In Niedersachsen wird am Montag voraussichtlich der 100. Cannabis-Anbauverein offiziell genehmigt. Damit zählt das Bundesland zu den Vorreitern in Deutschland: Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums liegt die Pro-Kopf-Dichte der Anbauvereine bei 1,25 Vereinen pro 100.000 Einwohner. Insgesamt sind in Niedersachsen bislang 148 Anträge gestellt worden, viele davon wurden abgelehnt, weil mögliche Standorte zu nah an Schulen oder Kindergärten lagen.
Was die Zahl bedeutet
Die erwartete Genehmigung in Göttingen setzt einen sichtbaren Meilenstein in der Umsetzung des seit April 2024 geltenden Cannabisgesetzes, das Erwachsenen unter bestimmten Vorgaben Besitz und Anbau von Cannabis erlaubt. Die Entwicklung zeigt, dass sich gemeinschaftliche Anbauprojekte in Niedersachsen etablieren, zugleich aber auch, dass die Landesverwaltung bei Standortprüfungen restriktiv vorging.
Die Debatte um die Wirkung der Anbauvereine bleibt kontrovers. Vertreter der Suchtberatung und der Polizei ziehen unterschiedliche Schlüsse über Erfolg und Nebenwirkungen der Teillegalisierung.
"Ein zentrales Ziel war es, den Schwarzmarkt zurückzudrängen", sagte Michael Cuypers von der Landesstelle für Suchtfragen. "Das Ziel sei aber mit den Anbauvereinigungen und dem Eigenanbau nur sehr bedingt erreicht worden."
Polizeiliche Einschätzungen und Ermittlungsaufwand
Vertreter der Polizei berichten, dass der legale Bezug von Cannabis über die Social Clubs nur schleppend angelaufen sei. Die Gewerkschaft der Polizei wies darauf hin, dass illegale Bezugsquellen vielerorts weiterhin schnell und unkompliziert erreichbar seien. Auch aus der Innenpolitik gab es bereits Hinweise, dass die Entkriminalisierung die Verfolgung von Händlern erschwere.
Gleichzeitig zeigen Statistiken, dass es in Teilen einen Rückgang bei bestimmten Delikten gegeben hat. Polizei und Staatsanwaltschaften berichten von weniger Ermittlungsverfahren in Verbindung mit Cannabis, was allerdings nicht unbedingt geringeren Arbeitsaufwand bedeute, da sich Schwerpunkte und Vorgehensweisen verändert hätten.
Regelwerk und Rahmenbedingungen
Das seit April 2024 geltende Gesetz erlaubt unter anderem:
- Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung (unterwegs bis zu 25 Gramm),
- Eigenanbau mit bis zu 3 Pflanzen in Privatwohnungen,
- nicht-kommerziellen Anbau in Gemeinschaftsvereinen mit bis zu 500 Mitgliedern.
Die Landesbehörden prüfen Anträge auf Genehmigung von Anbauvereinen nach räumlichen und jugendschutzbezogenen Kriterien; Ablehnungen begründeten sich häufig mit zu großer Nähe zu Bildungseinrichtungen.
| Faktor | Zahl |
|---|---|
| Beantragte Anbauvereine in NI | 148 |
| Voraussichtlich genehmigte Vereine | 100 |
| Pro-Kopf-Dichte | 1,25 pro 100.000 Einwohner |
| Max. Mitglieder in Vereinen | 500 |
| Max. Besitz (privat) | 50 g (zu Hause) |
Erfahrungen aus der Praxis
Die erste Generation von Cannabis Social Clubs, etwa in Ganderkesee bei Bremen, hat Beobachtungen für spätere Initiativen geliefert: Organisatorische Abläufe, Qualitätskontrollen und die Sicherstellung von Jugendschutz sind wiederkehrende Themen. Mitglieder und Initiativen berichten von Verwaltungsaufwand und Auflagen, die den Betrieb prägen.
Gleichzeitig hat die langsame Verfügbarkeit legaler Ware manchen Nutzern den Zugang zum legalen Markt erschwert, so Kritiker aus Sicherheitskreisen. Dort wird befürchtet, dass sich Konsumenten weiterhin an illegale Händler wenden, solange die Versorgung durch Anbauvereine und privaten Anbau nicht flächendeckend funktioniert.
Ausblick und offene Fragen
Mit dem Erreichen der Marke von 100 genehmigten Anbauvereinen stellt sich für Niedersachsen die Frage, wie sich das System langfristig auf Schwarzmarktanteile, Jugend- und Verbraucherschutz sowie die Arbeit von Polizei und Justiz auswirkt. Die nächste Phase wird zeigen, ob und in welchem Umfang die Vereine eine legale, verlässliche Bezugsquelle darstellen können und ob die bestehenden Regelungen bei Bedarf nachgeschärft werden müssen.
Für Betroffene und Interessierte sind die nächsten Schritte klar: Überwachung der Versorgungslage, Auswertung der Erfahrungen aus bestehenden Vereinen und mögliche Anpassungen auf Landes- und Bundesebene. Behörden kündigen an, die Entwicklungen weiterhin eng zu begleiten.