Wien. Das Handelsgericht Wien hat am 14. Oktober 2026 ein Konkursverfahren gegen die Danube Shipping Management Service GmbH eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 S 130/26h geführt; zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Robert Klein bestellt. Mit der Eröffnung beginnt die gerichtliche Abwicklung der Insolvenz gemäß österreichischem Konkursrecht.
Was bedeutet die Verfahrensöffnung konkret?
Die Bestellung eines Insolvenzverwalters bedeutet, dass die Verwaltung und Prüfung der Vermögenslage sowie der Forderungen nun zentral über die gerichtliche Instanz laufen. Der Verwalter übernimmt die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, insbesondere die Erfassung von Aktiva und Passiva sowie die Prüfung und Anmeldung von Gläubigerforderungen.
Unbekannte Größen: Schuldenstand und Geschäftstätigkeit
Aus den vorliegenden Verfahrensinformationen lassen sich derzeit keine verlässlichen Angaben über die wirtschaftliche Dimension des Konkurses ableiten. Weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zusammensetzung der Gläubiger sind bislang dokumentiert. Ebenso unklar bleibt, in welchem Umfang die Gesellschaft zuletzt operativ tätig war.
- Keine gesicherten Angaben zur Summe der Passiva.
- Unklar, ob eigene Schiffe betrieben oder Verwaltungs‑/Dienstleistungsfunktionen erbracht wurden.
- Unbekannt, ob Geschäftsbeziehungen zu Reedereien oder Logistikpartnern bestehen.
Firmenname weist auf Schifffahrtsbezug hin – genaue Leistungen unklar
Der Firmenname „Danube Shipping Management Service Gesellschaft m.b.H.“ deutet auf Tätigkeiten im Bereich Schifffahrt oder Schifffahrtsmanagement hin. Aus dem Namen allein lassen sich jedoch weder Besitz einer Flotte noch konkrete Transportaktivitäten ableiten. Zur genauen Einordnung des Geschäftsmodells wären ergänzende Firmenbuchunterlagen und interne Dokumente nötig.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Gericht | Handelsgericht Wien |
| Eröffnungsdatum | 14. Oktober 2026 |
| Aktenzeichen | 4 S 130/26h |
| Insolvenzverwalter | Dr. Robert Klein |
Für Gläubiger und Geschäftspartner: Fristen und Vorgehen
Mit der Eröffnung des Konkursverfahrens gelten für Gläubiger die üblichen Schritte im Konkursprozess: Forderungen sind zu melden und werden vom Insolvenzverwalter geprüft. Aus den vorliegenden Informationen lässt sich nicht entnehmen, ob bereits Fristen für die Anmeldung von Forderungen offiziell kommuniziert wurden; häufig setzen Gericht und Verwalter jedoch Fristen zur Einreichung von Forderungsanmeldungen und zur Stellung von Anträgen.
Solange der Insolvenzverwalter seine Prüfungen nicht abgeschlossen hat, sind auch Entscheidungen über die Fortführung oder Einstellung einzelner Geschäftsbereiche nicht verlässlich beurteilbar. Das Gerichtliche Verfahren dient zunächst der Bestandsaufnahme und Klärung der Vermögenslage.
Was Leserinnen und Leser wissen wollen
Die wichtigsten Fragen — wie hoch die Schulden sind, ob Beschäftigte betroffen sind oder ob laufende Verträge weitergeführt werden — können derzeit nicht beantwortet werden, weil die dazu nötigen Informationen fehlen. Betroffene Geschäftspartner und Gläubiger sollten die amtlichen Veröffentlichungen des Handelsgerichts sowie mögliche Mitteilungen des Insolvenzverwalters beobachten und Forderungen zeitgerecht anmelden.
Weitere Auskünfte über das Geschäftsmodell, bestehende Verträge oder die wirtschaftliche Vorgeschichte des Unternehmens sind nur über zusätzliche Firmenbuchdaten oder Unternehmensunterlagen zu erhalten. Bis solche Informationen vorliegen, bleiben Umfang und Auswirkungen des Konkursverfahrens ungewiss.
Für Presse‑ und Rechtsauskünfte sowie Forderungsanmeldungen gelten die üblichen Anlaufstellen: Handelsgericht Wien und der bestellte Insolvenzverwalter.