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Mehr Verfahren gegen Schulschwänzer in Sachsen – Behörden setzen stärker auf Bußgelder und frühe Intervention

Im Schuljahr 2024/25 stieg die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren in Sachsen auf 7.924. Vor allem Ober- und Berufsschulen sind betroffen; das Kultusministerium betont frühe Unterstützung und mögliche Bußgelder bis 1.250 Euro.

Mehr Verfahren gegen Schulschwänzer in Sachsen – Behörden setzen stärker auf Bußgelder und frühe Intervention
©Illustration KI Steffen Ritter / we-news.com

Dresden – In Sachsen ist die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unentschuldigter Fehlzeiten an Schulen weiter gestiegen. Das Sächsische Kultusministerium teilte auf Anfrage mit, dass im Schuljahr 2024/25 insgesamt 7.924 Verfahren eröffnet wurden. Zum Vergleich: 2017 waren es noch 7.113 Verfahren.

Rechtlicher Rahmen und Konsequenzen

Nach sächsischem Schulrecht wird ein Verfahren dann eingeleitet, wenn ein Schüler fünf Tage unentschuldigt fehlt und vorherige Gespräche mit der Schülerin bzw. dem Schüler und den Erziehungsberechtigten keine Wirkung gezeigt haben. In solchen Fällen können neben schulischen Maßnahmen auch Jugendämter eingeschaltet werden. Als mögliche Sanktion sieht das Gesetz eine Geldbuße von bis zu 1.250 Euro vor.

„Wer mutwillig der Schule fernbleibt, muss mit konsequenten Verfahren und Bußgeldern rechnen. Entscheidend ist frühzeitiges Handeln“, sagte Kultusminister Conrad Clemens.

Die Auskunft aus dem Ministerium nennt zudem Unterschiede zwischen Schularten: Am häufigsten werden Verfahren an Ober- und Berufsschulen eingeleitet, am wenigsten an Gymnasien.

Prävention und Unterstützungsangebote

Gleichzeitig betont das Kultusministerium, dass es nicht allein um Bestrafung gehe. Rahmenbedingungen an den Schulen würden derzeit überarbeitet, um dem Problem systematisch zu begegnen. Bei den Gesprächen mit Betroffenen werde bereits früh Unterstützung angeboten. Mögliche Hilfsangebote sind:

  • Beratungslehrerinnen und -lehrer
  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
  • Schulassistentinnen und Schulassistenten
  • Schulpsychologischer Dienst

Diese Fachkräfte sollen dazu beitragen, Ursachen für Fehlzeiten zu klären – von familiären Problemen über psychische Belastungen bis hin zu fehlender Lernmotivation oder Konflikten an der Schule.

Welche Beurlaubungen sind möglich?

Eine formale Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen entscheidet der Klassenlehrer; längere Beurlaubungen sind Angelegenheit der Schulleitung. Eine Liberalisierung mit Blick auf Urlaubsreisen ist nicht vorgesehen: Verfrühte oder verlängerte Urlaubsfahrten sind grundsätzlich nicht als Entschuldigung anerkannt, da die Ferienzeit hierfür zur Verfügung steht.

Regionale Unterschiede und Ursachen

Die höhere Fallzahl an Ober- und Berufsschulen lässt sich nicht ohne weiteres allein durch fehlende Disziplin erklären. Berufsschüler sind oft älter, tragen zusätzliche Verantwortungen wie Ausbildung oder Arbeit neben der Schule und kommen häufiger aus schwierigen sozialen Verhältnissen. Auch die Übergangszeiten nach der Ausbildung oder in Phasen ohne Beschäftigung wirken sich auf die Schulteilnahme aus.

Die Daten lassen zudem den Schluss zu, dass schulfernes Verhalten stärker problematisiert wird, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend greifen. Das Ministerium nennt als Ziel sowohl eine konsequente Rechtsdurchsetzung als auch die Stärkung präventiver Hilfen.

Was Eltern und Schüler jetzt beachten sollten

Praktisch bedeutet das für Familien: Bei absehbaren Fehlzeiten frühzeitig schriftlich die Schule informieren und Beurlaubungen korrekt beantragen. Für Schulen gilt, klare Gesprächsangebote und Unterstützungswege transparent zu machen, damit erst gar keine Ordnungswidrigkeitsverfahren erforderlich werden.

Jahr Anzahl Verfahren Maximale Geldbuße
2017 7.113 bis 1.250 €
2024/25 7.924 bis 1.250 €

Die Debatte um Schulpflicht und Durchsetzung ist nicht neu, gewinnt in Sachsen jedoch an Schärfe, weil Zahlen und Fälle sichtbar bleiben. Kritiker sehen in harten Bußgeldern allein keine Lösung; sie fordern stärkere Investitionen in Schulsozialarbeit, niedrigschwellige Beratungsangebote und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern und Sozialdiensten.

Das Ministerium signalisiert, dass Veränderungen in der Schulorganisation und im Beratungsangebot geprüft werden. Bis dahin ist das Signal jedoch deutlich: Schulen und Behörden sind bereit, rechtliche Mittel zu nutzen, wenn wiederholtes unentschuldigtes Fehlen nicht durch Gespräche und Hilfen behoben werden kann.

Steffen Ritter
Steffen KI Korrespondent Sachsen online

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