Das Saarland verfügt nach einer neuen Landesstudie über erhebliche Flächenpotenziale für Photovoltaik-Freiflächen. Das Wirtschaftsministerium stellte die Untersuchung am Montag vor und nennt 19.120 Hektar als grundsätzlich nutzbar mit geringem bis mittlerem Konfliktrisiko. Das entspricht knapp 7 Prozent der Landesfläche.
Hintergrund und Ziel der Untersuchung
Auftraggeber der Flächenpotenzialstudie war das saarländische Wirtschaftsministerium. Hintergrund ist die Erwartung, dass der Strombedarf im Land deutlich steigen wird — unter anderem durch die Verbreitung von Elektroautos. Die Studie geht davon aus, dass der Bedarf bis zum Jahr 2045 um rund 160 Prozent gegenüber 2023 zunehmen könnte. Vor diesem Hintergrund sollen geeignete Flächen frühzeitig identifiziert werden, um Planungen zielgerichteter zu gestalten und Konflikte früher sichtbar zu machen.
Erwarteter Beitrag der Photovoltaik-Freiflächen
Nach den Berechnungen der Studie könnten die identifizierten Flächen bis zum Jahr 2045 etwa 4,5 Terawattstunden (TWh) an Strom erzeugen. Die Landesregierung sieht dabei die Kategorien 1 bis 3 der Studie — von geringem bis mittlerem Konfliktrisiko — als vorrangig nutzbar an. Wichtig ist laut Ministerium jedoch, dass die Kartendarstellung keine Genehmigung ersetzt: Für jedes Vorhaben seien weiterhin konkrete Prüfungen und formale Genehmigungsverfahren erforderlich.
„Eine Fläche auf der Karte ist noch kein Solarpark“
Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD) betonte, die Karte ermögliche es, schon in einer frühen Phase einzuschätzen, wo eine genauere Prüfung sinnvoll ist und wo erhebliche Hürden bestehen. Die Studie solle Planungen präzisieren und mögliche Konflikte zwischen Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft frühzeitiger sichtbar machen.
Regionale Schwerpunkte und bergbauliche Altflächen
Die Karte nennt mehrere Regionen mit vergleichsweise hohem Potenzial. Zu den Orten mit nennenswerten Flächen zählen unter anderem Namborn, Freisen, Wallerfangen und Losheim. Ein eigenes Kapitel der Untersuchung beschäftigt sich mit stillgelegten Bergbauflächen der ehemaligen RAG.
| Untersuchter Aspekt | Ergebnis |
|---|---|
| Gesamtfläche als geeignet | 19.120 ha (Kategorie 1–3) |
| Beitrag zur Stromerzeugung bis 2045 | 4,5 TWh |
| Bergbauflächen (insgesamt untersucht) | 12 Flächen, 318 ha |
| Davon als geeignet bewertet | rund 200 ha |
Konfliktkategorien und Verfahrenshinweis
Die Studie teilt Flächen in fünf Konfliktrisikokategorien ein, wobei Kategorie 1 für geringes Konfliktpotenzial und Kategorie 5 für hohes steht. Die Landesregierung sieht die Kategorien 1 bis 3 als grundsätzlich prüfbar an. Dennoch betont das Ministerium, dass die Einstufung in der Karte lediglich eine erste Orientierung gebe und weder eine Projektprüfung noch ein Genehmigungsverfahren ersetze.
- Frühe Identifikation: Ziel ist, Planungen zu fokussieren und Konflikte früh zu erkennen.
- Bergbauflächen: Von 318 Hektar sind etwa 200 Hektar als grundsätzlich geeignet eingestuft worden.
- Regionale Verteilung: Potenzial unter anderem bei Namborn, Freisen, Wallerfangen und Losheim.
Ausblick und Bedeutung für regionale Akteure
Für Kommunen, Landwirte und Investoren liefert die Studie erstmals eine flächendeckende Orientierung, welche Bereiche sich grundsätzlich für Solarparks eignen könnten. Gleichzeitig bleibt die Balance mit Naturschutz, Landwirtschaft und Landschaftsbild eine zentrale Herausforderung. Konkrete Projekte werden in jedem Fall individuelle Prüfungen durchlaufen müssen — etwa Umweltverträglichkeitsprüfungen, Genehmigungsverfahren und Beteiligungen betroffener Akteure.
Die Ergebnisse dürften die Debatte um erneuerbare Energien im Saarland anfachen: Einerseits eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Deckung des künftigen Strombedarfs, andererseits sind lokale Interessen und ökologische Schutzgüter abzuwägen. Die Landespolitik will die Studie als Planungsinstrument nutzen, um frühzeitig Konflikte zu erkennen und geeignete Flächen zu priorisieren.
Weitere Details zur Methodik und zu den Karten stellten das Wirtschaftsministerium und die beauftragten Gutachter der Öffentlichkeit vor; bei Fragen kündigte das Ministerium eine weitergehende Beratung für Kommunen und andere Akteure an.