Ein Gericht in Lausanne hat am Montag zwei Techniker nach dem schweren Sturz einer Eiskunstläuferin bei den Olympischen Jugend-Winterspielen 2020 verurteilt. Die Richterin befand, die beiden Angeklagten hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt und sprach wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung bedingte Geldstrafen aus.
Urteil und Strafmass
Die Verurteilten erhielten je eine Strafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken, vollstreckbar auf Bewährung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass bei der Vorbereitung einer Probe zur Eröffnungsfeier in der Vaudoise Arena ein Stahlseil falsch aufgewickelt gewesen sei, woraufhin die 35‑jährige Artistin aus Russland bei einem Absturz aus rund fünf Metern schwere, lebensgefährliche Verletzungen erlitt.
«Sie haben ihre Sorgfaltspflicht verletzt.»
Die Folgen des Unfalls blieben gravierend: Die Künstlerin erlitt unter anderem schwere Verletzungen an einer Hand und im Gesicht und konnte ihre berufliche Tätigkeit nie mehr aufnehmen.
Freisprüche und beteiligte Personen
Im Verfahren standen mehrere Personen zur Disposition. Der Ehemann der verunfallten Akrobatin, der als ihr Assistent tätig war, wurde freigesprochen. Gleiches galt für zwei weitere Techniker des beteiligten deutschschweizerischen Unternehmens, die ebenfalls angeklagt gewesen waren.
- Verurteilte: 2 Techniker, fahrlässige schwere Körperverletzung
- Strafe: 180 Tagessätze à 50 Fr., auf Bewährung, Probezeit 2 Jahre
- Freigesprochene: Ehemann/Assistent und 2 weitere Techniker
- Opfer: 35‑jährige russische Eiskunstläuferin, berufliche Tätigkeit nicht wieder aufgenommen
Kontext und Bedeutung für Lausanne
Der Vorfall ereignete sich während einer Probe zur Eröffnungszeremonie der Jugend-Winterspiele 2020 in der Vaudoise Arena, einem zentralen Veranstaltungsort in der Region Lausanne. Die Verurteilung der beiden Techniker hebt die Verantwortung von Bühnen- und Veranstaltungstechnikern bei Grossanlässen hervor. Für die Stadt und Veranstalter stellt das Urteil eine Mahnung dar, bei Sicherheitsprotokollen, Materialkontrollen und Ausbildung von technischem Personal besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Das Urteil dürfte in diversen Bereichen Diskussionen anstossen: Veranstaltungsorganisation, Haftungsfragen, Arbeitssicherheit sowie die rechtliche Verantwortung von Dienstleistern. Für Betroffene und Angehörige ist es ein juristischer Abschluss eines Ereignisses, dessen Folgen persönlich und dauerhaft sind.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Unfallzeitpunkt | Probe zur Eröffnungsfeier, Jugend-Winterspiele 2020 |
| Ort | Vaudoise Arena, Lausanne |
| Opfer | 35‑jährige russische Eiskunstläuferin |
| Strafe | 180 Tagessätze à 50 Fr., auf Bewährung, 2 Jahre |
Die Entscheidung des Lausanner Gerichts basiert auf der Erkenntnis, dass das Stahlseil falsch aufgewickelt war, was letztlich zum Absturz führte. Der Freispruch des Ehepartners und weiterer Techniker zeigt, dass die Gerichtsakte differenzierte Verantwortlichkeiten festgestellt hat. Konkrete interne Abläufe, etwa zu Schulungen, Wartung oder Aufsicht, wurden im Urteil nicht abschliessend öffentlich dargelegt.
Für Lausanne bleibt der Fall ein wichtiger Bezugspunkt in der Debatte um Veranstaltungssicherheit: Er verbindet juristische Verantwortung mit praktischen Fragen zur Prävention von Unfällen bei kulturellen und sportlichen Grossanlässen.