Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat in seinen Richtlinien für das Schuljahr 2026–2027 Hochschulen aufgefordert, den Fremdsprachenunterricht, insbesondere Englisch, deutlich zu fördern. Gefordert wird zudem ein Fahrplan zur Etablierung von Englisch als zweiter Fremdsprache an Schulen und eine verbindliche Verknüpfung der Maßnahme mit konkreten Entwicklungsplänen an den Ausbildungseinrichtungen.
Was die Vorgaben bedeuten
Die Richtlinie sieht vor, dass Universitäten und andere Ausbildungseinrichtungen ihre Programme so ausrichten, dass die Fremdsprachenkompetenz gestärkt und die internationale Integration erhöht wird. Bildungseinrichtungen sollen ihre Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern intensivieren und den Austausch von Lehrenden und Studierenden verstärken. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen soll anhand von Ausbildungsergebnissen, wissenschaftlicher Forschung und praktischen Anwendungsfällen evaluiert werden.
Konkrete Zielvorgaben und erste Maßnahmen
Als übergeordnetes Ziel wird in den Richtlinien ein Zeitpunkt genannt: Bis 2035 sollen 100 % der Schülerinnen und Schüler Englisch als Zweitsprache lernen. Einige Universitäten haben bereits eigene Schritte angekündigt. So hat die Nationale Wirtschaftsuniversität im Juli 2025 einen Plan vorgestellt, wonach bis 2028 in allen Studiengängen – auch in Standardprogrammen – mindestens 30 % der Lehrveranstaltungen auf Englisch stattfinden sollen.
| Zeithorizont | Vorgabe / Ziel |
|---|---|
| Schuljahr 2026–2027 | Richtlinien zur Ausweitung des Fremdsprachenunterrichts; Fahrplan für Englisch als zweite Fremdsprache |
| 2028 | Plan der Nationalen Wirtschaftsuniversität: mind. 30 % Lehrveranstaltungen auf Englisch |
| 2035 | Ziel: 100 % der Schüler lernen Englisch als Zweitsprache |
Folgen für Studierende und Lehrpersonal
Die Ausweitung des Englischunterrichts wirkt sich auf mehrere Bereiche aus:
- Studierende müssen ihre Fähigkeiten zum Lesen von Fachliteratur, zum Verstehen von Vorlesungen und zur Teilnahme an Diskussionen in Englisch verbessern.
- Präsentations- und Kommunikationskompetenzen in Englisch werden stärker gefordert, etwa bei akademischen Referaten und Prüfungen.
- Lehrende benötigen passende Fortbildungen, didaktische Materialien und Unterstützung bei der Umstellung von Lehrplänen.
- Institutionen müssen Kooperationsstrukturen mit internationalen Partnern ausbauen und Mobilitätsangebote erhöhen.
Die Richtlinien betonen, dass die Ausweitung nicht isoliert betrachtet werden darf: Qualitätssicherung, Evaluation und die praktische Anwendbarkeit der Sprachkenntnisse sind zentrale Kriterien für die Bewertung der Maßnahmen.
Was jetzt zu tun ist
Für Betroffene bedeutet das konkret:
- Studierende sollten gezielt Fachvokabular sammeln, englischsprachige Lehrmaterialien nutzen und Präsentationstechniken in Englisch üben.
- Lehrende und Studiengangsleitungen müssen Lehrpläne prüfen, geeignete Module auf Englisch entwickeln und Fortbildungen planen.
- Hochschulen sollten ihre internationalen Partnerschaften prüfen und Austauschprogramme aktiv forcieren, um die Lehre in englischer Sprache zu ermöglichen.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Hochschulbildung international wettbewerbsfähiger zu machen und Absolventinnen und Absolventen besser auf globalisierte Arbeitsmärkte vorzubereiten. Gleichzeitig stellt sie Bildungseinrichtungen vor organisatorische und personelle Herausforderungen: Die Umsetzung erfordert Ressourcen für Lehrkräftequalifizierung, neue Lehrmaterialien und eine koordinierte Evaluationspraxis.
Für Eltern, Lehrkräfte und Studierende bleibt essenziell, die angekündigten Pläne aufmerksam zu verfolgen: Die konkrete Ausgestaltung an den einzelnen Hochschulen entscheidet über die Alltagspraktikabilität – etwa, wie viele Lehrveranstaltungen tatsächlich auf Englisch angeboten werden und wie Prüfungen gestaltet sind.
Die Richtlinien des Ministeriums markieren einen klaren Fahrplan zur Internationalisierung der Ausbildung; ob die gesteckten Ziele fristgerecht und in der gewünschten Qualität erreicht werden, hängt wesentlich von der Umsetzung auf Institutionsebene ab.