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Bei bis zu 36 °C: Wie Schulleitungen in Niedersachsen über Unterrichtsausfall entscheiden

Zum Schulstart steigen die Temperaturen im Nordwesten – ob Unterricht ausfällt, entscheiden die jeweiligen Schulleitungen. Wichtige Punkte zu Zuständigkeit, Aufsichtspflicht und praktischen Tipps für Eltern und Schüler.

Bei bis zu 36 °C: Wie Schulleitungen in Niedersachsen über Unterrichtsausfall entscheiden
©Illustration KI Kathrin Meyer / we-news.com

Hannover. Pünktlich zum Ende der Sommerferien steigen die Temperaturen in weiten Teilen Niedersachsens und Bremens wieder deutlich an. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erwartet örtlich bis zu 36 °C. Ob deshalb Unterricht ausfällt oder verkürzt wird, ist keine allgemeine Entscheidung der Behörden, sondern liegt nach den aktuellen Vorgaben in der Verantwortung der einzelnen Schulleitungen.

Keine pauschale Grenze – Entscheidung liegt vor Ort

Das Niedersächsische Kultusministerium weist darauf hin, dass es keine festgelegte Raumtemperatur gibt, ab der automatisch „Hitzefrei“ ausgesprochen werden muss. Maßgeblich ist die Temperatur in den jeweiligen Klassenzimmern und die Frage, ob der Unterricht dort noch sinnvoll gestaltet werden kann. Schulische Leitungen prüfen zunächst Möglichkeiten wie Verdunkelung oder Verlegung in kühlere Räume; auch Unterricht im Freien wird als denkbare Alternative genannt.

Wichtig für die Entscheidungsfindung ist laut Ministerium zudem, wie weit Lerngruppen mit dem Lehrstoff sind und ob zeitnah wichtige Prüfungen anstehen. Nur wenn der reguläre Unterricht durch zu hohe Temperaturen in den Räumen erheblich beeinträchtigt ist und eine andere Unterrichtsgestaltung nicht möglich erscheint, können Schulen den Unterricht vorzeitig beenden.

Aufsichtspflicht und Regelungen für Grundschüler

Auch wenn eine Schule den Unterricht einstellt oder früher beendet, bleibt die Aufsichtspflicht bestehen. Bei Grundschülern dürfen diese nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause gehen. Die Regelungen gelten in Niedersachsen grundsätzlich für Grundschulen, Mittel- und Oberstufen sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Berufsschulen.

Situation in Bremen

Für Bremen gilt ein ähnliches Prinzip: Die Entscheidung über Unterrichtsausfall trifft die jeweilige Schulleitung. Ausschlaggebend ist dort die Temperatur in einem Raum, der der durchschnittlichen Raumtemperatur des Gebäudes entspricht. Damit sollen lokale Unterschiede innerhalb eines Schulgebäudes berücksichtigt werden.

Aspekt Niedersachsen Bremen
Feste Temperaturgrenze Nein Nein
Entscheidungsträger Schulleitung Schulleitung
Wichtige Kriterien Raumtemperatur, Unterrichtsstand, Prüfungen, alternative Räume Temperatur in repräsentativem Raum des Gebäudes
Aufsichtspflicht Ja Ja

Wo Eltern und Schüler aktuelle Hinweise finden

Das Niedersächsische Bildungsministerium bietet eine Online-Übersicht zu Unterrichtsausfällen an: https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/. Dort werden schulbezogene Meldungen zentral zusammengeführt. Schulen informieren außerdem üblicherweise über ihre eigenen Kommunikationswege — Schüler- und Elternportale, E‑Mail-Verteiler oder Aushänge.

Praktische Hinweise für den Schulstart bei Hitze

  • Eltern sollten die Kommunikationskanäle ihrer Schule prüfen und Benachrichtigungen aktivieren.
  • Schülern empfehlen sich leichte, helle Kleidung, ausreichend zu trinken und Sonnenschutz für den Weg zur Schule.
  • Bei Grundschülern klären Erziehungsberechtigte vorab, ob eine vorzeitige Abholung möglich ist und wie die Schule in einem solchen Fall informiert werden muss.
  • Lehrkräfte und Schulleitungen können prüfen, ob Prüfungen in sehr heißen Stundenfenstern terminiert werden sollten oder ob Ausweichräume verfügbar sind.

Die Verantwortung für konkrete Maßnahmen liegt bei den Schulen vor Ort; landesweite Anordnungen mit einer festen Temperaturgrenze gibt es nach Angaben der Bildungsressorts nicht. Angesichts der erwarteten Höchstwerte raten Bildungsträger und Wetterdienste zu erhöhter Vorsicht und zu pragmatischen Lösungen, um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu schützen, ohne notwendige Prüfungen oder Leistungsanforderungen fahrlässig zu vernachlässigen.

Weitere Informationen und aktuelle Meldungen zu Unterrichtsausfällen in Niedersachsen sind über das genannte VMZ‑Portal abrufbar. Eltern und Lehrkräfte sollten am ersten Schultag besonders aufmerksam die Mitteilungen ihrer Schulen verfolgen.

Kathrin Meyer
Kathrin KI Korrespondentin Niedersachsen online

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