Wien – Kleine elektrische Fahrzeuge im Oldtimer‑Look sind mittlerweile ein fixer Bestandteil des Stadtbilds. Besonders Touristinnen und Touristen nutzen die 10‑km/h‑E‑Oldtimer für kurze Stadtrundfahrten. Für die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen bedeutet diese Entwicklung aber ein erhebliches Sicherheitsproblem: In einer Aussendung warnt die Branche vor „Lebensgefahr“ und verlangt rechtliche Nachbesserungen.
Branche zählt deutlich mehr Fahrten
Die Fachgruppe beobachtete an einem Wochenende 256 solcher Fahrten — nach ihren Angaben viermal so viele wie noch vor drei Jahren. Anlass der Beschwerde ist nicht allein die Häufigkeit: Vielmehr stoßen die Rechtslage und die damit verbundenen Lücken auf Kritik. Nach aktueller Rechtsauffassung gelten Fahrzeuge mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 10 km/h als Fuhrwerke. Das hat Konsequenzen für Kennzeichen-, Versicherungs‑ und Führerscheinpflicht.
Welche Regeln gelten aktuell?
Aufgrund der Einstufung als Fuhrwerk brauchen diese Fahrzeuge derzeit weder Kennzeichen noch Haftpflichtversicherung. Ebenso ist kein Führerschein vorgeschrieben — und nach Darstellung der Branche dürfen bereits 16‑Jährige die E‑Oldtimer lenken. Die Fachgruppe kritisiert, dass diese Fahrerinnen und Fahrer keine Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung nachweisen müssen, während der Fahrt telefonieren dürfen, bis zu 0,8 Promille haben können und auch mehr als acht Personen befördern dürfen. Für Fahrer und Fahrgäste besteht keine Gurtpflicht.
„Es kann also passieren, dass ein 16‑Jähriger völlig legal zwei Bier trinkt und dann mit zwölf unangeschnallten Touristen über den Ring fährt, während er mit dem Handy telefoniert und nicht weiß, dass er vor einem Zebrastreifen anzuhalten hat. Das ist Wahnsinn“,
so der Kritikpunkt der Branche. Die Formulierung verdeutlicht die Sorge, dass die rechtliche Einstufung Sicherheitsstandards unterläuft, die für andere Kraftfahrzeuge gelten.
Forderungen der Autobusunternehmen
Die Fachgruppe fordert eine rasche Änderung des Kraftfahrgesetzes, damit für die 10‑km/h‑Fahrzeuge die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. Konkret verlangt die Branche:
- Haftpflichtversicherungspflicht
- Kennzeichenpflicht
- B‑Führerschein für Lenker; bei mehr als acht Personen zusätzlich D‑Führerschein
- Gleiche gewerberechtliche Vorschriften wie bei anderen Personenbeförderungen
Die Forderungen verbinden Sicherheitsaspekte mit dem Wunsch nach fairen Wettbewerbsbedingungen: Momentan könne die Personenbeförderung mit diesen Fahrzeugen als freies Gewerbe betrieben werden, was aus Sicht der Branche einen Wettbewerbsvorteil gegenüber regulär eingesetzten Bussen und gewerbepflichtigen Anbietern darstellt.
Konkrete Sicherheitsrisiken im urbanen Umfeld
Die E‑Oldtimer werden vorwiegend in touristischen Korridoren eingesetzt, etwa entlang prominenter Linien durch die Innenstadt und über den Ring. In diesen Bereichen treffen sie auf Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie dichte Kfz‑Verkehre. Ohne verpflichtende Haftpflichtversicherung und ohne sicherheitsrechtliche Mindestanforderungen erhöht sich nach Einschätzung der Branche das Risiko für Mitfahrende und unbeteiligte Dritte.
| Aspekt | Aktuelle Regelung | Forderung der Branche |
|---|---|---|
| Kennzeichen | Keine | Kennzeichenpflicht |
| Haftpflicht | Keine Pflicht | Haftpflichtversicherungspflicht |
| Führerschein | Kein Führerschein erforderlich; ab 16 erlaubt | B‑Führerschein; bei >8 Personen D‑Führerschein |
Wie reagieren Stadt und Kontrolleure?
In der Aussendung der Fachgruppe wird die Forderung nach einer gesetzlichen Anpassung erhoben; eine Reaktion von Magistratsstellen oder der Landesregierung liegt der Redaktion derzeit nicht vor. Ob und wie schnell Änderungen des Kraftfahrgesetzes erfolgen, hängt von Bund und zuständigen Fachministerien ab. Bis dahin bleiben die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Branche kritisiert, bestehen.
Praktische Hinweise für Fahrgäste
Wer eine Stadtrundfahrt mit einem E‑Oldtimer bucht, sollte sich der besonderen Rechtslage bewusst sein: Fragen Sie beim Anbieter nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung, nach Sicherheitsvorkehrungen und erfahren Sie, welche Führerscheinqualifikation die Lenkerinnen und Lenker haben. Für Angehörige und Anrainer bleibt die Herausforderung, dass zahlreiche touristische Angebote das Stadtbild verändern, ohne dass die gleiche Regulierung wie für klassische Verkehrsmittel gilt.
Die Debatte verbindet Verkehrssicherheit, Verbraucherschutz und Wettbewerbsfragen. Sie zeigt, wie Neuerungen im Tourismus schnelle Anpassungen der Rechtsordnung und der Kontrolle erfordern, wenn der Schutz von Fahrgästen und Dritten gewährleistet bleiben soll.