Schließung bestätigt: Standort in Kohlhof endet zum 31. Dezember
Die Bereitschaftsdienstpraxis in Neunkirchen-Kohlhof wird zum 31. Dezember 2026 geschlossen. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Saarland (KVS) mit. Bereits im April hatte die Vertreterversammlung eine Nichtverlängerung der zeitlich befristeten Zweigstelle beschlossen; die Entscheidung ist nun endgültig.
„Die Bereitschaftsdienstpraxis in Neunkirchen schließt zum 31. Dezember. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Saarland mit.“
Mit dem Wegfall des Standorts verringert sich die Zahl der Bereitschaftsdienstpraxen im Saarland ab 2027 auf sechs. Die verbliebenen Standorte sind Saarbrücken, Homburg, Saarlouis, Lebach, St. Wendel und Merzig. Für Neunkircherinnen und Neunkircher bedeutet dies künftig längere Wege und veränderte Erreichbarkeiten im Bereitschaftsdienst.
Hintergrund: Reformen und Finanzierungsfragen
Die KVS führt die Entscheidung auf die Veränderungen im Gesundheitswesen zurück: Zum 1. Januar 2025 war der Bereitschaftsdienst im Saarland bereits reformiert und sechs Hauptstandorte festgelegt worden; die Neunkircher Zweigstelle war ursprünglich nur zeitlich befristet genehmigt worden. Als maßgebliche Gründe für die endgültige Schließung nennt die KVS die jüngst beschlossenen Gesetze zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sowie die Notfallreform.
Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung reduzieren diese gesetzlichen Änderungen die finanziellen Mittel für die Gestaltung des Bereitschaftsdienstes „in erheblichem Umfang“. Parallel sollen durch die Schaffung sogenannter Integrierter Notfallzentren zusätzliche Dienstverpflichtungen auf Vertragsärzte zukommen. Dabei bleibt laut KVS die Gegenfinanzierung unzureichend: Die zusätzlichen Aufgaben müssten aus den vorhandenen Honoraren der Vertragsärzte finanziert werden, ohne eine angemessene staatliche Beteiligung.
Konkrete Auswirkungen für Neunkirchen
Für Patientinnen und Patienten in Neunkirchen ergeben sich mehrere konkrete Veränderungen:
- Längere Anfahrtswege zu den verbleibenden Bereitschaftsdienstpraxen.
- Möglicherweise längere Wartezeiten und veränderte Öffnungszeiten, weil die Patientenzahlen an den sechs verbleibenden Standorten steigen dürften.
- Verlagerung von Leistungen in die neu entstehenden Integrierten Notfallzentren, sofern diese regional verfügbar sind.
Die KVS verweist außerdem darauf, dass Praxen künftig eine bisher nicht näher bezifferte Zahl an Terminen an die gesetzlich vorgeschriebene Terminservicestelle melden sollen. Diese zusätzliche organisatorische Pflicht wird von der KVS als weiterer Belastungsfaktor für Vertragsärzte genannt.
Übersicht: Bereitschaftsdienstpraxen im Saarland ab 2027
| Standort | Status ab 2027 |
|---|---|
| Saarbrücken | weiterhin geöffnet |
| Homburg | weiterhin geöffnet |
| Saarlouis | weiterhin geöffnet |
| Lebach | weiterhin geöffnet |
| St. Wendel | weiterhin geöffnet |
| Merzig | weiterhin geöffnet |
Die KVS hatte bereits zum Jahreswechsel 2024/2025 den Bereitschaftsdienst neu geordnet. Die Zweigstelle in Neunkirchen war als Ausnahme mit eingeschränkten Öffnungszeiten genehmigt worden, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Was nun zu erwarten ist
Für Patientinnen und Patienten empfiehlt sich künftig, vor Antritt einer Fahrt zu einer Bereitschaftspraxis die aktuellen Informationen zur Erreichbarkeit und den Öffnungszeiten einzuholen. Die Stadtverwaltung, ärztliche Einrichtungen und die Kassenärztliche Vereinigung stehen in der Pflicht, über alternative Versorgungswege und konkrete Anlaufstellen zu informieren.
Die Entscheidung der KVS löst auf kommunaler Ebene Diskussionen über die Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung aus. Offen bleibt, wie die entstehenden Lücken kurzfristig kompensiert werden können und welche Folgen die Maßnahmen für die hausärztliche Versorgung in Neunkirchen insgesamt haben werden.
Weitere Informationen und Reaktionen der örtlichen Gesundheitsakteure werden folgen, sobald Stadtverwaltung, Hausärzteverband oder die Kassenärztliche Vereinigung ergänzende Stellungnahmen veröffentlichen.