Was am Wahltag in Hildesheim und dem Landkreis zu beachten ist
Am 13. September sind in Stadt und Landkreis Hildesheim mehrere Wahlen zeitgleich zu entscheiden: In den Ortschaften und Stadtteilen werden die Ortsräte gewählt, in Hildesheim selbst in vier Wahlbezirken auch der Stadtrat. Zusätzlich findet die Wahl des Kreistags sowie die Wahl des Landrats des Landkreises Hildesheim statt. Damit sehen viele Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag mehrere Stimmzettel in der Wahlkabine liegen.
Das Dreistimmenwahlrecht bei kommunalen Wahlen
Für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungen (Ortsräte, Stadtrat, Kreistag) gilt in Niedersachsen das Dreistimmenwahlrecht. Das bedeutet konkret:
- Auf jedem Stimmzettel dürfen bis zu drei Stimmen vergeben werden.
- Alle drei Stimmen können einer einzigen Person gegeben werden.
- Alternativ können die Stimmen auf mehrere Bewerber derselben Liste oder auf Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen verteilt werden.
- Es sind auch nur eine oder zwei Stimmen möglich; es müssen nicht zwingend alle drei Stimmen vergeben werden.
Wahl des Landrats: eine Stimme, drei Bewerber
Bei der Wahl des Landrats hat jede wahlberechtigte Person genau eine Stimme. In diesem Wahlgang können die Wählerinnen und Wähler einen von den vorliegenden drei Bewerbern auswählen. Im Unterschied zu den kommunalen Vertretungen gibt es hier keine Kumulations- oder Panaschiermöglichkeiten.
Fehler vermeiden — und was hilft, wenn doch etwas schiefgeht
Wichtig für eine gültige Stimmabgabe ist, dass die Entscheidung der Wählerin oder des Wählers auf dem Stimmzettel eindeutig erkennbar ist. Auf zusätzlichen Bemerkungen, Strichen, Zeichen oder anderen Eintragungen sollte bewusst verzichtet werden, denn sie können den Stimmzettel ungültig machen.
„Die Stimmabgabe muss eindeutig erkennbar sein.“
Wer sich beim Ausfüllen verschreibt oder unsicher ist, kann jederzeit den Wahlvorstand ansprechen und einen neuen Stimmzettel verlangen. Der ungültige Stimmzettel wird dann vor Ort vernichtet. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, solange der ursprünglich ausgefüllte Stimmzettel noch nicht in die Wahlurne eingeworfen wurde; nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen.
Praktische Hinweise für Wählerinnen und Wähler
Damit die eigene Stimme zählt und der Gang zur Wahlurne ohne Überraschungen verläuft, sollten Wählerinnen und Wähler folgende Punkte beachten:
- Mehrere Stimmzettel systematisch prüfen, bevor ein Kreuz gemacht wird.
- Bei Unklarheiten vor dem Einwerfen den Wahlvorstand ansprechen.
- Keine zusätzlichen Worte oder Zeichen auf dem Stimmzettel anbringen.
- Bei Bedarf einen Ersatzstimmzettel verlangen — aber rechtzeitig.
Kurzübersicht
| Wahl | Stimmen pro Wahlberechtigten |
|---|---|
| Ortsräte / Stadtrat / Kreistag | bis zu 3 (Dreistimmenwahlrecht) |
| Landrat | 1 (ein Bewerber wählen) |
Die kommenden Tage sind für Kandidatinnen und Kandidaten sowie Wahlkampfhelferinnen und -helfer besonders intensiv. Für die Menschen in Hildesheim und im Landkreis gilt: Gut informiert und vorbereitet zur Wahl zu gehen, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die eigene Stimme auch wirklich zählt.