Hannover. Die Landesregierung von Niedersachsen hat ihre Bereitschaft bekräftigt, sich intensiv für den Erhalt aller deutschen Volkswagen-Standorte einzusetzen. Anlass sind Berichte über mögliche Werkschließungen und weitergehende Sparmaßnahmen beim Konzern, die in der Folge auch Standorte in Niedersachsen betreffen könnten.
Land stellt sich hinter Standorte
Ein Sprecher von Ministerpräsident Olaf Lies (SPD), der zugleich Mitglied im Aufsichtsrat von Volkswagen ist, erklärte, man werde „um jeden Standort kämpfen” und sich als Landesregierung „um jeden Standort bemühen – auch nicht nur in Niedersachsen, sondern auch bundesweit”. Als Beispiele nannte der Sprecher unter anderem die Werke in Neckarsulm, Zwickau, Hannover und Emden.
„Wir werden um jeden Standort kämpfen.”
Hintergrund sind Aussagen von Konzernchef Oliver Blume, wonach es für mehrere Werke bislang „keine wettbewerbsfähige Belegung für die 2030er Jahre” gebe. Betroffen genannt wurden explizit die Werke in Emden und Hannover sowie das Werk Zwickau und das Audi-Werk in Neckarsulm. Zudem geht VW bereits von einem Personalabbau in vierstelliger bis fünfstelliger Größenordnung aus: Bis 2030 sollen nach Unternehmensangaben 50.000 Stellen abgebaut werden; der Vorstand hält dies jedoch offenbar für nicht ausreichend und prüft weitere Einschnitte.
Regierung kritisiert Leaks und fordert Vertraulichkeit
Die Landesregierung äußerte Unmut darüber, dass Beratungen und interne Prüfungen offenbar immer wieder in Teilen an die Öffentlichkeit gelangen. Der Sprecher verwies darauf, dass das öffentliche Streuen von Informationen „nicht hilfreich” sei und bei Beschäftigten sowie ihren Familien zu großer Verunsicherung führe. Ziel der Landesregierung sei es, mit dem Unternehmen und den Beschäftigten gemeinsame Lösungen zu finden.
Politische Bedeutung des VW-Gesetzes
Die Regierung in Hannover betonte, Konzepte, die auf Werksschließungen, einen starken Rückbau der Beschäftigung und eine faktische Aushöhlung des VW-Gesetzes zielen, seien für Niedersachsen nicht zustimmungsfähig. Das VW-Gesetz sichert dem Land, das einen Anteil von 20 Prozent an Volkswagen hält, weitreichende Mitspracherechte bei grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund wächst der politische Druck auf die Unternehmensführung, Lösungen zu finden, die lokale Arbeitsplätze und Produktionsstandorte berücksichtigen.
Auswirkungen für Beschäftigte und Zulieferer
Die möglichen Folgen betreffen nicht nur die unmittelbar Beschäftigten in den Werken, sondern auch zahlreiche Zulieferbetriebe und ganze Kommunen, in denen VW ein bedeutender Arbeitgeber ist. Die Landesregierung bemühe sich nach eigenen Angaben um Abstimmungen zwischen den Tarifparteien, Betriebsräten und dem Management, um sozialverträgliche Übergänge zu ermöglichen, hieß es.
- Betroffene Standorte: Emden, Hannover, Zwickau, Neckarsulm.
- Geplante Stellenreduzierung: 50.000 Stellen bis 2030 (laut Unternehmensangaben).
- Widerspruch der Landesregierung: Keine Zustimmung zu Konzepten, die das VW-Gesetz aushebeln.
Tabelle: Übersicht der genannten Werke
| Werk | Bundesland | Situation laut Regierung / Vorstand |
|---|---|---|
| Emden | Niedersachsen | Auf der Kippe; unklare Wettbewerbsfähigkeit für die 2030er Jahre |
| Hannover | Niedersachsen | Auf der Kippe; Landesregierung setzt sich für Erhalt ein |
| Zwickau | Sachsen | Auf der Kippe; fehlende wettbewerbsfähige Belegung genannt |
| Neckarsulm (Audi) | Baden-Württemberg | Auf der Kippe; Bedeutung für Gesamtkonzern hervorgehoben |
Nächste Schritte und Ausblick
Vor einer angekündigten Aufsichtsratssitzung, die als richtungsweisend für die Sparpläne gilt, bleibt die Lage angespannt. Die Landesregierung fordert Verhandlungen in vertrauensvoller Atmosphäre und deutet an, die Mittel des VW-Gesetzes ausnutzen zu wollen, um Standortentscheidungen mitzugestalten. Gleichzeitig warnte sie, dass Konzepte mit weitreichenden Werksschließungen nicht zustimmungsfähig seien.
Für Beschäftigte und Kommunen bleibt die Situation mit Unsicherheit verbunden. Konkrete Personalentscheidungen oder endgültige Standortschließungen wurden von der Unternehmensseite in den zitierten Aussagen nicht abschließend benannt. Die kommenden Beratungen im Aufsichtsrat dürften deshalb auch in Niedersachsen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden.
Kontaktmöglichkeiten und praktische Hinweise: Beschäftigte und Betriebsräte sind aufgerufen, Informationen über ihre Personalvertretungen und Gewerkschaften einzuholen; die Landesregierung kündigte an, Gespräche mit allen betroffenen Akteuren zu führen, um soziale Härten zu mildern und Übergangslösungen zu erarbeiten.