Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verfahren der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH gegen die Vergabe des Rettungsdienstes im Rhein‑Kreis Neuss eingestellt. Die Klage war von dem Hamburger Unternehmen zurückgenommen worden; das Gericht setzte das Verfahren am 13. Juli 2026 formell aus.
Gerichtliche Entscheidungen und Ablauf
Die Auseinandersetzung begann nach dem im Jahr 2023 eingeleiteten Auswahlverfahren des Kreises, mit dem die vertragliche Grundlage für die Durchführung des Rettungsdienstes in mehreren Kommunen neu geregelt werden sollte. Betroffen sind die Kommunen Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen. Bei diesem Verwaltungsvorgang bekommt in der Regel das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag, sofern es alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt.
Das Angebot der Falck gGmbH war von der Kreisverwaltung nicht berücksichtigt worden. Daraufhin reichte das Unternehmen im Dezember 2023 Klage am Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Bereits im Januar 2024 hatte das Gericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen; diese Entscheidung bestätigte später das Oberverwaltungsgericht Nordrhein‑Westfalen.
Landrätin: Auswahlverfahren korrekt
Die Einstellung des Verfahrens wertet die Kreisverwaltung als Bestätigung ihres Vorgehens.
„Die Kreisverwaltung hat das Auswahlverfahren korrekt vorbereitet und durchgeführt“,teilt Landrätin Katharina Reinhold zu dem Abschluss mit. Konkrete Angaben zu den Gründen für den Rückzug der Klage hat die Klägerin nicht öffentlich gemacht.
Organisation des Rettungsdienstes im Kreis
Seit Mai 2026 ist der Rettungsdienst im Rhein‑Kreis Neuss organisatorisch dem Amt für Bevölkerungsschutz zugeordnet und damit direkt der Landrätin unterstellt. Im Rettungsdienst sind aktuell verschiedene Hilfsorganisationen aktiv:
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Johanniter
- Malteser
- In Dormagen: die dortige Feuerwehr
| Aspekt | Stand / Auswirkung |
|---|---|
| Gerichtliche Lage | Verfahren eingestellt (13. Juli 2026) |
| Organisatorische Zuordnung | Rettungsdienst im Amt für Bevölkerungsschutz (seit Mai 2026) |
| Betroffene Kommunen | Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen |
Folgen für die Versorgung vor Ort
Für die Bevölkerung in Neuss und den umliegenden Städten ändert sich durch die Einstellung der Klage zunächst nichts an der täglichen Notfallversorgung: Die in den Diensten eingesetzten Hilfsorganisationen führen die Einsätze fort. Die Kreisverwaltung betont, dass das Auswahlverfahren regelkonform durchgeführt wurde, sodass die künftigen vertraglichen Regelungen Grundlage für die Weiterplanung des Rettungsdienstes sind.
Rechtsstreitigkeiten um Rettungsdienstvergaben können lokale Einsatz- und Planungsabläufe belasten, wenn sie zu Unsicherheit über vertragliche Zuständigkeiten führen. Mit der Einstellung des Verfahrens besteht nun Klarheit über den juristischen Status des Vergabeverfahrens; welche vertraglichen Folgen und organisatorischen Anpassungen in den kommenden Monaten konkret umgesetzt werden, bleibt eine Aufgabe der Kreisverwaltung und der beteiligten Träger.
Die Entscheidung des Gerichts beendet einen mehrjährigen Rechtsstreit, der bereits in den Instanzen geprüft worden war und für den nun keine aufschiebende Wirkung mehr besteht. Für Bürgerinnen und Bürger in Neuss bedeutet das: Der Rettungsdienst bleibt funktional, die Verwaltung bestätigt ihre Vorgehensweise — die weitere technische und personelle Ausgestaltung der Dienste erfolgt in den kommenden Monaten in Abstimmung mit den betroffenen Organisationen.