Neuss bereitet sich auf eine neue Abgabe vor: Die Stadt will eine Beherbergungssteuer einführen, die voraussichtlich ab dem kommenden Jahr greifen soll. Am Freitag, 18. September 2026, fällt der Stadtrat die abschließende Entscheidung über die Vorlage, die die kommunalen Einnahmen erhöhen soll.
Worum es geht
Nach der Vorlage soll die Abgabe drei Euro pro Person und Übernachtung betragen und für nahezu alle Beherbergungsbetriebe in Neuss gelten – von teuren Hotels bis hin zu einfachen Zeltplätzen. Eine Ausnahme ist vorgesehen: Minderjährige sollen die Abgabe nicht zahlen müssen. Die organisatorische Umsetzung liegt bei den Betreibern: Sie sollen die drei Euro direkt auf die Rechnung setzen und das Geld an die Stadt weiterleiten.
"Die neue Steuer soll drei Euro pro Person und Übernachtung betragen."
Finanzielle Auswirkungen
In der Vorlage nennt die Stadt eine erwartete Einnahme von rund 1,2 Millionen Euro jährlich. Diese Summe ist als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung gedacht und soll helfen, die kommunalen Finanzen zu stabilisieren. Neuss reiht sich damit in eine Reihe von Kommunen ein, die bereits ähnliche Abgaben erheben: Als Vergleich werden Kaarst und Düsseldorf genannt.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Höhe der Steuer | 3,00 € pro Person/Nacht |
| Ausnahme | Minderjährige |
| Erwartete Einnahmen | ~1,2 Mio. € pro Jahr |
Konsequenzen für Gäste und Betriebe
Die Einführung der Abgabe hat unmittelbare Folgen für verschiedene Gruppen in Neuss:
- Gäste: Jede übernachtende Person (außer Minderjährige) zahlt künftig drei Euro zusätzlich pro Nacht.
- Beherbergungsbetriebe: Sie müssen die Abgabe auf der Rechnung ausweisen und die Einnahmen an die Stadt abführen. Damit entsteht administrativer Mehraufwand, insbesondere für kleine Anbieter und Campingplätze.
- Stadtfinanzen: Die erwarteten Mehreinnahmen sollen zur Entlastung des Haushalts beitragen; konkrete Verwendungszwecke nennt die Vorlage nicht ausführlich.
Die Einführung ähnlicher Abgaben in benachbarten Kommunen wie Düsseldorf zeigt, dass die Umsetzung technisch und verwaltungsrechtlich machbar ist. Gleichwohl bleibt offen, wie sich die Steuer auf die lokale Tourismusnachfrage auswirkt — ob etwa Kurzzeitgäste sich abschrecken lassen oder Betriebe mögliche Zusatzkosten intern absorbieren.
Offene Fragen vor der Entscheidung
Vor dem finalen Beschluss stehen mehrere praktische Fragen zur Diskussion: Wie genau werden die Melde- und Abführpflichten geregelt? Welche Sanktionen drohen bei Nichtabführung? Werden Ausnahmen über Minderjährige hinaus geprüft, etwa für bestimmte Veranstaltungsgruppen oder Dauercamper? Die Vorlage enthält erste Eckpunkte, Details sollen durch Satzung und Verwaltungsvorschriften geregelt werden, falls der Stadtrat zustimmt.
Für Neuss geht es bei der Entscheidung nicht nur um einen neuen Einnahmebaustein, sondern auch um die Balance zwischen Bürgerinteressen, Belastung der touristischen Infrastruktur und Attraktivität der Stadt als Reiseziel. Die Stadtratssitzung am Freitag wird zeigen, ob die Mehrheit die Abgabe wie vorgeschlagen beschließen will.
Hintergrund: Die Stadtverwaltung nennt in der Beschlussvorlage die Höhe der erwarteten Einnahmen und verweist auf bereits bestehende Beispiele in der Region. Betreiber müssen künftig die Abgabe einziehen und an die Kommune weiterleiten, Minderjährige sind ausgenommen.