Das Saarland hat seine Förderrichtlinie für sogenannte Lerngärten deutlich ausgeweitet. Nach einer Entscheidung der Landesregierung werden künftig nicht mehr nur Schulen und Kindertagesstätten gefördert: Auch Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Angebote der Erwachsenenbildung sowie Jugendbildungsstätten können nun Zuschüsse beantragen. Die neue Regelung läuft zunächst über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Praxisnahe Bildung als Ziel
Umweltministerin Petra Berg (SPD) begründete die Erweiterung mit dem pädagogischen Mehrwert von Gärten: In ihnen ließen sich Konzepte der Bildung für nachhaltige Entwicklung nicht nur erläutern, sondern unmittelbar erfahren und praktisch umsetzen. Gärten eröffneten Lernmöglichkeiten, die sowohl kognitive als auch motorische und soziale Kompetenzen förderten — ein Aspekt, der für inklusive Bildungseinrichtungen besonders bedeutsam sei.
„Gärten ermöglichen ein ganzheitliches und inklusives Lernen. Hier können Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft sowie körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen, einen Zugang zu naturnaher Bildung haben.“
Wer kann künftig Geld beantragen?
- Schulen und Kindertagesstätten (bestehende Anspruchsgruppen)
- Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Anbieter der Erwachsenenbildung
- Jugendbildungsstätten
Die Öffnung der Förderrichtlinie soll nach Angaben des Ministeriums Orte erreichen, an denen praktische, lebensnahe und gemeinschaftliche Bildung stattfindet und die bisher nicht erfasst worden seien. Damit reagiert das Land auf die Erfahrung aus den Corona-Jahren, in denen erste Maßnahmen zur Unterstützung von Lerngärten erprobt wurden.
Zur bisherigen Bilanz
Seit Beginn der bisherigen Initiative hat das Land mit insgesamt 66.500 Euro bislang 25 Lerngärten unterstützt. Diese Förderung richtete sich bis jetzt ausschließlich an Schulen und Kitas.
| Zeitraum | Anzahl geförderter Lerngärten | Bereitgestellter Betrag |
|---|---|---|
| Seit Beginn (Corona-Jahre) | 25 | 66.500 € |
Höhe der neuen Zuschüsse
Mit der neuen Richtlinie können Antragsteller einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der Projektkosten erhalten. Als Obergrenze wird in der Richtlinie ein Betrag von bis zu 5.000 Euro jährlich genannt. Für Projekte, die sich durch einen besonders inklusiven und integrativen Charakter auszeichnen, ist eine erhöhte Unterstützung vorgesehen; die genaue Staffelung nennt die Förderrichtlinie.
Das Land betont, dass die Förderung nicht nur Neubauten oder großflächige Anlagen betrifft, sondern auch Maßnahmen zur Erweiterung, zur barrierefreien Gestaltung und zur Ausstattung bestehender Lernorte umfassen kann. Ziel sei, möglichst vielen Menschen Zugang zu naturnaher Bildungsarbeit zu ermöglichen.
Regionale Bedeutung und praktische Folgen
Für das Saarland bedeutet die Ausweitung der Förderung, dass mehr Träger – insbesondere Werkstätten, integrative Einrichtungen und außerschulische Bildungsanbieter – finanziell entlastet werden können, wenn sie Lernorte im Freien schaffen oder ausbauen. Dies kann sich mittelbar auch auf lokale Bildungsangebote auswirken: Mehr Projekte könnten entstehen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen praktische Erfahrungen in Umweltbildung, Gartenbau und Klimaanpassung vermitteln.
Für Schulen und Kommunen besteht damit die Chance, inklusive Angebote aufzubauen, die unterschiedliche Zielgruppen zusammenführen. Gleichzeitig eröffnet die Förderrichtlinie Möglichkeiten für Kooperationen zwischen Bildungsträgern, Behinderteneinrichtungen und Jugendorganisationen.
Was Antragsteller jetzt wissen müssen
- Die Richtlinie läuft zunächst für fünf Jahre.
- Zuschüsse decken bis zu 60 Prozent der Projektkosten.
- Der Richtwert für die jährliche Förderung liegt bei bis zu 5.000 Euro; für besonders inklusive Projekte ist eine höhere Unterstützung vorgesehen.
- Anträge müssen die Bildungs- und Inklusionswirkung des Projekts nachvollziehbar darlegen.
Konkrete Antragsfristen, Förderrichtlinien und Kriterien zur Bewertung von Projekten legt das Umweltministerium in den entsprechenden Förderdokumenten fest. Interessierte Träger sollten dort die genauen Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise prüfen.
Die Ausweitung der Lerngartenförderung ist Teil einer politischen Strategie, die Umweltbildung, Inklusion und praktische Nachhaltigkeitsbildung enger miteinander zu verknüpfen. Ob sich die neue Regelung wie erhofft auf die Zahl und Vielfalt der Lernorte auswirken wird, hängt von der Nachfrage und der Umsetzungsqualität vor Ort ab.