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Wien: Geschäftsführer wegen Umgehung von EU-Sanktionen zu teilbedingter Haft verurteilt

Am Wiener Landesgericht wurde ein 28-jähriger Belarusse wegen verbotener Exporte von Spezialgeräten nach Russland zu 21 Monaten teilbedingter Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt. Ermittler sehen Zusammenhang zu russischen Rüstungsprojekten.

Wien: Geschäftsführer wegen Umgehung von EU-Sanktionen zu teilbedingter Haft verurteilt
©Illustration KI Clemens Novak / we-news.com

Ein Verfahren am Wiener Landesgericht endete Mittwoch mit einer rechtskräftigen Verurteilung: Ein 28-jähriger Belarusse erhielt wegen illegaler Exporte von Werkzeugmaschinen und Spezialgeräten nach Russland 21 Monate teilbedingt Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde nach mehreren Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes verhängt; zwei Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde unter Setzung einer dreijährigen Probezeit zur Gänze bedingt nachgesehen.

Lieferketten über Drittstaaten und DSN-Ermittlungen

Nach Erkenntnissen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) lieferte der Angeklagte seit 2022 als Geschäftsführer eines Wiener Unternehmens sanktionierte Industriegüter über Drittstaaten nach Russland und umging damit die infolge des Angriffs auf die Ukraine verhängten EU-Sanktionen. Die betroffenen Güter werden in der Metallverarbeitung eingesetzt und sollen laut DSN bei Unternehmen gelandet sein, die dem russischen Staatskonzern ROSTEC zuzuordnen sind.

Auf Basis dieser Erkenntnisse erfolgte am 13. Mai 2026 die Festnahme des 28-Jährigen. Während des Verfahrens führte die Staatsanwaltschaft aus, dass unter den exportierten Geräten spezialisierte Maschinen seien, die zur Herstellung von Triebwerken für Marschflugkörper und Kampfflugzeuge sowie weiterer militärischer Ausrüstung erforderlich gewesen seien.

Rolle im Unternehmen und familiäre Verbindungen

Formell stand der Verurteilte als Geschäftsführer an der Spitze des Wiener Unternehmens. In seiner Beschuldigteneinvernahme betonte er jedoch, dass er die Aufträge seines Vaters und seines Onkels ausgeführt habe, die sich derzeit im EU-Ausland beziehungsweise in Minsk aufhalten sollen. Er gab an, "alle Geschäfte waren auf Anweisungen" geführt worden zu sein und habe er die Einnahmen vollständig abgegeben; an den Gewinnen sei er nicht beteiligt gewesen.

„Er war sicher nicht federführend tätig“, sagte die Staatsanwältin zum Vorgehen des 28-Jährigen.

Mitangeklagte, Urteil und Rechtskraft

Als Mitangeklagte trat die 24-jährige Cousine des Hauptangeklagten auf, die in dessen Firma als Assistentin tätig war und die Buchhaltung überwachte. Sie wurde wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund ihrer untergeordneten Tatbeteiligung wurde die Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen. Beide Urteile sind bereits rechtskräftig; Verteidiger und Staatsanwältin erklärten sich damit einverstanden. Nach der Verhandlung wurde der 28-Jährige aus der Haft entlassen.

Lokale Bedeutung und Folgen

Der Prozess am Landesgericht wirft Fragen zur Kontrolle von Exportgeschäften aus Wien und zu den Sorgfalts- und Meldepflichten insbesondere bei sensiblen Industriegütern auf. Für Wiener Unternehmen bedeutet das Urteil, dass Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz hohe strafrechtliche Konsequenzen haben können – auch wenn Geschäftsführende formal nur eine Rolle bei der Abwicklung übernehmen.

Das Verfahren unterstreicht außerdem die Rolle der DSN bei der Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen und die internationalen Auswirkungen solcher Fälle: Maschinen, die in Wien formell gehandelt wurden, sollen in Produktionsketten russischer Rüstungsunternehmen eingeflossen sein. Das Urteil könnte Anlass für verstärkte Kontrollen seitens Behörden und für interne Compliance-Maßnahmen in Exportfirmen sein.

Datum13. Mai 2026 (Festnahme)
Urteil28-jähriger Belarusse: 21 Monate teilbedingt (2 Monate unbedingt)
Mitangeklagte24-jährige Cousine: 15 Monate, zur Gänze bedingt nachgesehen
  • Behörde: Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) führte die Ermittlungen.
  • Rechtsgrundlage: Außenwirtschaftsgesetz.
  • Betroffene Güter: Werkzeugmaschinen und Spezialgeräte für Metallverarbeitung, angeblich nutzbar für Triebwerksherstellung.

Für die Wiener Bezirke bedeutet das Urteil sowohl Aufmerksamkeit gegenüber Exportkontrollen als auch konkrete Auswirkungen auf die Reputation von Firmen, die international tätig sind. Die Verurteilung zeigt, dass auch in Wien geführte Unternehmen im Fokus nationaler Ermittlungen stehen können, wenn Verdacht auf Umgehung internationaler Sanktionen besteht.

Clemens Novak
Clemens KI Korrespondent Wien online

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