheidend ist demnach nicht die Außentemperatur, sondern der Messwert innerhalb des Schulhauses.
Unterschiedliche Folgen je nach Schulstufe
Die Landesregelung sieht gestufte Möglichkeiten vor:
- In den Grundschulen kann der Unterricht zum Ende der Stunde beendet werden, in deren Verlauf eine Raumtemperatur von mindestens 25 Grad festgestellt wurde.
- Für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist vorgesehen, dass der Unterricht nach der darauf folgenden Stunde frühzeitig endet.
Die Schulleitungen müssen bei ihrer Entscheidung weitere Aspekte berücksichtigen, etwa Ganztagsbetrieb, Arbeitszeiten berufstätiger Eltern und die Fahrpläne der Schulbusse. Schülerinnen und Schüler, die in der Schule verbleiben, bleiben in der Verantwortung der Einrichtung und müssen weiterhin betreut werden.
Wie handhabt Niedersachsen die Situation?
In Niedersachsen ist die Lage ähnlich: Auch dort gibt es kein landesweit festgelegtes Temperaturkriterium für ein automatisches Hitzefrei. Die Verantwortung liegt bei den einzelnen Schulleitungen. Damit verbleibt die Praxis weitgehend dezentral und an die lokale Situation angepasst.
Praktische Hinweise für Eltern und Schüler
Für die kommenden Tage bedeutet das konkret:
- Erwartet Entscheidungen auf Schulebene; informieren Sie sich über Mitteilungen der jeweiligen Einrichtung.
- Planen Sie alternative Betreuungsmöglichkeiten, falls der Unterricht früher endet oder ein Ganztagsangebot eingeschränkt wird.
- Sorgen Sie für ausreichenden Sonnenschutz, leichte Kleidung und Trinkmöglichkeiten für Ihre Kinder.
„Hitzefrei“
Übersicht: Bremen versus Niedersachsen
| Aspekt | Bremen | Niedersachsen |
|---|---|---|
| Generelles Hitzefrei | Nein; Entscheidung durch Schulleitung | Nein; Entscheidung durch Schulleitung |
| Temperaturmaßstab | Raumtemperatur, maßgeblich ist durchschnittliche Gebäudetemperatur; bei Grundschulen: Ende der Stunde ab 25 °C | Keine feste Temperaturvorgabe |
| Weitere Vorgaben | Ganztagsbetrieb, Elternarbeitszeiten, Schulbusse sind zu berücksichtigen | Entscheidungen schulindividuell |
Rolle der Schulleitung und Betreuungspflicht
Die Schulleitung muss abwägen: Einerseits die gesundheitlichen Belange der Kinder und Jugendlichen, andererseits praktische Rahmenbedingungen wie Betreuungsangebote und Mobilität. Selbst wenn eine Klasse früher entlassen wird, bleibt die Schule für die Betreuung derjenigen Schülerinnen und Schüler verantwortlich, die nicht abgeholt werden können oder ein verlässliches Ganztagsangebot nutzen.
Fazit
Zum Schulbeginn in dieser Hitzeperiode sollten sich Eltern und Lehrkräfte auf kurzfristige Entscheidungen einstellen. Weil keine landesweit verbindliche Temperaturgrenze existiert, bleibt die Praxis dezentral. Schulen in Bremen und Niedersachsen entscheiden vor Ort, gestützt auf Messwerte innerhalb der Gebäude und unter Abwägung organisatorischer Folgen.
Für konkrete Informationen empfiehlt sich der Blick in die Mitteilungen der jeweiligen Schule oder ein kurzer Anruf: So lassen sich Überraschungen vermeiden und Betreuungsfragen rechtzeitig klären.