Auf der Wiener Ringstraße fahren immer mehr elektrisch angetriebene Oldtimer‑Nachbauten — sogenannte E‑Oldtimer — und sorgen für Debatten über Sicherheit und rechtliche Zuständigkeiten. Laut einer Zählung der Wiener Wirtschaftskammer waren am vergangenen Wochenende fast 260 dieser Fahrzeuge in der Innenstadt unterwegs, viermal so viele wie noch vor drei Jahren.
Rechtslage: Fuhrwerk statt Kraftfahrzeug
Die Fahrzeuge gelten rechtlich als Fuhrwerke und nicht als Kraftfahrzeuge, weil ihre Bauartgeschwindigkeit bei bis zu zehn Kilometern pro Stunde liegt. Dadurch entfallen zahlreiche Auflagen, die sonst für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten: Es gibt keine Kennzeichenpflicht, keine Versicherungspflicht und die gesetzlichen Führerscheinregeln greifen in der üblichen Weise nicht.
Praktische Folgen und Sicherheitsbedenken
Die Sonderstellung erfüllt Vertreter der Verkehrswirtschaft mit Sorge. Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen, kritisiert die aktuelle Praxis scharf. Er verweist darauf, dass die Fahrzeuge bereits ab 16 Jahren gelenkt werden dürfen — ohne Führerschein — und dass ein Wert von bis zu 0,8 Promille Blutalkohol erlaubt sei. Richard zeichnet ein Szenario, das die Diskrepanz zu regulären Kraftfahrern und besonders zu Buslenkern verdeutlicht:
„Das ist Wahnsinn, wenn man vergleicht, welche strengen Auflagen für Autolenker und ganz besonders Buslenker gelten.“
Seine Kritik umfasst mehrere Punkte: mögliche Fahrten von Jugendlichen mit alkoholisiertem Zustand, fehlende Gurtpflicht für Fahrgäste in diesen Fahrzeugen, keine Kennzeichen zur Identifikation und fehlende Versicherung im Schadensfall.
Forderungen nach Gesetzesänderungen
Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen fordert deshalb, dass für E‑Oldtimer künftig dieselben Regeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Konkret verlangen sie:
- Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
- Führerscheinpflicht: B‑Führerschein für volljährige Lenker, D‑Führerschein bei mehr als acht Fahrgästen
- Gewerberechtliche Konzessionen mit Nachweis fachlicher Eignung
Aktuell kann die Beförderung mit diesen Fahrzeugen als freies Gewerbe angemeldet werden. Um die gewünschten Änderungen durchzusetzen, wäre eine Anpassung des Kraftfahrgesetzes und der Gewerbeordnung notwendig.
Bezirksvertretung und Wirtschaftskammer sehen Handlungsbedarf
Auch die Bezirksvorstehung der Inneren Stadt hat sich bereits für strengere Regeln ausgesprochen. Die Wirtschaftskammer liefert mit ihrer Erhebung Zahlen, die den Trend belegen: Die Anzahl der E‑Oldtimer in der Innenstadt hat sich binnen drei Jahren vervierfacht.
| Indikator | Aktueller Wert |
|---|---|
| Anzahl E‑Oldtimer (Wochenende, Innenstadt) | fast 260 |
| Veränderung gegenüber vor drei Jahren | +300% (viermal so viele) |
Alltagsrelevanz für Bewohner und Touristen
Für Bewohner der Inneren Stadt und Touristinnen bedeutet die Entwicklung konkretere Fragen: Wer haftet bei einem Unfall ohne Versicherungsnachweis? Welche Pflichten gelten für Betreiber, die Verkehrstouren anbieten? In Fällen mit mehreren Fahrgästen rückt zudem die Frage nach der fachlichen Eignung des Fahrers in den Fokus — besonders, weil einige Fahrzeuge als Rundfahrten für Touristen genutzt werden.
Wie weiter — juristische und politische Schritte
Ein gesetzlicher Eingriff würde Änderungen in zwei Bereichen erfordern: Verkehrsrechtlich müssten Fuhrwerke mit bestimmten technischen Eigenschaften neu eingeordnet werden; gewerberechtlich wären strengere Konzessionen für Beförderungsdienste denkbar. Bis solche Änderungen beschlossen sind, bleibt die Ausgangslage eine Lücke in der Regulierung.
Die Debatte bringt zwei Interessenlagen zusammen: den Wunsch nach attraktivem Stadtraum und touristischen Angeboten einerseits und Forderungen nach Verkehrssicherheit und einheitlichen Standards andererseits. Die nächste Frage an die Stadtpolitik lautet, ob und wie diese Lücke geschlossen werden soll — ob durch Novellen des Kraftfahrgesetzes oder durch lokale Regelungen der Bezirks- und Landesbehörden.
Die Entwicklung lässt sich beobachten: steigen die Zahlen weiter, wächst auch der Druck auf Gesetzgeber und Verwaltung, die Regeln an die veränderte Realität auf der Ringstraße anzupassen.