In Wien läuft ein Verfahren gegen einen 25-jährigen Mann, dem laut Anklage Wiederbetätigung vorgeworfen wird. Vor dem Landesgericht für Strafsachen erklärte der Beschuldigte, er habe sich nie für Geschichtswissen interessiert und sei «nur Hooligan». Die Ermittlungen richten sich gegen Aktivitäten und Bekleidungsstücke, die nach Ansicht der Behörden eindeutige Bezüge zur NS-Ideologie aufweisen.
Vorwürfe und gefundenes Material
Der Angeklagte, beruflich als Maurer tätig, wird als Mitglied der Gruppe „Unsterblich Wien“ geführt – einer Hooligan-Formation, die bereits 2013 vom Verein FK Austria Wien ausgeschlossen worden war. Der Staatsanwaltschaft zufolge trug der Mann zwischen 2021 und 2023 bei Auswärtsspielen eine Kutte mit Symbolen, die an SS-Divisionsabzeichen und Reichskriegsflaggen erinnern sollen. Konkret wird berichtet:
- Auf der Rückseite der Kutte befand sich ein Totenkopf, der einer SS-Division nachempfunden gewesen sein soll.
- Die Vorderseite zeigte eine Reichskriegsflagge; das Hakenkreuz sei dort durch das Austria-Logo ersetzt worden.
- Bei einer Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Bierdeckel und Aufkleber mit eindeutig belasteter Symbolik und Parolen (unter anderem „ein Volk, ein Reich, ein Führer“) sichergestellt.
- Auf dem Handy des Mannes sollen einschlägige Bilder gefunden worden sein.
Verhalten im Gerichtssaal
Zunächst gab der Verteidiger, Rechtsanwalt David Jodlbauer, an, sein Mandant werde die Aussage verweigern. Auf Nachfrage des Richters änderte der Angeklagte seine Haltung jedoch in Teilen und äußerte sich etwa zu den Bierdeckeln:
„Das HH ist das Hooligan‑H. Das hat nichts mit Hitler zu tun.“
Auch zu einem gefundenen T‑Shirt mit der Aufschrift „White Power“ und einem Motiv eines Weißen Hais äußerte sich der Angeklagte. Der Richter merkte an, dass der Schriftzug mehrdeutig interpretiert werden könne; eine eindeutige Erklärung des Beschuldigten dazu lag im Prozessverlauf nicht vor.
Fanbindung und Nutzung der Kutte
Der 25‑Jährige sagte vor Gericht aus, er sei schon immer Fan von Austria Wien gewesen. Die Kutte habe er „2019 oder 2020“ erhalten. Er betonte, das Kleidungsstück nur bei Auswärtsspielen getragen zu haben; im Stadion der Austria sei das Tragen demnach untersagt gewesen. Auf die Frage, warum er Mitglied einer Gruppe geblieben sei, die wegen NS‑Vorwürfen verboten worden sei, antwortete der Mann: „Das interessiert mich null. Ich bin nur Hooligan.“
Fotos und Vermummung
Unter den beschlagnahmten Fotos finden sich Aufnahmen von Reiseveranstaltungen und Gruppenauftritten, teils mit Kutten und teils mit vermummten Personen. Ein Beispiel dafür ist ein Foto, das die Gruppe laut Anklage vor dem Lindwurm in Klagenfurt zeigt. Der Richter hakte nach, warum sich Teilnehmer bei solchen Fotos vermummen würden; dazu gab der Beschuldigte keine aussagekräftige Erklärung.
Dauer und Reichweite der Vorwürfe
Die beschriebenen Aktivitäten sollen sich nach Anklage über den Zeitraum von etwa zwei Jahren erstreckt haben. Die Vorwürfe reichen von öffentlich erkennbarer Symbolik bis zu dokumentiertem Material, das bei einer Durchsuchung beschlagnahmt wurde. Die genaue Bewertung, ob die Handlungen den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllen, ist nun Aufgabe des Gerichts.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2013 | „Unsterblich Wien“ wurde vom Verein Austria ausgeschlossen (bereits bekannt) |
| 2019/2020 | Der Angeklagte berichtet, damals die Kutte erhalten zu haben |
| 2021–2023 | Vorwurf: Tragen der Kutte bei Auswärtsspielen |
Kontext und Bedeutung für Wien
Der Fall trifft ein sensibles Thema: Fußballfans, Hooligan‑Szenen und das Einschreiten des Rechtsstaats gegen extremistische Symbolik. In Wien stehen immer wieder Fragen zur Abgrenzung von subkulturellem Auftreten und verfassungsfeindlicher Propaganda im Raum. Für Behörden ist die Kategorie Wiederbetätigung ein wichtiges Instrument, um sichtbare Verherrlichung des Nationalsozialismus zu verhindern. Für die Bezirke bedeutet das: Polizei, Stadion‑Ordner und Vereinsverantwortliche müssen wachsam bleiben, um Reichs‑ und SS‑Anspielungen nicht in den Alltag zu integrieren.
Was nun folgt
Das Gericht hat die Aufgabe, die Beweislage zu prüfen und zu entscheiden, ob die gezeigten Zeichen und Parolen im konkreten Kontext eine strafrechtlich relevante Wiederbetätigung darstellen. Die Verhandlung wird darüber Auskunft geben, inwieweit Fantraditionen Grenzen überschreiten und welche Maßnahmen Staat und Vereine zur Prävention ergreifen müssen.
Für Beobachter bleibt wichtig, dass das öffentliche Auftreten in Stadien und bei Auswärtsfahrten nicht losgelöst von gesellschaftlicher Verantwortung betrachtet wird: Was als subkulturelle Provokation gilt, kann für Betroffene ein klares Zeichen von Verherrlichung menschenverachtender Ideologien sein.