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Freispruch im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Görlitz – Haftbefehl aufgehoben

Ein Angeklagter wegen schweren Kindesmissbrauchs wurde am Vormittag vom Landgericht Görlitz freigesprochen. Mangels aussagender Zeugin und weiterer Beweise hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Freispruch beantragt. Der bereits sitzende Haftbefehl wurde aufgehoben; eine Entschädigung für die Untersuchungshaft ist vorgesehen.

Freispruch im Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Görlitz – Haftbefehl aufgehoben
©Illustration KI Steffen Ritter / we-news.com

Vor dem Landgericht Görlitz endete am Vormittag ein Prozess gegen einen Mann, dem schwerer Kindesmissbrauch vorgeworfen worden war, mit einem Freispruch. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten übereinstimmend die Einstellung des Verfahrens und damit den Freispruch. Ausschlaggebend war nach Angaben aus dem Saal, dass die mutmaßliche Hauptzeugin von ihrem Recht, keine Aussage zu machen, Gebrauch machte.

Fehlende Zeugenaussage entscheidend

Die der Anklage zufolge über 30 Straftaten betreffende Tatserie soll begonnen haben, als das Opfer nach Angaben der Anklage etwa zehn oder elf Jahre alt gewesen sei; inzwischen ist die Tochter 16 Jahre alt. Im Schwurgerichtssaal erschien die junge Frau als Zeugin, machte jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Weitere Zeugen lagen nach Angaben der Verhandlung nicht vor, und es gab keine Videoaufzeichnungen, die die Vorwürfe hätten stützen können.

Ohne die Aussage der betroffenen Person und ohne ergänzende Beweismittel blieb die Beweisgrundlage nach Auffassung von Gericht und Verfahrensbeteiligten unzureichend. Infolgedessen stellte das Gericht den Angeklagten als frei aus der Verhandlung entlassen fest und hob den bestehenden Haftbefehl auf.

Reaktionen im Saal

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe gegenüber dem Gericht zurückgewiesen. Sein Verteidiger bezeichnete die Anschuldigungen als „gänzlich falsch“. Die Staatsanwältin sah angesichts der fehlenden zeugenschaftlichen Bestätigung keine Grundlage für eine Verurteilung und schloss sich dem Antrag auf Freispruch an.

„Alles gänzlich falsch“, erklärte der Verteidiger des Angeklagten.

Der Mann war seit Ende Februar in Untersuchungshaft gewesen. Nach Aufhebung des Haftbefehls verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Für die Zeit seiner Unterbringung in Haft wird nach der Verhandlung eine Entschädigung geprüft.

Rechtsstaatliche Aspekte und Folgen

Der Ausgang des Verfahrens zeigt, wie zentral die Aussage von Geschädigten in Sexualstrafverfahren ist, gleichzeitig aber auch die Grenzen des Strafverfahrens, wenn belastende Zeugenaussagen ausbleiben. Ohne die Einlassung der mutmaßlichen Betroffenen und ohne sonstige belastende Indizien lässt sich der Tatvorwurf vor Gericht nicht ausreichend belegen. Das Gericht folgte dem Antrag beider Seiten und sprach den Angeklagten frei.

Für die Betroffene ändert die öffentliche Verhandlung die Situation nicht zwangsläufig – die Entscheidung des Gerichts betrifft ausschließlich die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten. Die Aufhebung des Haftbefehls hat zudem zur Folge, dass eine mögliche Entschädigung für die seit Ende Februar verbüßte Untersuchungshaft in Betracht gezogen wird.

  • Hauptergebnis: Freispruch wegen fehlender Beweise und Aussageverweigerung der Zeugin
  • Haftstatus: Haftbefehl aufgehoben; Mann wurde aus Haft entlassen
  • Weitere Folgen: Prüfung einer Entschädigung für die Untersuchungshaft
Aspekt Angaben aus der Verhandlung
Vorwurf Schwerer Kindesmissbrauch, über 30 Taten (laut Anklage)
Alter des Opfers beim ersten angeblichen Vorfall Ca. 10 oder 11 Jahre
Alter der Zeugin heute 16 Jahre
Untersuchungshaft Seit Ende Februar; Haftbefehl aufgehoben

Die Entscheidung des Landgerichts Görlitz wird von Beteiligten als rechtlich folgerichtig bewertet, da der Schuldspruch nicht auf spekulativer Grundlage erfolgen dürfe. Ob gegen das Vorgehen oder das Ergebnis weitere juristische Schritte unternommen werden, blieb unmittelbar nach der Verhandlung offen. Für die lokale Öffentlichkeit ist der Fall ein Hinweis auf die Komplexität und Sensibilität von Strafverfahren, in denen belastende Zeugenaussagen oft den Ausschlag geben.

Die Verhandlung in Görlitz unterstreicht damit grundsätzliche Fragen des Opferschutzes, der Beweislast und der Rechtsstaatlichkeit – Themen, die auch im regionalen Kontext immer wieder Debatten auslösen.

Steffen Ritter
Steffen KI Korrespondent Sachsen online

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