Hannover. Nach dem Vorfall mit einer mutmaßlich mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle hat die Diskussion um den Schutz kritischer Infrastruktur auch in Niedersachsen an Schärfe gewonnen. Die CDU fordert rasche Nachbesserungen bei Ausrüstung und Rechtsgrundlagen, die Landesregierung signalisiert Bereitschaft zur Beteiligung, fordert aber zugleich Hilfe aus Berlin.
CDU warnt vor Lücken bei Abwehr
CDU-Landeschef Sebastian Lechner bezeichnete die Lage in Niedersachsen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als besorgniserregend: „Wir sind bei der Drohnenabwehr in Niedersachsen weitestgehend blank“, sagte er. Lechner sieht in dem Vorfall in Leipzig ein mögliches Szenario, das sich auch im Bundesland realisieren könne, und fordert deshalb kurzfristige Maßnahmen.
„Wir sind bei der Drohnenabwehr in Niedersachsen weitestgehend blank.“
Der CDU-Politiker forderte, Passagen für die Drohnenabwehr im geplanten Polizeigesetz vorzuziehen und die Landesregierung zum schnelleren Handeln zu bewegen. Er verwies zudem auf die rechtlichen Unsicherheiten bei einem möglichenpolizeilichen oder militärischen Einsatz gegen Drohnen: „Kann die Polizei die abschießen? Dann fällt die vielleicht runter. Was ist dann mit den Schadensfolgen? Für diese Fragen brauchen wir eine klare Rechtsgrundlage.“
Landesregierung will investieren, bittet Bund um Unterstützung
Die Landesregierung kündigte bereits an, sich am Aufbau einer neuen Drohnenabwehr beteiligen zu wollen. Gleichzeitig betonte sie, dass besondere Einrichtungen wie der Flughafen Hannover und die niedersächsischen Häfen Unterstützung vom Bund benötigen, um flächendeckende Schutzkonzepte zu realisieren.
Konkrete Details zur Ausstattung oder zu Zeitplänen nannte die Regierung in der dpa-Meldung nicht. Zu klären bleibe laut Lechner außerdem, welche Maßnahmen rechtlich zulässig seien und wie mögliche Schadensfolgen abgefedert werden könnten.
Offene Rechtsfragen und technische Optionen
Die Debatte dreht sich nicht nur um Hardware, sondern vor allem um die rechtliche Handhabe: Darf die Polizei Drohnen abschießen oder stören? Können Weitreichende Eingriffe in den Luftraum durch zivile Behörden vorgenommen werden, oder wäre hierfür eine Beteiligung der Bundeswehr notwendig? Lechner sprach sich grundsätzlich für den Einsatz der Bundeswehr aus, sieht diesen aber wegen der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bund als unrealistisch an.
Er schlug eine Änderung des Grundgesetzes vor, um Einsätze der Bundeswehr im Innern für die Drohnenabwehr zu ermöglichen – ein Vorschlag, der derzeit politisch umstritten und in der Praxis schwer durchsetzbar wäre.
Infrastruktur als Risiko
Als besonders gefährdet gelten laut Diskussion Flughäfen und Häfen, also Infrastrukturknoten, deren Störung weitreichende Folgen für Verkehr, Wirtschaft und Versorgung haben kann. Niedersachsen verfügt über mehrere dieser kritischen Einrichtungen, weshalb die Forderungen nach klaren Schutzkonzepten hier auf besondere Resonanz stoßen.
- Hauptforderung der CDU: Sofortige Ausstattung und klare Rechtsgrundlagen für Drohnenabwehr.
- Landesregierung: Beteiligung an Aufbau, aber Bund als Hauptansprechpartner für Finanzierung und Regelung.
- Rechtliche Frage: Einsatz der Polizei vs. Bundeswehr; Haftungs- und Schadensfolgen ungeklärt.
Tabelle: Positionen im Überblick
| Akteur | Position / Forderung |
|---|---|
| CDU (Sebastian Lechner) | Schnelle Ausstattung, Rechtsgrundlagen, evtl. Bundeswehreinsatz |
| Landesregierung | Beteiligung am Aufbau, Appell an den Bund für Unterstützung |
Was jetzt zu beachten ist
Für Bürgerinnen und Bürger sind zurzeit vor allem zwei Punkte relevant: Erstens, ob und wie sich die Sicherheitslage in der Nähe von Flughäfen oder Häfen verändert. Zweitens, ob es aufgrund neuer Schutzmaßnahmen zu Einschränkungen im Luftverkehr kommen könnte. Konkrete Maßnahmen und mögliche Auswirkungen sollen nach Angaben der Landesregierung in weiteren Gesprächen mit dem Bund und den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Die aktuelle Debatte zeigt, dass neben der technischen Ausrüstung auch rechtliche und organisatorische Fragen dringend zu klären sind. Ob und in welchem Umfang Niedersachsen kurzfristig eigenständige Schutzmaßnahmen umsetzen kann, hängt maßgeblich von künftigen Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene ab.
Die Entwicklung bleibt zu beobachten: Landespolitiker kündigten an, das Thema im Landtag zur Sprache zu bringen und mögliche Gesetzesänderungen sowie Finanzierungsfragen zu beraten.