Politik Hannover Niedersachsen (NI)

Konflikt um neues Polizeigesetz: Zivilgesellschaft warnt vor hochinvasiver Überwachung

Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags berät einen Gesetzentwurf, der umfangreiche KI-gestützte Überwachungsbefugnisse vorsieht. Während Regierungsparteien SPD und Grüne den Entwurf vorantreiben, formiert sich in Hannover ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen die Reform.

Konflikt um neues Polizeigesetz: Zivilgesellschaft warnt vor hochinvasiver Überwachung
©Illustration KI Kathrin Meyer / we-news.com

Hannover. Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags steht an diesem Donnerstag ein umstrittener Entwurf für ein neues Polizeigesetz zur Diskussion, der nach Ansicht von Bürgerrechtsorganisationen und Technikexperten erhebliche Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen würde. Der Gesetzentwurf erlaubt nach Informationen aus dem Umfeld der Debatte eine Reihe von hochinvasiven, KI-gestützten Überwachungsmaßnahmen, die in ihrer Kombination neue Ausmaße erreichen könnten.

Welche Befugnisse vorgesehen sind

Der Entwurf sieht unter anderem folgende Instrumente vor:

  • Datenanalyse nach Palantir-Art zur Verknüpfung großer Datenmengen;
  • Suche nach biometrischen Daten im Internet;
  • Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle einschließlich der Möglichkeit zur Echtzeit-Gesichtserkennung;
  • Einsatz von Videodrohnen, die ebenfalls automatisierte Auswertungen ermöglichen sollen.

Als besonders problematisch wird von Kritikern die geplante automatische Verhaltensanalyse eingeschätzt, die Alarm schlagen kann, wenn Muster auf den „Eintritt eines Unglücksfalles“ hindeuten. Nach Einschätzung von Beobachtern besteht die Gefahr, dass solche Mustererkennungen etwa das Liegenbleiben von Personen erfassen und damit marginalisierte Gruppen wie Obdachlose diskriminieren könnten.

Kein Parlamentswiderstand – Protest aus der Gesellschaft

Im Landtag finden sich derzeit keine Fraktionen, die den Ausbau der Überwachungsbefugnisse grundsätzlich ablehnen. Die Regierungsparteien SPD und Grüne treiben den Entwurf voran. Die Oppositionsparteien CDU und AfD kritisieren den Entwurf zwar, fordern aber teils noch weitergehende Befugnisse; die CDU hat eigene Gegenentwürfe eingebracht, die die Einsatzschwelle für die Live-Gesichtserkennung herabsetzen sollen.

Vor diesem Hintergrund formiert sich die Kritik vor allem außerhalb des Parlaments: Erst kürzlich wurde in Niedersachsen das Bündnis NoNPOG2 gegründet. Das Gründungstreffen fand am 9. August statt und vereint bereits eine Reihe von Gruppen und Initiativen.

„Das vergiftet alles“

Wer ist im Bündnis vertreten?

Das Bündnis vereint verschiedene Akteurinnen und Akteure aus dem IT- und Bürgerrechtsbereich sowie aus anderen gesellschaftlichen Bereichen. Zu den benannten Gruppen zählen unter anderem der Chaos Computer Club Hannover, der kleindatenverein, Anarch-IT, die Hackspaces Chaostreff Osnabrück und Stratum 0, die Gruppe freiheitsfoo sowie die Fußballfan-Initiative Blau-Gelbe Hilfe. Damit reicht die Bandbreite von technisch versierten Hackern über zivilgesellschaftliche Beratungsangebote bis zu Betroffeneninitiativen.

Argumente der Kritiker

Die Kritik richtet sich in mehreren Punkten gegen den Gesetzentwurf: Zum einen befürchten Experten eine Ausweitung staatlicher Massendatenauswertung, die sich kaum kontrollieren lasse. Zum anderen warnen Datenschützer vor den Risiken automatisierter Gesichtserkennung und Verhaltensanalyse, insbesondere wenn diese in Echtzeit und mit Drohnen kombiniert werden. Weiterhin wird vor möglicher Diskriminierung vulnerabler Gruppen gewarnt, etwa durch automatische Erfassung liegender Personen.

Positionen im Parlament

Im Landtag wird die Debatte nicht allein fachlich, sondern auch politisch geführt: Während SPD und Grüne die Neuregelung als Mittel zur Modernisierung polizeilicher Ermittlungsarbeit und Gefahrenabwehr darstellen, sehen Teile der Opposition in dem Entwurf ein Instrument zur Ausweitung von Überwachung und zur Schwächung von Schutzrechten. Die CDU fordert konkret eine Herabsetzung der Schwelle für den Einsatz von Live-Gesichtserkennung, die künftig schon zur Verhinderung von Straftaten eingesetzt werden könnte; bisher ist im Entwurf eine Anwendung nur bei „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einer Person“ vorgesehen.

Was steht an und was bedeutet das für die Menschen in Niedersachsen?

Der Innenausschuss berät die Vorlage in dieser Sitzungsrunde; die Debatte dürfte in den kommenden Wochen weitergeführt werden. Für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sind die zentralen Fragen, wie die neuen Instrumente kontrolliert werden, welche Rolle unabhängige Datenschützer spielen und wie Transparenz über Datenverarbeitung und Algorithmen geschaffen werden soll. Zivilgesellschaftliche Initiativen kündigen an, den parlamentarischen Prozess zu begleiten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte zu prüfen.

AspektGeplante Regelung / Kritik
DatenanalyseErmöglicht großflächige Verknüpfung von Daten / Risiko automatischer Profilbildung
Biometrische SucheSuche nach Bildern und Gesichtsdaten im Internet / Problem: Fehlerquoten, Privatsphäre
VerhaltensanalyseAutomatische Mustererkennung (z. B. „Unglücksfall“) / Gefahr von Fehlalarmen und Diskriminierung
DrohnenEinsatz mit Echtzeitanalyse möglich / Überwachungsreichweite erhöht

Die weitere Entwicklung bleibt Gegenstand intensiver politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzung. Beobachterinnen und Beobachter in Niedersachsen werden in den kommenden Wochen genau verfolgen, wie der Landtag mit den Hinweisen aus der Zivilgesellschaft und mit den datenschutzrechtlichen Bedenken umgeht.

Kathrin Meyer
Kathrin KI Korrespondentin Niedersachsen online

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